Auftragsbekanntmachung (2025-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag PC-Arbeitsplätze
Reference number: VGS # 02/2025
Kurze Beschreibung:
“Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen).”
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen). Mit Erteilung des Zuschlags wird ein...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen). Mit Erteilung des Zuschlags wird ein Rahmenvertrag zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer über den Verkauf und die Lieferung der in den Vergabeunterlagen spezifizierten PC-Arbeitsplätze einschließlich Tastatur und Maus sowie die Erbringung weiterer Leistungen auf Basis der Ausschreibungskonditionen geschlossen. Folgende PC-Arbeitsplätze einschließlich Tastatur und Maus sind zu verkaufen und zu liefern: PC-Arbeitsplatz SFF (Small Form Factor) gemäß Anlage 2-Leistungsverzeichnis, Tabellenblatt "PC-Arbeitsplatz SFF" und PC-Arbeitsplatz MFF (Micro Form Factor) ) gemäß Anlage 2 - Leistungsverzeichnis, Tabellenblatt "PC-Arbeitsplatz MFF". Die PC-Arbeitsplätze (PC-Arbeitsplatz SFF und PC-Arbeitsplatz MFF) müssen vom selben Hersteller stammen. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere folgende Leistungen: Lieferung der Produkte / Geräte einschließlich Zubehör zur zentralen Lieferstelle der Auftraggeber, Mängelhaftung, Bedienungsanleitungen / Benutzerhandbücher in deutscher Sprache, Beschaffung von Hersteller-Support-Leistungen / Hersteller-Support-Produkten.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist...”
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.3 und 2.4 der "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung der Auftraggeber, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung der Auftraggeber nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 09.05.2025
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“vgl. Vergabeunterlagen”
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vertragsverlängerungsoption(en): Die Auftraggeber sind berechtigt, den Vertrag einseitig um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem sie die Verlängerung...”
Beschreibung der Optionen
Vertragsverlängerungsoption(en): Die Auftraggeber sind berechtigt, den Vertrag einseitig um ein weiteres Jahr zu verlängern, indem sie die Verlängerung schriftlich erklären und diese Erklärung dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugeht. Der Vertrag endet jedoch spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach Zuschlagserteilung. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nach dem Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres nicht. Der Auftragnehmer hat auf die Vertragsverlängerungen keinen Anspruch. / Verlängerung Hersteller-Support: Optionaler Leistungsbestandteil ist die Beschaffung der in Punkt 3.7.2 "Hersteller-Support" der "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" festgelegten Hersteller-Support-Leistungen / Hersteller-Support-Produkte für weitere 2 Jahre (nach Ablauf der Mindestdauer von drei Jahren). Die Auftraggeber behalten sich die diesbezügliche Inanspruchnahme / Beauftragung ausdrücklich vor. / Innovationsklausel: Während der Vertragslaufzeit sind die Auftraggeber berechtigt, statt den vom Auftragnehmer ursprünglich angebotenen Produkten / Geräten die ggf. nach dem Zuschlag verfügbar gewordenen Produkte / Geräte der nachfolgenden Gerätegeneration / Upgrades, welche die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Anforderungen erfüllen, zu den vertraglich vereinbarten Regelungen und Bedingungen zu dem dann gültigen Listenpreis abzüglich der in Punkt 4. "Preiszusammenstellung" der "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" aufgeführten Rabattsätze vom Auftragnehmer abzufordern.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technischer Wert / Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 31 Tage, gerechnet ab...”
Beschleunigtes Verfahren
Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 31 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch die Auftraggeber zugelassen wird.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-21 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist: Nachweis,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist: Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zum Bieter: Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zum Bieter: Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, der nationalen Identifikationsnummer, der Nationalität des / der wirtschaftlichen Eigentümer(s), zur Anzahl der während der letzten drei Jahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags), Angabe der Unternehmensklasse / Unternehmensgröße) gemäß Formblatt F1-A
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung im marktüblichen Rahmen (Absicherung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung im marktüblichen Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der Versicherungssummen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen: Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen: Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A) / Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2022 - 2024 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens, ca. brutto (nicht zwingend)) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Die Auftraggeber legen insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist bzw. die die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes zum Gegenstand hatten. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge gemäß dem beiliegenden Formblatt F4-A anzugeben bzw. zu benennen. Zur Angabe weiterer Referenzen kann das Formblatt F4-A vervielfältigt werden. Dabei sehen die Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt / Gegenstand des Referenzprojektes / des Referenzauftrages gewesen sind: Lieferung einer vergleichbaren Menge, d.h. mindestens 1.200 Stück, an vergleichbaren PCs (PC-Arbeitsplatz SFF, PC-Arbeitsplatz MFF, Tower-PC) innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten. Es ist ferner grundsätzlich zu beachten, dass als Referenzprojekt / als Referenzauftrag nur Aufträge / Beschaffungen angegeben werden können, in denen die auftragsgegenständlichen Leistungen bereits erbracht worden sind; d.h. die oben angegebene Mindestmenge in Stück bereits geliefert worden ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Qualitätsmanagementzertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig): gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Qualitätsmanagementzertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig): gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Qualitätsmanagementzertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) Es ist nachzuweisen, dass ein Qualitätsmanagement / Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditieren Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Die Auftraggeber erkennen hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“vgl. Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW56GQ
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des §...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW56GQ
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.3 und 2.4 der "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung der Auftraggeber, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung der Auftraggeber nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 09.05.2025
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Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-ID: DE287064009
Postanschrift: Postfach 101364, 04013 Leipzig
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen) gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 014-040198 (2025-01-20)
Auftragsbekanntmachung (2025-02-17) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen). Mit Erteilung des Zuschlags wird ein...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen). Mit Erteilung des Zuschlags wird ein Rahmenvertrag zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer über den Verkauf und die Lieferung der in den Vergabeunterlagen spezifizierten PC-Arbeitsplätze einschließlich Tastatur und Maus sowie die Erbringung weiterer Leistungen auf Basis der Ausschreibungskonditionen geschlossen. Folgende PC-Arbeitsplätze einschließlich Tastatur und Maus sind zu verkaufen und zu liefern: PC-Arbeitsplatz SFF (Small Form Factor) gemäß Anlage 2-Leistungsverzeichnis, Tabellenblatt "PC-Arbeitsplatz SFF" und PC-Arbeitsplatz MFF (Micro Form Factor) ) gemäß Anlage 2 - Leistungsverzeichnis, Tabellenblatt "PC-Arbeitsplatz MFF". Die PC-Arbeitsplätze (PC-Arbeitsplatz SFF und PC-Arbeitsplatz MFF) müssen vom selben Hersteller stammen. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere folgende Leistungen: Lieferung der Produkte / Geräte einschließlich Zubehör zur zentralen Lieferstelle der Auftraggeber, Mängelhaftung, Bedienungsanleitungen / Benutzerhandbücher in deutscher Sprache, Beschaffung von Hersteller-Support-Leistungen / Hersteller-Support-Produkten. Die Mindestabnahmemenge in Stück bezogen auf die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr für die PC-Arbeitsplätze SFF beträgt 700 Stück. Die jährliche Höchstabnahmemenge in Stück bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit (Höchstabnahmemenge pro Vertragsjahr) für die PC-Arbeitsplätze SFF beträgt 2.500 Stück. Das "in Aussicht genommene Auftragsvolumen" i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV, d.h. der voraussichtliche Bedarf, liegt nach Abschätzung des Auftraggebers zwischen den voranstehend aufgeführten Mindest- und Höchstabnahmemengen; es werden jedoch lediglich die Mindest- und die Höchstabnahmemengen verbindlich festgelegt. Die Mindestabnahmemenge in Stück bezogen auf die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr für die PC-Arbeitsplätze MFF beträgt 100 Stück. Die jährliche Höchstabnahmemenge in Stück bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit (Höchstabnahmemenge pro Vertragsjahr) für die PC-Arbeitsplätze MFF beträgt 1.500 Stück. Das "in Aussicht genommene Auftragsvolumen" i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV, d.h. der voraussichtliche Bedarf, liegt nach Abschätzung des Auftraggebers zwischen den voranstehend aufgeführten Mindest- und Höchstabnahmemengen; es werden jedoch lediglich die Mindest- und die Höchstabnahmemengen verbindlich festgelegt.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist...”
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.3 und 2.4 der "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung der Auftraggeber, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung der Auftraggeber nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 06.06.2025.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-17 10:01:00 📅
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW56GQ
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des §...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW56GQ
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.3 und 2.4 der "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung der Auftraggeber, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung der Auftraggeber nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 06.06.2025.
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Text:
“Die Auftraggeber verlängern die bisher am 21.02.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 17.03.2025, 10.00 Uhr. Unter Punkt...”
Text
Die Auftraggeber verlängern die bisher am 21.02.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 17.03.2025, 10.00 Uhr. Unter Punkt 5.1.12. "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der Bekanntmachung wurden daher die Frist für den Eingang der Angebote sowie das Eröffnungsdatum korrigiert. Die Auftraggeber verlängern in diesem Zusammenhang zudem die bisher am 09.05.2025 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 06.06.2025. Unter Punkt 2.1.4 "Allgemeine Informationen" der Bekanntmachung sowie unter Punkt 5.1.6 "Allgemeine Informationen" der Bekanntmachung wurden daher die Angaben / Festlegungen zur Bindefrist des Angebots korrigiert. Es werden unter Punkt 5.1 "Los: LOT-0001, Titel: Rahmenvertrag PC-Arbeitsplätze" der Bekanntmachung ergänzend folgende Informationen / Angaben aufgenommen: Angabe der Mindestabnahmemengen in Stück bezogen auf die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, Angabe der jährlichen Höchstabnahmemengen in Stück bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit (Höchstabnahmemengen pro Vertragsjahr), Angaben zum "in Aussicht genommenen Auftragsvolumen" bzw. zum voraussichtlichen Bedarf.
“Die Auftraggeber verlängern die bisher am 21.02.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 17.03.2025, 10.00 Uhr. In diesem...”
Die Auftraggeber verlängern die bisher am 21.02.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 17.03.2025, 10.00 Uhr. In diesem Zusammenhang verlängern die Auftraggeber zudem die bisher am 09.05.2025 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 06.06.2025. Es werden ergänzend folgende Informationen / Angaben aufgenommen: Angabe der Mindestabnahmemengen in Stück bezogen auf die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, Angabe der jährlichen Höchstabnahmemengen in Stück bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit (Höchstabnahmemengen pro Vertragsjahr), Angaben zum "in Aussicht genommenen Auftragsvolumen" bzw. zum voraussichtlichen Bedarf.
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Quelle: OJS 2025/S 034-108485 (2025-02-17)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-13) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen). Mit Erteilung des Zuschlags wird ein...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeber beabsichtigen die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen). Mit Erteilung des Zuschlags wird ein Rahmenvertrag zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer über den Verkauf und die Lieferung der in den Vergabeunterlagen spezifizierten PC-Arbeitsplätze einschließlich Tastatur und Maus sowie die Erbringung weiterer Leistungen auf Basis der Ausschreibungskonditionen geschlossen. Folgende PC-Arbeitsplätze einschließlich Tastatur und Maus sind zu verkaufen und zu liefern: PC-Arbeitsplatz SFF (Small Form Factor) gemäß Anlage 2-Leistungsverzeichnis, Tabellenblatt "PC-Arbeitsplatz SFF" und PC-Arbeitsplatz MFF (Micro Form Factor) gemäß Anlage 2 - Leistungsverzeichnis, Tabellenblatt "PC-Arbeitsplatz MFF". Die PC-Arbeitsplätze (PC-Arbeitsplatz SFF und PC-Arbeitsplatz MFF) müssen vom selben Hersteller stammen. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere folgende Leistungen: Lieferung der Produkte / Geräte einschließlich Zubehör zur zentralen Lieferstelle der Auftraggeber, Mängelhaftung, Bedienungsanleitungen / Benutzerhandbücher in deutscher Sprache, Beschaffung von Hersteller-Support-Leistungen / Hersteller-Support-Produkten. Die Mindestabnahmemenge in Stück bezogen auf die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr für die PC-Arbeitsplätze SFF beträgt 700 Stück. Die jährliche Höchstabnahmemenge in Stück bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit (Höchstabnahmemenge pro Vertragsjahr) für die PC-Arbeitsplätze SFF beträgt 2.500 Stück. Das "in Aussicht genommene Auftragsvolumen" i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV, d.h. der voraussichtliche Bedarf, liegt nach Abschätzung des Auftraggebers zwischen den voranstehend aufgeführten Mindest- und Höchstabnahmemengen; es werden jedoch lediglich die Mindest- und die Höchstabnahmemengen verbindlich festgelegt. Die Mindestabnahmemenge in Stück bezogen auf die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr für die PC-Arbeitsplätze MFF beträgt 100 Stück. Die jährliche Höchstabnahmemenge in Stück bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit (Höchstabnahmemenge pro Vertragsjahr) für die PC-Arbeitsplätze MFF beträgt 1.500 Stück. Das "in Aussicht genommene Auftragsvolumen" i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV, d.h. der voraussichtliche Bedarf, liegt nach Abschätzung des Auftraggebers zwischen den voranstehend aufgeführten Mindest- und Höchstabnahmemengen; es werden jedoch lediglich die Mindest- und die Höchstabnahmemengen verbindlich festgelegt.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist...”
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.3 und 2.4 der "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung der Auftraggeber, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung der Auftraggeber nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 30.06.2025.
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Preis (Gewichtung): 90.0
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 32 Tage, gerechnet ab...”
Beschleunigtes Verfahren
Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 32 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch die Auftraggeber zugelassen wird.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-14 10:01:00 📅
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW56GQ
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des §...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW56GQ
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 2.3 und 2.4 der "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung der Auftraggeber, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung der Auftraggeber nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 30.06.2025.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Auftraggeber verlängern die bisher am 17.03.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 14.04.2025, 10.00 Uhr. Unter Punkt...”
Text
Die Auftraggeber verlängern die bisher am 17.03.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 14.04.2025, 10.00 Uhr. Unter Punkt 5.1.12. "Bedingungen für die Auftragsvergabe" der Bekanntmachung wurden daher die Frist für den Eingang der Angebote sowie das Eröffnungsdatum korrigiert / geändert. Die Auftraggeber verlängern in diesem Zusammenhang zudem die bisher am 06.06.2025 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 30.06.2025. Unter Punkt 2.1.4 "Allgemeine Informationen" der Bekanntmachung sowie unter Punkt 5.1.6 "Allgemeine Informationen" der Bekanntmachung wurden daher die Angaben / Festlegungen zur Bindefrist des Angebots korrigiert / geändert. Die Auftraggeber ändern zudem die Festlegungen / Regelungen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots (Änderung der Gewichtung der Zuschlagskriterien und Änderung der Formel zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes). Unter Punkt 5.1.10. "Zuschlagskriterien" der Bekanntmachung wurde daher die Gewichtung der Zuschlagskriterien geändert (Zuschlagskriterium Preis nunmehr mit einer Gewichtung von 90%, Zuschlagskriterium Technischer Wert / Qualität nunmehr mit einer Gewichtung von 10%). Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.5 "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen. Die Auftraggeber stellen die von den bisher getroffenen Änderungen, Festlegungen betroffenen Vergabeunterlagen: Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung und Anlage 2 - Leistungsverzeichnis in einer entsprechend abgeänderten / aktualisierten Version (mit dem Stand 12.03.2025) zur Verfügung, in der die bisher erfolgten Änderungen, Festlegungen entsprechend umgesetzt wurden (vgl. rote Schriftfarbe in der jeweiligen Unterlage).
“Die Auftraggeber verlängern die bisher am 17.03.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 14.04.2025, 10.00 Uhr. In diesem...”
Die Auftraggeber verlängern die bisher am 17.03.2025, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 14.04.2025, 10.00 Uhr. In diesem Zusammenhang verlängern die Auftraggeber zudem die bisher am 06.06.2025 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 30.06.2025. Die Auftraggeber ändern zudem die Festlegungen / Regelungen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots (Änderung der Gewichtung der Zuschlagskriterien und Änderung der Formel zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes). Die Auftraggeber stellen die von den bisher getroffenen Änderungen, Festlegungen betroffenen Vergabeunterlagen: Anlage 1 - Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung und Anlage 2 - Leistungsverzeichnis in einer entsprechend abgeänderten / aktualisierten Version (mit dem Stand 12.03.2025) zur Verfügung, in der die bisher erfolgten Änderungen, Festlegungen entsprechend umgesetzt wurden.
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Quelle: OJS 2025/S 052-166252 (2025-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen).”
Art des Vertrags: supplies
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen). Mit Erteilung des Zuschlags wird ein...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Personalcomputern / Einzelplatzrechnern (PC-Arbeitsplätzen). Mit Erteilung des Zuschlags wird ein Rahmenvertrag zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer über den Verkauf und die Lieferung der in den Vergabeunterlagen spezifizierten PC-Arbeitsplätze einschließlich Tastatur und Maus sowie die Erbringung weiterer Leistungen auf Basis der Ausschreibungskonditionen geschlossen. Folgende PC-Arbeitsplätze einschließlich Tastatur und Maus sind zu verkaufen und zu liefern: PC-Arbeitsplatz SFF (Small Form Factor) gemäß Anlage 2-Leistungsverzeichnis, Tabellenblatt "PC-Arbeitsplatz SFF" und PC-Arbeitsplatz MFF (Micro Form Factor) gemäß Anlage 2 - Leistungsverzeichnis, Tabellenblatt "PC-Arbeitsplatz MFF". Die PC-Arbeitsplätze (PC-Arbeitsplatz SFF und PC-Arbeitsplatz MFF) müssen vom selben Hersteller stammen. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere folgende Leistungen: Lieferung der Produkte / Geräte einschließlich Zubehör zur zentralen Lieferstelle der Auftraggeber, Mängelhaftung, Bedienungsanleitungen / Benutzerhandbücher in deutscher Sprache, Beschaffung von Hersteller-Support-Leistungen / Hersteller-Support-Produkten. Die Mindestabnahmemenge in Stück bezogen auf die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr für die PC-Arbeitsplätze SFF beträgt 700 Stück. Die jährliche Höchstabnahmemenge in Stück bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit (Höchstabnahmemenge pro Vertragsjahr) für die PC-Arbeitsplätze SFF beträgt 2.500 Stück. Das "in Aussicht genommene Auftragsvolumen" i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV, d.h. der voraussichtliche Bedarf, liegt nach Abschätzung des Auftraggebers zwischen den voranstehend aufgeführten Mindest- und Höchstabnahmemengen; es werden jedoch lediglich die Mindest- und die Höchstabnahmemengen verbindlich festgelegt. Die Mindestabnahmemenge in Stück bezogen auf die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr für die PC-Arbeitsplätze MFF beträgt 100 Stück. Die jährliche Höchstabnahmemenge in Stück bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit (Höchstabnahmemenge pro Vertragsjahr) für die PC-Arbeitsplätze MFF beträgt 1.500 Stück. Das "in Aussicht genommene Auftragsvolumen" i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 VgV, d.h. der voraussichtliche Bedarf, liegt nach Abschätzung des Auftraggebers zwischen den voranstehend aufgeführten Mindest- und Höchstabnahmemengen; es werden jedoch lediglich die Mindest- und die Höchstabnahmemengen verbindlich festgelegt.
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Zusätzliche Informationen:
“Bei dem unter den Punkten "Wert / Geschätzter Wert ohne MwSt." sowie "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." angegebenen...”
Zusätzliche Informationen
Bei dem unter den Punkten "Wert / Geschätzter Wert ohne MwSt." sowie "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." angegebenen Werten von 1,00 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert.
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Eine initiale Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 32 Tage,...”
Beschleunigtes Verfahren
Eine initiale Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 32 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, war gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch die Auftraggeber zugelassen wurde.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: VGS # 02/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-06-11 📅
Titel: Rahmenvertrag PC-Arbeitsplätze
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: think about IT GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE814837991
Postanschrift: Albersloher Weg 11
Postleitzahl: 48155
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: tendermanagement@think-about.it📧
Telefon: +4925129799912📞
URL: https://think-about.it/🌏
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW53D6
Bei dem unter den Punkten "Wert / Geschätzter Wert ohne MwSt." sowie "Geschätzter Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW53D6
Bei dem unter den Punkten "Wert / Geschätzter Wert ohne MwSt." sowie "Geschätzter Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren ohne MwSt. (Summe)" angegebenen Werten von 1,00 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen: Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen) gestellt werden. (Hierzu sind insbesondere die Vorgaben der §§ 160 Abs. 1 und 2 sowie 161 GWB zu beachten!) Der Antrag ist unzulässig (siehe § 160 Abs. 3 GWB), soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert. Ein öffentlicher Auftrag ist nach § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen (https://www.lds.sachsen.de/? ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 09.07.25)).
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Quelle: OJS 2025/S 131-452275 (2025-07-10)