Auftragsbekanntmachung (2025-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Kanalreinigung und TV Inspektion
Reference number: VergSZ25.11
Kurze Beschreibung:
“TV-Inspektionen von Abwasserkanälen und Abwasserschächten im Stadtgebiet Salzgitter.”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Überprüfung von Abwasserkanälen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die ASG Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH schreibt die Kanalreinigung und TV-Inspektion für Schmutz-, Misch- und Regenwasserkanälen in verschiedenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die ASG Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH schreibt die Kanalreinigung und TV-Inspektion für Schmutz-, Misch- und Regenwasserkanälen in verschiedenen Stadtteilen als Rahmenvertrag für zwei Jahre aus. Die Beauftragung erfolgt in Einzelaufträgen über das Jahr verteilt. Im Zuge der TV-Inspektion soll der Verlauf und der Zustand der Kanäle und Schächte, wie in den digital übergebenen Bestandsplänen dargestellt, dokumentiert werden. Zu der Dokumentation gehört auch die Überprüfung der bestehenden Stammdaten der Kanäle und Schächte aus den Bestandsplänen / der XML-Dateien, wie z. B. des Durchmessers.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“TV-Inspektionsfahrzeug mit DWA (ATV-DVWK)-Schein KI mit einer mindestens 3-jährigen Inspektionspraxis. GUV 17.6 für Arbeiten in umschlossenen Räumen von...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
TV-Inspektionsfahrzeug mit DWA (ATV-DVWK)-Schein KI mit einer mindestens 3-jährigen Inspektionspraxis. GUV 17.6 für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen und der Sicherheitshinweis BGI 802 der BG für Arbeiten mit provisorischen Rohrabsperrgeräten, insbesondere bei der Nutzung von Absperrblasen sind strikt zu beachten.
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYFREYM” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
URL: https://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2025/S 146-504211 (2025-07-31)