Auftragsbekanntmachung (2025-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Befunderhebungs-Sets für Sexualdelikte für die Polizei Sachsen
Referenznummer: B8844
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Befunderhebungs-Sets für Sexualdelikte für die Polizei Sachsen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Bewertungs- und Testinstrumente📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Befunderhebungs-Sets für Sexualdelikte für die Polizei Sachsen
Es ergeben sich die geschätzten Abnahmemengen...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Befunderhebungs-Sets für Sexualdelikte für die Polizei Sachsen
Es ergeben sich die geschätzten Abnahmemengen sowie Maximalabnahmemenge in folgender Größenordnung:
Erster Abruf in 2026 mind. 200 Stück
Gesamter Abruf in 2026 ca. 400 Stück
Gesamter Abruf in 2027 ca. 400 Stück
Option: gesamter Abruf in 2028 ca. 450 Stück
Option: gesamter Abruf in 2029 ca. 500 Stück.
Die Höchstabnahme beträgt maximal das doppelte der gesamten Menge.
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Ort der Leistung: Leipzig🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-02 📅
Datum des Endes: 2027-12-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt am 2. Januar 2026 und endet nach 24 Monaten ("feste Vertragslaufzeit"). Sie verlängert sich stillschweigend um...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt am 2. Januar 2026 und endet nach 24 Monaten ("feste Vertragslaufzeit"). Sie verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn sie vom Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einem Monat vor Ende der 24-monatigen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungs-frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Vertragspartner. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Dieser Rahmenvertrag hat insgesamt eine
maximale Laufzeit von 48 Monaten. Mit Ablauf des 48. Monats endet die Rahmenvereinbarung endgültig, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-11 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-11 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Markkleeberg
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Produktmuster gemäß Leistungsbeschreibungen für die Teststellung (Details siehe Pkt. 0.2 der Leistungsbeschreibung)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen und VOL/B”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe möglich
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 091-307427 (2025-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR (framework approximate) 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Befunderhebungs-Sets für Sexualdelikte für die Polizei Sachsen”
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-07-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: abf diagnostics GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE281259314
Postanschrift: Gewerbepark 14
Postleitzahl: 85402
Postort: Kranzberg
Region: Freising🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: aberl@abfdiagnostics.com📧
Telefon: +49 81669986130📞
Fax: +49 81669986130 📠
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. §135 Abs. 2 Satz 2 GWB, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. §135 Abs. 2 Satz 2 GWB, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2025/S 150-517013 (2025-08-06)