Innovation ist ein Schlüssel zur Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit - das gilt nicht nur für Unternehmen, sondern in besonderem Maße auch für die Deutsche Bundesbank. Mit Blick auf die Geschwindigkeit der technologischen Entwicklungen sowie auch der zunehmenden Notwendigkeit effizienter und agiler Prozesse ist die Etablierung eines leistungsfähigen Innovationsmanagements essenziell. Zudem stellt die Digitalisierung öffentliche Institutionen vor große Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig enorme Chancen zur Modernisierung und Effizienzsteigerung. Mit diesem Rahmenvertrag soll eine langfristige, strukturierte und bedarfsgerechte Unterstützung sichergestellt werden, welche eine kontinuierliche Innovationsfähigkeit gewährleistet. Dies ermöglicht: - Bessere Akzeptanz und erfolgreiche Einführung von Innovationen in der Organisation. - Erprobung und gezielte Nutzung neuer Technologien durch Prototyping und Proof of Concepts (PoC). - Effektive Vernetzung und Wissensaustausch innerhalb der Organisation sowie mit externen Partnern. - Nachhaltige Verankerung von Innovationskultur durch Changemanagement und Kommunikation. Die bisherigen Anstrengungen - hierunter große Infrastrukturprojekte wie der Aufbau einer integrierten Daten- und Analyseplattform (IDA) oder auch das Programm "Journey to Cloud" (J2C), mit dem die Bundesbank die technische Infrastruktur und organisatorische Rahmenbedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Cloud-Services schafft - gilt es fortzusetzen und in den Kernleistungen der Deutschen Bundesbank zu intensivieren. Für den Digitalisierungsprozess hat sich die Bank vier Prinzipien zu Eigen gemacht, die Orientierung bei der Transformation geben und eine Grundlage für diesen Rahmenvertrag darstellen: i. Digital-by-default, ii. User-centricity, iii. Co-creation, iv. Once-only . Verstärkt durch Verankerung des Innovationsmanagements in Organisationseinheiten (z. B. dem Team von Teams InnoWerk im Zentralbereich Strategie & Innovation, der Abteilung B 9 Innovation und Evaluation im Zentralbereich Bankenaufsicht) und der Bildung von speziellen Teams wie einem Team zur Unterstützung der Nutzung von künstlicher Intelligenz (z. B. dem Service & Community Center for Artificial Intelligence - SCAI) oder auch dem Kompetenzzentrum Prozesse (KPro), durchdringen Digitalisierung und Innovation die Organisation. Als weitere Säule kann der Ausbau des nationalen und internationalen Innovations-Ökosystems gesehen werden. Dabei sind die Projekte des Eurosystems rund um den digitalen Euro oder auch die Initiative der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zur Errichtung eines weltweiten Innovationsnetzwerkes (Netzwerk der BIS Innovation Hubs) hervorzuheben. Der Hub für das Eurosystem wird von der Bundesbank in enger Partnerschaft sowie geteilter Verantwortung mit der Banque de France in Frankfurt und Paris betrieben. Darüber hinaus hat sich ein breites Verständnis von Innovation innerhalb der Deutschen Bundesbank durchgesetzt: Dieses ist nicht nur technologieorientiert, sondern bezieht sich auch auf moderne Arbeitsweisen und die sich verändernde Kultur, in der Herausforderungen angegangen und Lösungen entwickelt werden. Die Spannweite der Innovation reicht von kleineren kontinuierlichen, durchaus auch prozessualen Verbesserungen über Exploration von Zukunftstechnologien und deren Auswirkungen auf das Zentralbankwesen bis hin zur Einführung großer Infrastrukturanwendungen oder der gesamtheitlichen Neukonzeption von Serviceangeboten. Neben der bisherigen Auseinandersetzung mit technologiegetriebenen Trends (im Rahmen des Bundesbank Trendradar) soll in Zukunft vermehrt durch Methoden der strategischen Vorausschau (u. a. Szenarioanalysen) eine Beobachtung der Markt- und Umfeld-Entwicklungen erfolgen. Ziel ist es, Innovation und Digitalisierung vollumfänglich und auf die Bedürfnisse einer Zentralbank zugeschnitten zu fördern, um so auch die Gesamtbankstrategie und -transformation umzusetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Innovation
Reference number: 25-2000019199
Kurze Beschreibung:
“Innovation ist ein Schlüssel zur Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit - das gilt nicht nur für Unternehmen, sondern in besonderem Maße auch für die Deutsche...”
Kurze Beschreibung
Innovation ist ein Schlüssel zur Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit - das gilt nicht nur für Unternehmen, sondern in besonderem Maße auch für die Deutsche Bundesbank. Mit Blick auf die Geschwindigkeit der technologischen Entwicklungen sowie auch der zunehmenden Notwendigkeit effizienter und agiler Prozesse ist die Etablierung eines leistungsfähigen Innovationsmanagements essenziell. Zudem stellt die Digitalisierung öffentliche Institutionen vor große Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig enorme Chancen zur Modernisierung und Effizienzsteigerung. Mit diesem Rahmenvertrag soll eine langfristige, strukturierte und bedarfsgerechte Unterstützung sichergestellt werden, welche eine kontinuierliche Innovationsfähigkeit gewährleistet. Dies ermöglicht: - Bessere Akzeptanz und erfolgreiche Einführung von Innovationen in der Organisation. - Erprobung und gezielte Nutzung neuer Technologien durch Prototyping und Proof of Concepts (PoC). - Effektive Vernetzung und Wissensaustausch innerhalb der Organisation sowie mit externen Partnern. - Nachhaltige Verankerung von Innovationskultur durch Changemanagement und Kommunikation. Die bisherigen Anstrengungen - hierunter große Infrastrukturprojekte wie der Aufbau einer integrierten Daten- und Analyseplattform (IDA) oder auch das Programm "Journey to Cloud" (J2C), mit dem die Bundesbank die technische Infrastruktur und organisatorische Rahmenbedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Cloud-Services schafft - gilt es fortzusetzen und in den Kernleistungen der Deutschen Bundesbank zu intensivieren. Für den Digitalisierungsprozess hat sich die Bank vier Prinzipien zu Eigen gemacht, die Orientierung bei der Transformation geben und eine Grundlage für diesen Rahmenvertrag darstellen: i. Digital-by-default, ii. User-centricity, iii. Co-creation, iv. Once-only . Verstärkt durch Verankerung des Innovationsmanagements in Organisationseinheiten (z. B. dem Team von Teams InnoWerk im Zentralbereich Strategie & Innovation, der Abteilung B 9 Innovation und Evaluation im Zentralbereich Bankenaufsicht) und der Bildung von speziellen Teams wie einem Team zur Unterstützung der Nutzung von künstlicher Intelligenz (z. B. dem Service & Community Center for Artificial Intelligence - SCAI) oder auch dem Kompetenzzentrum Prozesse (KPro), durchdringen Digitalisierung und Innovation die Organisation. Als weitere Säule kann der Ausbau des nationalen und internationalen Innovations-Ökosystems gesehen werden. Dabei sind die Projekte des Eurosystems rund um den digitalen Euro oder auch die Initiative der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zur Errichtung eines weltweiten Innovationsnetzwerkes (Netzwerk der BIS Innovation Hubs) hervorzuheben. Der Hub für das Eurosystem wird von der Bundesbank in enger Partnerschaft sowie geteilter Verantwortung mit der Banque de France in Frankfurt und Paris betrieben. Darüber hinaus hat sich ein breites Verständnis von Innovation innerhalb der Deutschen Bundesbank durchgesetzt: Dieses ist nicht nur technologieorientiert, sondern bezieht sich auch auf moderne Arbeitsweisen und die sich verändernde Kultur, in der Herausforderungen angegangen und Lösungen entwickelt werden. Die Spannweite der Innovation reicht von kleineren kontinuierlichen, durchaus auch prozessualen Verbesserungen über Exploration von Zukunftstechnologien und deren Auswirkungen auf das Zentralbankwesen bis hin zur Einführung großer Infrastrukturanwendungen oder der gesamtheitlichen Neukonzeption von Serviceangeboten. Neben der bisherigen Auseinandersetzung mit technologiegetriebenen Trends (im Rahmen des Bundesbank Trendradar) soll in Zukunft vermehrt durch Methoden der strategischen Vorausschau (u. a. Szenarioanalysen) eine Beobachtung der Markt- und Umfeld-Entwicklungen erfolgen. Ziel ist es, Innovation und Digitalisierung vollumfänglich und auf die Bedürfnisse einer Zentralbank zugeschnitten zu fördern, um so auch die Gesamtbankstrategie und -transformation umzusetzen.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Loses ist die Stärkung der langfristigen und nachhaltigen Innovationskraft der Bundesbank. Der Bedarf liegt hier vor allem in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Loses ist die Stärkung der langfristigen und nachhaltigen Innovationskraft der Bundesbank. Der Bedarf liegt hier vor allem in der übergreifenden Weiterentwicklung und Unterstützung des Innovationsmanagements allgemein und im Besonderen auf der Beratung zu strategischen Fragestellungen im Kontext von Innovationen und der Generierung von Wissen über Zukunftstrends und -technologien, vor allem mit Relevanz für Zentralbanken. Konkret ergeben sich derzeit die nachfolgend genannten, grundlegenden Bedarfe und Handlungsfelder. Diese können sich, sofern weitere Schritte erfolgt sind, weiter ausdetaillieren. - Entwicklung einer Innovationsstrategie inklusive einer Steuerungsmethodik, immer in Abstimmung mit der Gesamtbankstrategie. - Weiterentwicklung der internen Prozesse und Fähigkeiten des Innovationsmanage-ments inklusive Identifizierung von Lücken in der Innovationskraft. - Etablierung sinnvoller Erfolgsmessungen (z. B. anhand des Digital Maturity Model), um den Reifegrad der Digitalisierung sowie auch die Durchdringung von Innovationen bewertbar zu machen. - Beratung bei der Implementierung eines dauerhaften, systematischen und partizipativen Prozesses zur Verfolgung gesellschaftsweiter Trends mit strategischer Relevanz für die Bundesbank und ihre Kernleistungen sowie methodische Unterstützung für vertiefende fachbereichsübergreifende Szenario-Analysen. Eine Auseinandersetzung mit bestehenden Ansätzen bzw. Tools und deren Prozessen ist zu berücksichtigen. - Scanning von innovationstreibenden Trends und Einflüssen in diversen Bereichen, wie z. B. Digitalisierung, Demografischer Wandel, Nachhaltigkeit und allgemeinen Heraus-forderungen der VUCA-Welt oder auch auf Basis der PESTEL-Kategorien. - Aufbau und Weiterentwicklung eines lebendigen Ökosystems aus Partnern, um z. B. Potenziale von Open Source nachhaltig nutzbar zu machen und entsprechend in die Innovationsarbeit der Bundesbank zu integrieren. - Konzeption, Planung und Durchführung von Innovationsworkshops gestützt durch den Einsatz von Kreativmethoden (z. B. kreative Mikro- und Makromethoden, Innovation-Digging, Visual Facilitating, Value-Proposition-Design etc.), ggf. ergänzt durch Low Fidelity Prototyping (z. B. über Lego Serious Play, Paper Prototyping etc.), aber vor allem auch in Anwendung auf übergreifende Themen. Die Rahmenbedingungen der Workshops können je Einzelabruf variieren: o Kleine, mittlere oder auch große Gruppen aus unterschiedlichen Fachgebieten oder auch Hierarchieebenen der Bank. o Durchführung remote, hybrid oder in Präsenz. o Workshop-Dauer von 1/2 Tag bis zu einer geplanten Workshop-Reihe. - Unterstützung in der Verkettung der internen Innovationsbemühungen mit der Innovationsgovernance im ESZB und BISIH zur Sicherung der Bundesbank-Position. Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern (Wirtschaftsteilnehmern) zu Los: - Los 1: (Strategische) Weiterentwicklung und Unterstützung des Innovationsmanagements Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Rahmenvertrag mit weniger als drei Wirtschaftsteilnehmern je Los zu schließen, sofern nicht ausreichend geeignete und/oder qualifizierte Angebote im Wettbewerb je Los ermittelt werden können. Die Vergabe der Einzelaufträge je Los erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Je nach anfallendem Unterstützungsbedarf werden Arbeitspakete erstellt und beauftragt (Einzelauftrag). Diese sind in einem vom Auftraggeber festgelegten Zeitraum zu bearbeiten. Die konkreten Leistungen (Arbeitspakete) werden den Rahmenvereinbarungspartnern mit den jeweiligen Einzelabrufen mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Der Auftrag erfolgt nach Bedarf in Stunden oder Personentagen (1 Personentag entspricht 8 Zeitstunden ohne Pause). Los 1: Die Reihenfolge der Einzelaufträge richtet sich nach dem wirtschaftlichsten Angebot im jeweiligen Los ("Kaskadenprinzip"). Die 3 erfolgreichen Bieter werden nach der Rangfolge des Bewertungsergebnisses des Vergabeverfahrens in eine feste Rangfolge gebracht, anhand welcher abgerufen wird. Das bedeutet, dass hierbei kein zusätzlicher Mini-Wettbewerb erfolgt. Wenn Bedarf besteht, wird zuerst der Bieter auf Platz 1 zur Leistungserbringung aufgefordert. Reagiert dieser nicht mit einer Bestätigung der Anfrage innerhalb von 3 Werktagen Oder gibt nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage entsprechende Auskunft darüber, ob der Auftrag angenommen wird bzw. ausgeführt werden kann Oder lehnt die Anfrage ab wird der nächstplatzierte Bieter kontaktiert - usw. bis ein Bieter die Leistung übernehmen kann. In diesem Fall beauftragt der Auftraggeber nach dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit" den nächstbesten Bieter im jeweiligen Los. Das Rahmenvertragsvolumen über die maximale Gesamtvertragslaufzeit umfasst für die genannten Leistungen in Los 1 nach den aktuellen Planungen insgesamt bis zu 7.475 Personentage (kurz PT - Zusammensetzung: initialer Planungsstand von bis zu 6.500 PT zuzüglich eines optionalen Kontingents von bis zu weiteren 975 PT / ~15%).
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Unternehmensanalyse📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Ort der Dienstleistung wird im jeweiligen Einzelabruf festgelegt. Der Auftraggeber prüft im Vorfeld die Möglichkeit von Remote-Zugriffen (und damit die...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der Ort der Dienstleistung wird im jeweiligen Einzelabruf festgelegt. Der Auftraggeber prüft im Vorfeld die Möglichkeit von Remote-Zugriffen (und damit die Option von potenziellen Leistungserbringungen in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers - respektive in den durch den Auftragnehmer festgelegten Räumlichkeiten innerhalb der EU). Sollten allgemeine Sicherheitsanforderungen einer Leistungserbringung außerhalb der Räumlichkeiten des Auftraggebers ganz grundsätzlich entgegenstehen, sich die konkreten Tätigkeiten prinzipiell nicht oder nur teilweise per Remote eignen und/oder über virtuelle Formate (bspw. Telefon- und Videokonferenzen) nicht effektiv und effizient abbilden lassen, müssen die Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers (am Standort der Zentrale in Frankfurt am Main oder den weiteren Standorten (neun Hauptverwaltungen einschließlich der dort angesiedelten Servicezentren und der organisatorisch zugehörigen Filialen, die Hochschule der Deutschen Bundesbank in Hachenburg, das Tagungszentrum in Eltville)) erbracht werden (siehe https://www.bundesbank.de/de/bundesbank). Erfüllungsorte sind die Standorte der Deutschen Bundesbank in Deutschland (Hauptsitz in Frankfurt am Main sowie insgesamt 31 Standorten bundesweit). Die initiale Einweisung des Auftragnehmers in Vorhaben erfolgt in den Räumen des Auftraggebers. Der konkrete Ort wird mit Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Im Einzelfall kann von dieser Regelung im Einvernehmen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgewichen werden.
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Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte zur Auftragsausführung / Lösungskonzepte (Buchbewertung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Kostenkriterium (Name): Angebotsvergleichspreis der angebotenen Dienstleistung
Kostenkriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg für Innovation und Digitalisierung ist die Begleitung durch Kommunikationsmaßnahmen und das Ermöglichen von Teilhabe,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg für Innovation und Digitalisierung ist die Begleitung durch Kommunikationsmaßnahmen und das Ermöglichen von Teilhabe, auch außerhalb von Groß-projekten. Neben den in der Bundesbank etablierten Formaten zur Informationsvermittlung im Kontext von Digitalisierung und Innovation (z. B. "Digitalisierung im Fokus", "Future Tech Talks") soll eine aktive Beteiligung der Beschäftigten ermöglicht werden. Der Bedarf umfasst die Ideenfindung, Konzeptionierung und Umsetzung von partizipativen Formaten zur aktiven Begleitung von Veränderungen durch Digitalisierung und Innovation. Dabei kann es sich um Marketingmaßnahmen zur Erzeugung von Aufmerksamkeit handeln. Der Fokus liegt auf solchen Formaten, welche das Erleben von Digitalisierung und Innovation und somit eine aktive Auseinandersetzung und Beteiligung der Beschäftigten ermöglichen. Ausgeschlossen in der Betrachtung ist das Aufsetzen von Gremienstrukturen für die Steuerung oder das Reporting. Dabei soll gezielt auch eine Einbindung von bestehenden und neuen Partnerschaften aus dem Bundesbank-Innovationsökosystem (u. a. TechQuartier, GovTech Campus Berlin, ...) genutzt und weiter ausgebaut werden. Insgesamt zielt dieses Los auch auf die Erzeugung von Multiplikator-Effekten ab, die eine tiefgreifende kulturelle Änderung bewirken sowie auch ein - mit Blick auf Innovationen - effizientes Changemanagement befördern. Konkret ergeben sich die folgenden Bedarfe und Handlungsfelder: - Entwicklung bedarfsgerechter, organisationsweiter Kampagnen zur Kommunikation und Beschäftigtenaktivierung abgeleitet aus einer Stakeholder-Analyse. - Initiierung von zielgruppengerechten Maßnahmen zur Herstellung von Transparenz, z. B. über das Intranet, die Webseite oder Präsentationen auf Veranstaltungen. Ziel ist die Etablierung einer Kommunikation, die es Beschäftigten erlaubt, sich selbstständig zu informieren, bei gleichzeitiger Ressourcenschonung im Innovationsteam. - Konzipierung / Durchführung von Hackathons, Thinkathons und ähnlichen Formaten, z. B. zur innovativen Nutzung des in der Bundesbank oder dem ESZB verfügbaren Datenbestands, durch neuartige Verknüpfung mit innovativen Technologien. Fokus der Formate kann auch die geförderte Anwendung agiler Arbeitsweisen sein. - Organisation von Events (z. B. Innovations-Safari, ...) mit Fokus auf Innovation und Digitalisierung. - Aufbau, Etablierung und Betreuung wissensbasierter Communities zum Austausch und Wissenstransfer über alle Fachbereiche hinweg - dies kann beispielsweise eine Unterstützung bei der bereits existierenden Data Science Community sein. - (Weiter-)Entwicklung von Veranstaltungsformaten, bei denen gezielt Best-Practices oder Erfahrungen aus Initiativen und Projekten geteilt und diskutiert werden können, um als Gesamtorganisation zu lernen. Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern (Wirtschaftsteilnehmern) zu Los: - Los 2: Kommunikations- und Veranstaltungsberatung für partizipative Formate zu Digitalisierung und Innovation Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Rahmenvertrag mit weniger als drei Wirtschaftsteilnehmern je Los zu schließen, sofern nicht ausreichend geeignete und/oder qualifizierte Angebote im Wettbewerb je Los ermittelt werden können. Die Vergabe der Einzelaufträge je Los erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Je nach anfallendem Unterstützungsbedarf werden Arbeitspakete erstellt und beauftragt (Einzelauftrag). Diese sind in einem vom Auftraggeber festgelegten Zeitraum zu bearbeiten. Die konkreten Leistungen (Arbeitspakete) werden den Rahmenvereinbarungspartnern mit den jeweiligen Einzelabrufen mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Der Auftrag erfolgt nach Bedarf in Stunden oder Personentagen (1 Personentag entspricht 8 Zeitstunden ohne Pause). Los 2: Die Reihenfolge der Einzelaufträge richtet sich nach dem wirtschaftlichsten Angebot im jeweiligen Los ("Kaskadenprinzip"). Die 3 erfolgreichen Bieter werden nach der Rangfolge des Bewertungsergebnisses des Vergabeverfahrens in eine feste Rangfolge gebracht, anhand welcher abgerufen wird. Das bedeutet, dass hierbei kein zusätzlicher Mini-Wettbewerb erfolgt. Wenn Bedarf besteht, wird zuerst der Bieter auf Platz 1 zur Leistungserbringung aufgefordert. Reagiert dieser nicht mit einer Bestätigung der Anfrage innerhalb von 3 Werktagen Oder gibt nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage entsprechende Auskunft darüber, ob der Auftrag angenommen wird bzw. ausgeführt werden kann Oder lehnt die Anfrage ab wird der nächstplatzierte Bieter kontaktiert - usw. bis ein Bieter die Leistung übernehmen kann. In diesem Fall beauftragt der Auftraggeber nach dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit" den nächstbesten Bieter im jeweiligen Los. Das Rahmenvertragsvolumen über die maximale Gesamtvertragslaufzeit umfasst für die genannten Leistungen in Los 2 nach den aktuellen Planungen insgesamt bis zu 5.060 Personentage (kurz PT - Zusammensetzung: initialer Planungsstand von bis zu 4.400 PT zuzüglich eines optionalen Kontingents von bis zu weiteren 660 PT / ~15%).
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die reine Generierung von Wissen und Ableitung von Erkenntnissen auf einer theoretischen Grundlage reicht für nachhaltige Innovationsbemühungen nicht aus....”
Beschreibung der Beschaffung
Die reine Generierung von Wissen und Ableitung von Erkenntnissen auf einer theoretischen Grundlage reicht für nachhaltige Innovationsbemühungen nicht aus. Ziel der Bundesbank ist es, mit Hilfe von funktionalen technischen Prototypen die Entscheidungsfähigkeit über den Einsatz neuer Technologien oder die Umsetzung von digitalen Lösungen auf bestehenden technologischen Komponenten stetig zu verbessern. Die Ideen für Explorationsfelder können aus den Zentralbereichen oder Fachstellen, dem Innovationsökosystem oder vom externen Partner kommen. Alle Ideen sollten vor Realisierung einer Bewertung und einem vorherigen Low bzw. High Fidelity Prototyping (z. B. über Paper Prototyping, Wireframes oder MockUps) unterzogen werden. Damit soll hier eine Kultur des Testens und Experimentierens gefördert werden. Die Entwicklung soll gemeinsam mit dem InnoWerk, der IT und / oder den Fachbereichen erfolgen, um einen nahtlosen Wissenstransfer in die Bundesbank zu gewährleisten. Das Prototyping soll technisch fundiert Potenziale, Abhängigkeiten, Voraussetzungen für die Integration, aber auch sicherheitsrelevante Punkte einer neuen Technologie aufzeigen. Die Entwicklung der Prototypen soll dabei den Anforderungen des jeweiligen Anwenders folgen und On-Premise, hybrid oder in der Public Cloud implementiert werden. Parallel sollen die Möglichkeiten der InnoWerk-Entwicklungsumgebung (F&E) konsequent ausgebaut werden, um so den Werkzeugkasten der Innovationswerkstatt zu erweitern. Bei Bedarf erfolgt auch eine Unterstützung zum Betrieb der F&E-Umgebung, zumindest bis diese Tätigkeiten durch die Bundesbank selbst übernommen werden können. Die Erstellung eines Prototyps erfolgt in der Regel in einem agilen Setting (z. B. Scrum). Sollten es die Umstände erfordern, kann (in Abstimmung) ein klassisches Vorgehen gewählt werden. Grundsätzlich sollten in der Bundesbank verankerte Konzepte wie z. B. DevSecOps bereits in der Phase des Prototyping mitgedacht und umgesetzt werden. Die zeitliche Entwicklungsdauer eines Prototyps sollte drei bis sechs Monate jeweils nicht übersteigen, abhängig von der individuellen Komplexität. Bekannt sind derzeit folgende Bedarfe und Handlungsfelder. Mit zunehmender Entwicklung des Innovationsmanagements können sich weitere Bedarfe oder Handlungsfelder ergeben. - Analyse technologischer Entwicklungen und Aufzeigen von Einsatzpotentialen zu Schlüsseltechnologien der Digitalisierung sowie auch Erarbeitung und Ableitung von Maßnahmen zur Aufnahme in die Innovationsstrategie. - Markterkundung zu bestehenden und künftigen Lösungen oder Herausforderungen sowie Prüfung der Voraussetzungen für einen Einsatz innerhalb der Fachbereiche der Bundesbank. - Ableitung von Maßnahmen z. B. aus der Innovationsstrategie und ggf. Erstellung von Machbarkeitsstudien. - Unterstützung beim Prototyping im Sinne der Entwicklung funktionaler Prototypen - z. B. durch Einsatz von Extreme Programming Techniken oder Rapid Development, um in kurzer Zeit lauffähige Prototypen zu entwickeln. Dadurch sollen Nutzern schnell Umsetzungsmöglichkeiten demonstriert oder auch Schwachstellen im Design aufgezeigt werden können (bspw. im Rahmen von Fail Fast). - Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von fachlichen Anwendungsfällen mithilfe neuer bzw. in der Bank noch nicht flächendeckend ausgerollter Technologien (z. B. verschiedene Methoden der künstlichen Intelligenz, LowCode, IoT oder DLT) inkl. der Nutzung von Open Source Software / Frameworks. Dazu kann als erster Schritt auch eine Ideengenerierung gemeinsam mit Endnutzern und Anwendern gehören. - Entwicklung neuer, innovativer Use Cases und Aufn Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern (Wirtschaftsteilnehmern) zu Los: - Los 3: Exploration und insbesondere Erprobung innovativer Technologien in Form von Prototyping bzw. Proof of Concepts (PoC) Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Rahmenvertrag mit weniger als drei Wirtschaftsteilnehmern je Los zu schließen, sofern nicht ausreichend geeignete und/oder qualifizierte Angebote im Wettbewerb je Los ermittelt werden können. Die Vergabe der Einzelaufträge je Los erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Je nach anfallendem Unterstützungsbedarf werden Arbeitspakete erstellt und beauftragt (Einzelauftrag). Diese sind in einem vom Auftraggeber festgelegten Zeitraum zu bearbeiten. Die konkreten Leistungen (Arbeitspakete) werden den Rahmenvereinbarungspartnern mit den jeweiligen Einzelabrufen mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Der Auftrag erfolgt nach Bedarf in Stunden oder Personentagen (1 Personentag entspricht 8 Zeitstunden ohne Pause). Los 3: Die Reihenfolge der Einzelaufträge richtet sich nach dem wirtschaftlichsten Angebot im jeweiligen Los ("Kaskadenprinzip"). Die 3 erfolgreichen Bieter werden nach der Rangfolge des Bewertungsergebnisses des Vergabeverfahrens in eine feste Rangfolge gebracht, anhand welcher abgerufen wird. Das bedeutet, dass hierbei kein zusätzlicher Mini-Wettbewerb erfolgt. Wenn Bedarf besteht, wird zuerst der Bieter auf Platz 1 zur Leistungserbringung aufgefordert. Reagiert dieser nicht mit einer Bestätigung der Anfrage innerhalb von 3 Werktagen Oder gibt nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage entsprechende Auskunft darüber, ob der Auftrag angenommen wird bzw. ausgeführt werden kann Oder lehnt die Anfrage ab wird der nächstplatzierte Bieter kontaktiert - usw. bis ein Bieter die Leistung übernehmen kann. In diesem Fall beauftragt der Auftraggeber nach dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit" den nächstbesten Bieter im jeweiligen Los. Das Rahmenvertragsvolumen über die maximale Gesamtvertragslaufzeit umfasst für die genannten Leistungen in Los 3 nach den aktuellen Planungen insgesamt bis zu 23.000 Personentage (kurz PT - Zusammensetzung: initialer Planungsstand von bis zu 20.000 PT zuzüglich eines optionalen Kontingents von bis zu weiteren 3.000 PT / ~15%).
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Förderung von Innovationen bedeutet auch, gemäß dem effizienten Einsatz von Ressourcen, kleine bis mittlere Herausforderungen innerhalb der bestehenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Förderung von Innovationen bedeutet auch, gemäß dem effizienten Einsatz von Ressourcen, kleine bis mittlere Herausforderungen innerhalb der bestehenden (regulierten) Bundesbank-Infrastruktur selbst angehen zu können und eine "Hilfe zur Selbsthilfe" anzubieten. Die Fach-bereiche stehen mit konkreten Problemen der täglichen Arbeit immer wieder begrenzten IT-Kapazitäten gegenüber, wodurch selbst kleinere Verbesserungen nicht in der ausreichenden Geschwindigkeit umgesetzt werden können. So werden wertvolle Kapazitäten zur Schaffung von Innovationen gebunden bzw. auch der Test und Einsatz neuer Technologien durch das Tagesgeschäft erschwert. Fachbereiche sollen definierte und klar abgeschlossene Arbeitspakete auf Umsetzbarkeit in der aktuellen Bundesbank-Infrastruktur bewerten lassen und zur Umsetzung beauftragen können. Eine potenzielle Umsetzung soll mit Blick auf Nutzerzentrierung und im Sinne der vier definierten Digitalisierungsprinzipien erfolgen, sowie auch stets unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten und im Rahmen vorhandener IT-Vorgaben. Konkret ergeben sich nach heutigem Stand die folgenden Leistungsbedarfe: - Eingehende Analyse bzw. Prozesserhebungen, um mögliche Optimierungspotentiale (z. B. Automatisierung, Vereinfachung etc.) im Sinne der Digitalisierung sowie der Nutzerzentrierung aufzuzeigen. - Aufzeigen und Beratung hinsichtlich möglicher Optionen zur Modernisierung bzw. Optimierung unter Betrachtung der technischen Umsetzbarkeit im Rahmen der durch die Bundesbank vorgegebenen Infrastrukturoptionen. - Umsetzung der konkreten Optionen in enger Abstimmung mit den zuständigen IT-Stellen auf bestehenden IT-Infrastruktur- bzw. Plattformkomponenten der Deutschen Bundesbank. - Möglicherweise Herstellung bzw. Modernisierung bestehender Schnittstellen. - Umsetzung oder Migration einzelner, kleiner Anwendungen (bezogen auf die Menge der Nutzer und begrenzt auf Verfügbarkeit von entsprechenden Standardprodukten) in die Cloud als Starthilfe in ausgewählten Fachbereichen. - Identifikation von Möglichkeiten, bereits entwickelte Lösungen auch in den anderen Fachbereichen auszurollen. Thematisch werden derzeit die Bereiche Datenverarbeitung und -visualisierung, individuelle Arbeitserleichterungen der Fachbereiche im Tagesgeschäft (IDV, kleinere Cloudmigrationen, Microsoft 365 etc.), die fortschreitende Digitalisierung der Dokumenten- und Informationsverarbeitung sowie auch des Wissensmanagements als größere Handlungsfelder gesehen. Die-se Aufzählung der allgemeinen Handlungsfelder ist nicht abschließend und kann - über die Laufzeit des Rahmenvertrags - Veränderungen unterliegen. 1. Ablösung bzw. Modernisierung von IDV-Anwendungen oder kleinen Tools durch eine Cloudmigration. 2. Datenverarbeitung und -visualisierung: 3. Optimierung der Dokumenten- und Informationsverarbeitung sowie Tool-gestütztes Wissensmanagement: Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern (Wirtschaftsteilnehmern) zu Los: - Los 4: Förderung der Durchdringung von Digitalisierung Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Rahmenvertrag mit weniger als drei Wirtschaftsteilnehmern je Los zu schließen, sofern nicht ausreichend geeignete und/oder qualifizierte Angebote im Wettbewerb je Los ermittelt werden können. Die Vergabe der Einzelaufträge je Los erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Je nach anfallendem Unterstützungsbedarf werden Arbeitspakete erstellt und beauftragt (Einzelauftrag). Diese sind in einem vom Auftraggeber festgelegten Zeitraum zu bearbeiten. Die konkreten Leistungen (Arbeitspakete) werden den Rahmenvereinbarungspartnern mit den jeweiligen Einzelabrufen mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Der Auftrag erfolgt nach Bedarf in Stunden oder Personentagen (1 Personentag entspricht 8 Zeitstunden ohne Pause). Los 4: Die Reihenfolge der Einzelaufträge richtet sich nach dem wirtschaftlichsten Angebot im jeweiligen Los ("Kaskadenprinzip"). Die 3 erfolgreichen Bieter werden nach der Rangfolge des Bewertungsergebnisses des Vergabeverfahrens in eine feste Rangfolge gebracht, anhand welcher abgerufen wird. Das bedeutet, dass hierbei kein zusätzlicher Mini-Wettbewerb erfolgt. Wenn Bedarf besteht, wird zuerst der Bieter auf Platz 1 zur Leistungserbringung aufgefordert. Reagiert dieser nicht mit einer Bestätigung der Anfrage innerhalb von 3 Werktagen Oder gibt nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage entsprechende Auskunft darüber, ob der Auftrag angenommen wird bzw. ausgeführt werden kann Oder lehnt die Anfrage ab wird der nächstplatzierte Bieter kontaktiert - usw. bis ein Bieter die Leistung übernehmen kann. In diesem Fall beauftragt der Auftraggeber nach dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit" den nächstbesten Bieter im jeweiligen Los. Das Rahmenvertragsvolumen über die maximale Gesamtvertragslaufzeit umfasst für die genannten Leistungen in Los 4 nach den aktuellen Planungen insgesamt bis zu 17.825 Personentage (kurz PT - Zusammensetzung: initialer Planungsstand von bis zu 15.500 PT zuzüglich eines optionalen Kontingents von bis zu weiteren 2.325 PT / ~15%).
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Loses ist die Unterstützung der Deutschen Bundesbank in der Einführung, Verstetigung und Befähigung der Beschäftigten im Kontext von Agilität...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Loses ist die Unterstützung der Deutschen Bundesbank in der Einführung, Verstetigung und Befähigung der Beschäftigten im Kontext von Agilität und agilen Arbeitswei-sen durch qualifizierte Beratung und Begleitung der Fachbereiche und deren Teams. Die Be-ratungs- und Unterstützungsleistungen erfolgen dabei stets in Abstimmung mit dem agilen Aufbauteam. Dieses ist für die übergeordnete Vision ("Nordstern") der Agilisierung sowie die anzuwendenden Standards und Methoden in der Deutschen Bundesbank verantwortlich. Verschiedene Zielgruppen können Leistungsabnehmer für dieses Los sein: - Agile Bereiche und Projekte, deren Organisation entsprechend aufgestellt ist und einer laufenden oder punktuellen Unterstützung auf Teamebene bedürfen. - Teams im Übergang von klassischer zu agiler Arbeitsweise mit Wissenstransfer (interne angehende agile Coaches sollen nach Möglichkeit mit "Training-on-the-Job" parallel mit qualifiziert werden, sofern die internen Kapazitäten dies zulassen). - Organisationseinheiten der Bundesbank, die Interesse an der "agile Experience" haben, also für einen festgelegten Zeitraum von bis zu drei Monaten das agile Arbeiten inklusive agiler Führung erleben können. - Weitere Linienbereiche und Projekte der Bundesbank mit Bedarf an Coaching Unterstüt-zung und Begleitung von Teams durch agile Coaches, z. B. als Scrum Master in Teams. - Unterstützung der Führungskräfte (strategisch und operativ) / Projektleitungen / Produkt-verantwortlichen / Product Ownern bei der Ausübung ihrer Rollen im agilen Kontext. Inhaltlich sind dabei die folgenden Themenbereiche abzudecken: - Grundlagenvermittlung und Sensibilisierung - Coaching und Begleitung Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern (Wirtschaftsteilnehmern) zu Los: - Los 5: Agile Unterstützung / agiles Coaching Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Rahmenvertrag mit weniger als drei Wirtschaftsteilnehmern je Los zu schließen, sofern nicht ausreichend geeignete und/oder qualifizierte Angebote im Wettbewerb je Los ermittelt werden können. Die Vergabe der Einzelaufträge je Los erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Je nach anfallendem Unterstützungsbedarf werden Arbeitspakete erstellt und beauftragt (Einzelauftrag). Diese sind in einem vom Auftraggeber festgelegten Zeitraum zu bearbeiten. Die konkreten Leistungen (Arbeitspakete) werden den Rahmenvereinbarungspartnern mit den jeweiligen Einzelabrufen mindestens zwei Wochen vor Leistungsbeginn schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Der Auftrag erfolgt nach Bedarf in Stunden oder Personentagen (1 Personentag entspricht 8 Zeitstunden ohne Pause). Los 5: Die Reihenfolge der Einzelaufträge erfolgt im "Rotationsprinzip": Dabei werden bei jedem neuen Bedarf der jeweils nachfolgende Bieter in der Reihenfolge der Rotation beauftragt. Die Reihenfolge ergibt sich aus der Platzierung gemäß der Zuschlagskriterien. Nach Abschluss eines Einzelauftrags erhält der nächste Auftragnehmer in der festgelegten Rotationsreihenfolge den folgenden Auftrag. Reagiert dieser nicht mit einer Bestätigung der Anfrage innerhalb von 3 Werktagen Oder gibt nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Anfrage entsprechende Auskunft darüber, ob der Auftrag angenommen wird bzw. ausgeführt werden kann Oder lehnt die Anfrage ab wird der nächste Bieter gemäß Reihenfolge kontaktiert. Der ursprüngliche Bieter bleibt aber in der Rotation an seiner Position. Auch hierbei erfolgt kein zusätzlicher Mini-Wettbewerb. Das Rahmenvertragsvolumen über die maximale Gesamtvertragslaufzeit umfasst für die genannten Leistungen in Los 5 nach den aktuellen Planungen insgesamt bis zu 29.038 Personentage (kurz PT - Zusammensetzung: initialer Planungsstand von bis zu 25.250 PT zuzüglich eines optionalen Kontingents von bis zu weiteren 3.788 PT / ~15%).
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-29 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-29 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten (gem. Nr. 1, Vordruck C2_Eigenerklärung)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“3 Referenzen, welche sich maßgeblich voneinander unterscheiden, vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung (gem. Eignungsmatrix): ***Referenzprojekt 1:...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3 Referenzen, welche sich maßgeblich voneinander unterscheiden, vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung (gem. Eignungsmatrix): ***Referenzprojekt 1: -Vergleichbarkeit der Leistungen und Blick auf die eingesetzten Tools/Technologien/Leistungsfelder Mindestanforderung: Die erbrachte Leistung muss Dienstleistungen in der Herbeiführung bzw. maßgeblichen Weiterentwicklung einer organisationsweiten Innovationsstrategie, zugehöriger relevanter Prozesse und Messbarkeitskriterien enthalten. -Erbringungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ) und Vertragslaufzeit Mindestanforderungen: Die Umsetzung des Referenzprojektes erfolgte innerhalb der letzten 2 Jahre. Stichtag: Veröffentlichung der Bekanntmachung -Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens Mindestanforderung: Die Vergleichbarkeit ist bei einem Gesamtvolumen von >= 25.000 Euro (netto) gegeben. -Referenzgeber bzw. Empfänger der Leistungen Mindestanforderung: Das Vertragsverhältnis muss mit einer Organisation/ einem Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten (zum Zeitpunkt der Leistungserbringung) geschlossen worden sein. ***Referenzprojekt 2: -Vergleichbarkeit der Leistungen und Blick auf die eingesetzten Tools/Technologien/Leistungsfelder Mindestanforderung: Die erbrachte Leistung muss Dienstleistungen im Bezug auf die innovative Weiterentwicklung von angebotenen oder neu anzubietenden Services bzw. (internen) Dienstleistungen beinhalten. Dies umfasst die Planung, Konzeption und Durchführung von Innovationsworkshops im Kontext der Identifizierung von Innovationspotentialen, die methodische Begleitung der Konkretisierung/ Umsetzung und die Einführung für Beschäftigte und/oder Kunden. -Erbringungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ) und Vertragslaufzeit Mindestanforderungen: Die Umsetzung des Referenzprojektes erfolgte innerhalb der letzten 3 Jahre. Stichtag: Veröffentlichung der Bekanntmachung -Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens Mindestanforderung: Die Vergleichbarkeit ist bei einem Gesamtvolumen von >= 50.000 Euro (netto) gegeben. -Referenzgeber bzw. Empfänger der Leistungen Mindestanforderung: Das Vertragsverhältnis muss mit einer Organisation/ einem Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten (zum Zeitpunkt der Leistungserbringung) geschlossen worden sein. ***Referenzprojekt 3: -Vergleichbarkeit der Leistungen und Blick auf die eingesetzten Tools/Technologien/Leistungsfelder Mindestanforderung: Die erbrachte Leistung muss Dienstleistungen in Bezug auf strategische Vorausschau, Zukunftsanalyse, Szenarioplanung und/oder Trendforschung enthalten. Zudem soll es den Aufbau, die Implementierung oder die methodische Durchführung eines Foresight-Prozesses beinhalten. -Erbringungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ) und Vertragslaufzeit Mindestanforderungen: Die Umsetzung des Referenzprojektes erfolgte innerhalb der letzten 3 Jahre. Stichtag: Veröffentlichung der Bekanntmachung -Vergleichbarkeit des Vertragsvolumens Mindestanforderung: Die Vergleichbarkeit ist bei einem Gesamtvolumen von >= 50.000 Euro (netto) gegeben. -Referenzgeber bzw. Empfänger der Leistungen Mindestanforderung: Das Vertragsverhältnis muss mit einer Organisation/ einem Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten (zum Zeitpunkt der Leistungserbringung) geschlossen worden sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung (gem. Nr. 4, Vordruck C2_Eigenerklärung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung (gem. Nr. 4, Vordruck C2_Eigenerklärung) über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gem. Art. 58 der Richtlinie 2014/24EG
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Nr. 5, Vordruck C2_Eigenerklärung)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Versicherungsbestätigung Die Deckungssumme beträgt mindestens für Personen- und Sachschäden 3.000.000EUR (Betriebshaftpflicht), für Vermögensschäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Versicherungsbestätigung Die Deckungssumme beträgt mindestens für Personen- und Sachschäden 3.000.000EUR (Betriebshaftpflicht), für Vermögensschäden 500.000EUR (Vermögensschäden) . Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen (gem. Nr. 6, Vordruck C2_Eigenerklärung bzw. B2_L1_Besondere Vertragsbedingungen_Los 1).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Nr. 7, Vordruck...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt (gem. Nr. 7, Vordruck C2_Eigenerklärung)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zur Zahlung von Steuern, Angaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Nr. 8, Vordruck C2_Eigenerklärung)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Nr. 9, Vordruck C2_Eigenerklärung)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zur Beschäftigtenzahl: Mindestanzahl von 3 Beschäftigten mit thematischem Bezug zur ausgeschriebenen Leistung, die im Unternehmen in den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zur Beschäftigtenzahl: Mindestanzahl von 3 Beschäftigten mit thematischem Bezug zur ausgeschriebenen Leistung, die im Unternehmen in den letzten fünf Jahren durchschnittlich angestellt waren, und mindestens 2 Beschäftigte, die für die Erbringung der Leistung zur Verfügung gestellt werden können.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sonstige Einwilligungen: D2 Einwilligung IT Nutzung D3 ZVU_SÜG D4 Vereinbarung zum Datenschutz in Auftragsverhältnissen (AV) D5 Einwilligung Insiderinformationen”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Sonstige Einwilligungen: D2 Einwilligung IT Nutzung D3 ZVU_SÜG D4 Vereinbarung zum Datenschutz in Auftragsverhältnissen (AV) D5 Einwilligung Insiderinformationen
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635UU3
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y635UU3
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. 2. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis zu der festgelegten Fragefrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet; 3. Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können; 4. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden; 5. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren; 6. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Abgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen. 7. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung); 8. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen
Nationale Registrierungsnummer: t:+4969956632197
Postanschrift: Postfach 10 06 02
Postleitzahl: 60006
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nachpruefung@bundesbank.de📧
Telefon: +49 699566-32197📞
Fax: +49 695069-2575 📠
URL: http://www.bundesbank.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 140-486379 (2025-07-22)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-21) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-05 11:00:00 📅
“Die Angebotsfrist wurde verlängert aufgrund von Bieterfragen.”
Quelle: OJS 2025/S 161-553153 (2025-08-21)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-04) Objekt
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-12 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-12 11:00:00 📅