In verschiedenen Liegenschaften der Universität Siegen sollen Besprechungsräume, Seminarräume und Hörsäle mit Medientechnik mit neuester Technologie erneuert oder neu ausgestattet werden. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Medienausstattung der Universität Siegen
Referenznummer: 02-ER25E3OV
Kurze Beschreibung:
“In verschiedenen Liegenschaften der Universität Siegen sollen Besprechungsräume, Seminarräume und Hörsäle mit Medientechnik mit neuester Technologie...”
Kurze Beschreibung
In verschiedenen Liegenschaften der Universität Siegen sollen Besprechungsräume, Seminarräume und Hörsäle mit Medientechnik mit neuester Technologie erneuert oder neu ausgestattet werden. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Computern📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 7
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 7
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die auszuschreibende Gesamtleistung umfasst sowohl die Lieferung der Medientechnik als auch deren Umzug/Implementierung/Programmierung vor Ort.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Liegenschaften der Universität Siegen (siehe Anlage in den Vergabeunterlagen)”
Ort der Leistung: Siegen-Wittgenstein🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-18 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Partnerschaft mit folgenden Herstellern: - Crestron (zertifizierter Partner) - Extron (zertifizierter Partner)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Geben Sie mindestens drei Referenzen mit vergleichbarem Volumen an. Mit einem Hinweis auf den Datenschutz können die Angaben nicht verweigert werden. Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geben Sie mindestens drei Referenzen mit vergleichbarem Volumen an. Mit einem Hinweis auf den Datenschutz können die Angaben nicht verweigert werden. Der Bieter ist für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe verantwortlich.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Wesentliche Zahlungsbedingungen: Die Universität Siegen darf Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen nur gegen Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Wesentliche Zahlungsbedingungen: Die Universität Siegen darf Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen nur gegen Vorlage einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft leisten. Die Bürgschaft muss selbstschuldnerisch und unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, Aufrechenbarkeit und der Vorausklage von einer Bank innerhalb der Europäischen Union ausgestellt sein. Die Dauer der Bankbürgschaft muss dabei unbefristet oder auf einen Zeitpunkt befristet sein, der mindestens drei Monate nach dem vom Bieter zugesagten Lieferzeitpunkt liegt. In letzterem Fall ist ein Lieferdatum zwingend anzugeben. Die Rückgabe der Anzahlungsbürgschaft erfolgt nach der vollständigen Lieferung. Der Auftragnehmer wird spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bankbürgschaft unaufgefordert eine neue gleichartige Bankbürgschaft bei der Universität Siegen vorlegen, falls die vollständige Abnahme noch nicht erfolgt ist. Andernfalls wird die Universität Siegen die auslaufende Bankbürgschaft in Anspruch nehmen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 157-537948 (2025-08-18)