Rahmenvertrag Thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm inkl. Transport

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb

Rahmenvertrag mit der Dauer von einem Jahr (ab Auftragserteilung) Thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm inkl. Transport

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm inkl. Transport
Referenznummer: 67-2025-0031
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag mit der Dauer von einem Jahr (ab Auftragserteilung) Thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm inkl. Transport
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Termische Verwertung des entwässerten Klärschlamms inklusive Transport der Klärwerke Nord und Süd in Form eines Rahmenvertrages mit der Dauer von einem Jahr (ab Auftragserteilung)
Zusätzliche Informationen:
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 10.10.2025 . Der Vertrag endet automatisch, wenn die im Zuschlagsschreiben angegebene Auftragssumme um 15 % überschritten wird (Deckelung). . Falls Subunternehmer eingesetzt werden sollen, ist die Aufgabenteilung dem SEBD mit Angebotsabgabe detailliert zu schildern. Sollte aus zwingenden Gründen nach Auftragserteilung eine Änderung der Arbeitsteilung oder der Einsatz anderer Subunternehmer notwendig sein, ist dies nur nach schriftlicher Zustimmung durch den SEBD zulässig. Sofern sich der Bieter auf eine Eignungsleihe berufen möchte, ist dies zwingend bereits mit Angebotsabgabe im Formblatt ZV 4 anzuzeigen. . folgende Unterlagen sind zzgl. zu den o.g. Eignungskriterien mit dem Angebot abzugeben: - Angebotsschreiben, LV mit Preisen - ZV 2 Eigenerklärung_Ausschlussgründe; - ZV 3 Bewerber Bietergemeinschaftserklärung, sofern erforderlich; - ZV 4 Eignungsleihe_Unterauftrag, sofern erforderlich, - ZV 5 Verpflichtungserklärung_Unterauftragnehmer_Eignungsleihe, sofern erforderlich. .
Mehr anzeigen
Postanschrift: Issledyk 60
Postleitzahl: 40667
Stadt: Meerbusch
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-10 📅
Datum des Endes: 2026-10-09 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postanschrift: Auf dem Draap 15
Postleitzahl: 40221
Stadt: Düsseldorf

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rechtamt Zentrale Vergabestelle Willi-Becker-Allee 10 40227 Düsseldorf
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-28 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Rechtamt Zentrale Vergabestelle Willi-Becker-Allee 10 40227 Düsseldorf
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung, dass nur LKW mit den Schadstoffgrenzwerten der Euro V verwendet werden.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung von Transport und Verwiegung . Benennung des abschließenden Verwertungsstandortes, Betreiber, Entsorgernummer aller Beteiligten (Bestätigung der Annahme des Klärschlamms durch die Verbrennungsanlage) . Anlagenkapazität der Verbrennungsanlage oder des Zwischenlagers und Laufzeit . Beschreibung des technischen Verfahrens
Mehr anzeigen
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis erforderlicher Genehmigungen (z.B Transport, Verbrennungsanlage) • Vorlage eines prüffähigen Nachweises, aus dem hervorgeht, dass der entwässerte Klärschlamm o vor der Verbrennung ohne den Einsatz zusätzlicher fossiler Energieträger oder elektrischer Energie, z.B. mit ansonsten nicht genutzter Abwärme oder durch Solarenergie, auf einen Heizwert von mindestens 5.000 KJ/kg vorgetrocknet wird und innerhalb der gesamten Verfahrenskette der thermischen Verwertung, bestehend aus vorbeschriebener Vortrockung und anschließender Verbrennung, letztlich fossile Brennstoffe substituiert werden oder alternativ o durch Vorlage einer prüffähigen Bescheinigung, dass das angebotene Verfahren zur thermischen Klärschlammentsorgung eine Verwertungsmaßnahme darstellt.
Mehr anzeigen
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB
§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB
§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB
§ 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb
Nationale Registrierungsnummer: 05111-32001-77
Postanschrift: Auf'm Hennekamp 47
Postleitzahl: 40225
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: noah.schafhausen@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 2118922757 📞
URL: https://vergabe.duesseldorf.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19836cc6861-5a63c06aac0090a2 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.duesseldorf.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt, Klärschlamm des Klärwerks Düsseldorf-Nord und Düsseldorf- Süd zur thermischen Verwertung unmittelbar ab Auftragserteilung mit einer Laufzeit von einem Jahr an ein geeignetes Unternehmen abzugeben. Dies erfolgt in Form einer Rahmenvereinbarung. Der Vertrag endet automatisch, wenn die im Zuschlagsschreiben angegebene Auftragssumme um 15 % überschritten wird (Deckelung).
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473045 📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 142-490039 (2025-07-24)