Auftragsbekanntmachung (2025-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Plotter BLB
Reference number: 25-4150900096
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über Plotter für BLB”
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag über Plotter für BLB”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“siehe Anlage Standorte BLB”
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-23 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDQQ3” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3055📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 035-112014 (2025-02-18)