Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen:
Das Dokument "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung" ist zu verwenden.
Erklärung mit Angaben und Nachweisen zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Mindeststandard:
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- mindestens eine Fachkraft mit folgender Qualifikation
• Schadstoffgutachter gemäß LAGA M23
(Zertifizierungsnachweis VDI 6202 Blatt 20, "VDI - Fachplaner Schadstoffe in Gebäuden und baulichen Anlagen")
oder
• mit abgeschlossenem Studium (Master/Diplom), insbesondere im Bereich der Bau- und Umweltwissenschaften und mind. 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich der Schadstofferkundung bzw. -sanierung (nach erstmaligen Nachweis Sachkunde TRGS 519 / DGUV-Regel 101-004)
• Sachkunde gemäß DGUV 101-004 (ehem. BGR 128; Arbeiten in kontaminierten Bereichen)
• Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3 (Asbestschein)
oder
• mit abgeschlossenem Studium (Bachelor), insbesondere im Bereich der Bau- und Umweltwissenschaften und mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Schadstofferkundung bzw. -sanierung (nach erstmaligen Nachweis Sachkunde TRGS 519 / DGUV-Regel 101-004)
• Sachkunde gemäß DGUV 101-004 (ehem. BGR 128; Arbeiten in kontaminierten Bereichen)
• Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3 (Asbestschein)
oder
• Meister/Techniker im Bauhaupt- und Nebengewerbe und mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Schadstofferkundung bzw. -sanierung (nach erstmaligen Nachweis Sachkunde TRGS 519 / DGUV-Regel 101-004)
• Sachkunde gemäß DGUV 101-004 (ehem. BGR 128; Arbeiten in kontaminierten Bereichen)
• Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3 (Asbestschein)
Hinweis:
Die in der Referenzliste benannte Fachkraft ist im Formblatt "Projektverantwortliche AN" anzugeben.
Erklärung mit Angaben und Nachweisen zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
Mindeststandard:
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- mindestens eine Führungskraft (Verantwortliche Person)
- mit abgeschlossenem Studium oder mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich von Straßen- und/oder Brückenbauprojekten in Verbindung mit umweltrelevanten Untersuchungen sowie der Berichtserstellung
- mit Sachkundenachweis "Probenahme von festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten Materialien gemäß LAGA PN 98", Alter maximal 5 Jahre
- mit Teilnahme an regelmäßigen Schulungen (mind. 1 Schulung alle 4 Jahre) im Bereich Bauabfälle / Kreislaufwirtschaft in den letzten vier Jahren
- mindestens 2 Referenzen der letzten 5 Jahre von Straßen- und/oder Brückenbauprojekten in Verbindung mit umweltrelevanten Untersuchungen sowie der Berichtserstellung für einen öffentlichen Auftraggeber
Hinweise:
- Es werden Schulungen zu den Themen Umgang mit Bauabfällen, Bodenschutz, Ersatzbaustoffverordnung, Schadstofferkundung oder Bodenmanagement anerkannt. Schulungen im Bereich Bauabfälle/Kreislaufwirtschaft werden mit folgenden Themen anerkannt: Verwertung von Boden- und Bauschuttmaterialien nach LAGA M20/ErsatzbaustoffV, Umgang mit Bauabfällen, Abfallrecht, Bodenschutz und Altlasten, Sachkundenachweis Probenahme Abfall nach LAGA PN 98, Nachweisverordnung.
- Die in der Referenzliste benannte Führungskraft (Verantwortliche Person) muss auch im Formblatt "Projektverantwortliche AN" angegeben werden.
Wird einer der o.g. Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung.