Auftragsbekanntmachung (2025-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm inkl. Transport
Referenznummer: 67-2025-0031
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag mit der Dauer von einem Jahr (ab Auftragserteilung) Thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm inkl. Transport”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schlammtransport📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Termische Verwertung des entwässerten Klärschlamms inklusive Transport der Klärwerke Nord und Süd in Form eines Rahmenvertrages mit der Dauer von einem Jahr...”
Beschreibung der Beschaffung
Termische Verwertung des entwässerten Klärschlamms inklusive Transport der Klärwerke Nord und Süd in Form eines Rahmenvertrages mit der Dauer von einem Jahr (ab Auftragserteilung)
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Zusätzliche Informationen:
“Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 10.10.2025
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Der Vertrag endet automatisch, wenn die im Zuschlagsschreiben angegebene Auftragssumme um 15 %...”
Zusätzliche Informationen
Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 10.10.2025
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Der Vertrag endet automatisch, wenn die im Zuschlagsschreiben angegebene Auftragssumme um 15 % überschritten wird (Deckelung).
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Falls Subunternehmer eingesetzt werden sollen, ist die Aufgabenteilung dem SEBD mit Angebotsabgabe detailliert zu schildern. Sollte aus zwingenden Gründen nach Auftragserteilung eine Änderung der Arbeitsteilung oder der Einsatz anderer Subunternehmer notwendig sein, ist dies nur nach schriftlicher Zustimmung durch den SEBD zulässig.
Sofern sich der Bieter auf eine Eignungsleihe berufen möchte, ist dies zwingend bereits mit Angebotsabgabe im Formblatt ZV 4 anzuzeigen.
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folgende Unterlagen sind zzgl. zu den o.g. Eignungskriterien mit dem Angebot abzugeben: - Angebotsschreiben, LV mit Preisen
- ZV 2 Eigenerklärung_Ausschlussgründe;
- ZV 3 Bewerber Bietergemeinschaftserklärung, sofern
erforderlich;
- ZV 4 Eignungsleihe_Unterauftrag, sofern erforderlich,
- ZV 5
Verpflichtungserklärung_Unterauftragnehmer_Eignungsleihe,
sofern erforderlich.
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Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-10 📅
Datum des Endes: 2026-10-09 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rechtamt Zentrale Vergabestelle
Willi-Becker-Allee 10
40227 Düsseldorf
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung, dass nur LKW mit den Schadstoffgrenzwerten der Euro V verwendet werden.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Beschreibung von Transport und Verwiegung
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Benennung des abschließenden Verwertungsstandortes, Betreiber, Entsorgernummer aller Beteiligten (Bestätigung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung von Transport und Verwiegung
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Benennung des abschließenden Verwertungsstandortes, Betreiber, Entsorgernummer aller Beteiligten (Bestätigung der Annahme des Klärschlamms durch die Verbrennungsanlage)
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Anlagenkapazität der Verbrennungsanlage oder des Zwischenlagers und Laufzeit
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Beschreibung des technischen Verfahrens
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis erforderlicher Genehmigungen (z.B Transport, Verbrennungsanlage)
• Vorlage eines prüffähigen Nachweises, aus dem hervorgeht, dass der entwässerte...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis erforderlicher Genehmigungen (z.B Transport, Verbrennungsanlage)
• Vorlage eines prüffähigen Nachweises, aus dem hervorgeht, dass der entwässerte Klärschlamm
o vor der Verbrennung ohne den Einsatz zusätzlicher fossiler Energieträger oder elektrischer Energie, z.B. mit ansonsten nicht genutzter Abwärme oder durch Solarenergie, auf einen Heizwert von mindestens 5.000 KJ/kg vorgetrocknet wird und innerhalb der gesamten Verfahrenskette der thermischen Verwertung, bestehend aus vorbeschriebener Vortrockung und anschließender Verbrennung, letztlich fossile Brennstoffe substituiert werden
oder alternativ
o durch Vorlage einer prüffähigen Bescheinigung, dass das angebotene Verfahren zur thermischen Klärschlammentsorgung eine Verwertungsmaßnahme darstellt.
“Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt, Klärschlamm des Klärwerks Düsseldorf-Nord und Düsseldorf- Süd zur thermischen Verwertung unmittelbar ab Auftragserteilung...”
Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt, Klärschlamm des Klärwerks Düsseldorf-Nord und Düsseldorf- Süd zur thermischen Verwertung unmittelbar ab Auftragserteilung mit einer Laufzeit von einem Jahr an ein geeignetes Unternehmen abzugeben.
Dies erfolgt in Form einer Rahmenvereinbarung. Der Vertrag endet automatisch, wenn die im Zuschlagsschreiben angegebene Auftragssumme um 15 % überschritten wird (Deckelung).
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Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 142-490039 (2025-07-24)