Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Überlassung von Arbeitnehmern zur Unterstützung des Stammpersonals bei der kommunalen Abfallsammlung im Stadtgebiet Erfurt einschließlich Eingemeindungen. Die eingesetzten Arbeitskräfte übernehmen Tätigkeiten als Helfer/Lader im Bereich der Abfallsammlung, wie nachfolgend beschrieben. Die überlassenen Arbeitnehmer erbringen insbesondere folgende Leistungen: - Heranholen, Leeren, Zurückstellen von Behältern und das Einsammeln von losen Abfällen (Hausmüll, Papier (PPK) Leichtverpackungen, Bioabfälle, Gewerbeabfall) - Erledigung von Sonderaufgaben, z.B. Ladetätigkeiten im Sperrmüll, Einsammeln weißer Ware, Tätigkeiten im Behälterdienst, Grünabfallannahme, Möbeltransport im Stöberhaus - Führung der betrieblichen Nachweisdokumente gemäß betrieblichen Anweisungen, wie z.B. persönliche Arbeitsnachweise - Funktion als Einweiser bzw. Sicherungsposten Es wird ein Rahmenvertrag gemäß des in den Beschaffungsunterlagen enthaltenen Mustervertrages abgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über die Arbeitnehmerüberlassung Helfer/Lader zur Durchführung von bestimmten Arbeiten in der SWE Stadtwirtschaft GmbH
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Überlassung von Arbeitnehmern zur Unterstützung des Stammpersonals bei der kommunalen Abfallsammlung im Stadtgebiet Erfurt einschließlich Eingemeindungen. Die eingesetzten Arbeitskräfte übernehmen Tätigkeiten als Helfer/Lader im Bereich der Abfallsammlung, wie nachfolgend beschrieben.
Die überlassenen Arbeitnehmer erbringen insbesondere folgende Leistungen:
- Heranholen, Leeren, Zurückstellen von Behältern und das Einsammeln von losen Abfällen (Hausmüll, Papier (PPK) Leichtverpackungen, Bioabfälle, Gewerbeabfall)
- Erledigung von Sonderaufgaben, z.B. Ladetätigkeiten im Sperrmüll, Einsammeln weißer Ware, Tätigkeiten im Behälterdienst, Grünabfallannahme, Möbeltransport im Stöberhaus
- Führung der betrieblichen Nachweisdokumente gemäß betrieblichen Anweisungen, wie z.B. persönliche Arbeitsnachweise
- Funktion als Einweiser bzw. Sicherungsposten
Es wird ein Rahmenvertrag gemäß des in den Beschaffungsunterlagen enthaltenen Mustervertrages abgeschlossen.
Gegenstand des Rahmenvertrags ist die Überlassung von Arbeitnehmern zur Unterstützung des Stammpersonals bei der kommunalen Abfallsammlung im Stadtgebiet Erfurt einschließlich Eingemeindungen. Die eingesetzten Arbeitskräfte übernehmen Tätigkeiten als Helfer/Lader im Bereich der Abfallsammlung, wie nachfolgend beschrieben.
Die überlassenen Arbeitnehmer erbringen insbesondere folgende Leistungen:
- Heranholen, Leeren, Zurückstellen von Behältern und das Einsammeln von losen Abfällen (Hausmüll, Papier (PPK) Leichtverpackungen, Bioabfälle, Gewerbeabfall)
- Erledigung von Sonderaufgaben, z.B. Ladetätigkeiten im Sperrmüll, Einsammeln weißer Ware, Tätigkeiten im Behälterdienst, Grünabfallannahme, Möbeltransport im Stöberhaus
- Führung der betrieblichen Nachweisdokumente gemäß betrieblichen Anweisungen, wie z.B. persönliche Arbeitsnachweise
- Funktion als Einweiser bzw. Sicherungsposten
Es wird ein Rahmenvertrag gemäß des in den Beschaffungsunterlagen enthaltenen Mustervertrages abgeschlossen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 SW018-2025
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Entleerung von Abfallbehältern📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Entsorgungsgebiete der LH Erfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr. Die Option kann zweimal gezogen werden, sodass der Vertrag spätestens am 31.12.2029 endet.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-10-17 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Frist für die Nachreichung fehlender Unterlagen beträgt 6 Tage ab Nachforderung der Unterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Nachweis eines Handelsregisterauszugs
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in der Arbeitnehmerüberlassung sowie den Umsatz in der besonderen Arbeitnehmerüberlassung (AÜ), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste der wesentlichen, vergleichbaren Arbeitnehmerüberlassungen seit 2020 (mindestens 2 Referenzen) unter Angabe der durchschnittlichen Anzahl der jeweils verliehenen Arbeitnehmer, des Leistungszeitraumes (Vertragslaufzeit), des Rechnungswertes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Eine hinreichende Vergleichbarkeit liegt vor, wenn der Bieter mindestens drei Arbeitskräfte im Bereich Helferarbeiten mit vergleichbarer Anforderung (körperliche Belastbarkeit, gute deutsche Sprachkenntnisse, einschlägige Berufserfahrung) über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr kontinuierlich verliehen hat. Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn ein Mitglied zwei derartige Referenzen oder zwei Mitglieder jeweils eine derartige Referenz vorweisen können.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Liste der wesentlichen, vergleichbaren Arbeitnehmerüberlassungen seit 2020 (mindestens 2 Referenzen) unter Angabe der durchschnittlichen Anzahl der jeweils verliehenen Arbeitnehmer, des Leistungszeitraumes (Vertragslaufzeit), des Rechnungswertes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Eine hinreichende Vergleichbarkeit liegt vor, wenn der Bieter mindestens drei Arbeitskräfte im Bereich Helferarbeiten mit vergleichbarer Anforderung (körperliche Belastbarkeit, gute deutsche Sprachkenntnisse, einschlägige Berufserfahrung) über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr kontinuierlich verliehen hat. Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn ein Mitglied zwei derartige Referenzen oder zwei Mitglieder jeweils eine derartige Referenz vorweisen können.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe zur Höhe des Personalbestandes im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung 2023 bis 2025, Angabe zur Höhe des Personalbestandes 2023 bis 2025 an Mitarbeitern, die für die Arbeiten gemäß Ausschreibung herangezogen werden können nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe zur Höhe des Personalbestandes im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung 2023 bis 2025, Angabe zur Höhe des Personalbestandes 2023 bis 2025 an Mitarbeitern, die für die Arbeiten gemäß Ausschreibung herangezogen werden können nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Formblatt "Weitere Eigenerklärung zur Eignung". Bei einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied die entsprechende „Weitere Eigenerklärung zur Eignung“ abgeben. Die o. g. geforderten Angaben zum Umsatz, Referenzen und Personalbestand sollen in diesem Formblatt gemacht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Formblatt "Weitere Eigenerklärung zur Eignung". Bei einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied die entsprechende „Weitere Eigenerklärung zur Eignung“ abgeben. Die o. g. geforderten Angaben zum Umsatz, Referenzen und Personalbestand sollen in diesem Formblatt gemacht werden.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kurzkonzept zur Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit: Darstellung insofern, wie und in welchem Maße der Bieter während der Vertragslaufzeit gewährleisten möchte, dass dem Auftraggeber hinreichend kompetente Leiharbeitnehmer zur Verfügung stehen. Gefordert wird ein logisch strukturierter, sprachlich gutverständlicher Ansatz: Dabei muss erkennbar sein, dass das Vorgehen praxisnah und nicht nur theoretisch ist, auf die Organisationsstruktur/Planung zur Gewinnung und Vorhaltung geeigneter Leiharbeitnehmer sollte ebenso eingegangen werden, wie auf etwaige Instrumente der Mitarbeitermotivation.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kurzkonzept zur Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit: Darstellung insofern, wie und in welchem Maße der Bieter während der Vertragslaufzeit gewährleisten möchte, dass dem Auftraggeber hinreichend kompetente Leiharbeitnehmer zur Verfügung stehen. Gefordert wird ein logisch strukturierter, sprachlich gutverständlicher Ansatz: Dabei muss erkennbar sein, dass das Vorgehen praxisnah und nicht nur theoretisch ist, auf die Organisationsstruktur/Planung zur Gewinnung und Vorhaltung geeigneter Leiharbeitnehmer sollte ebenso eingegangen werden, wie auf etwaige Instrumente der Mitarbeitermotivation.
Erklärung Mindestlohn
Eigenerklärung Russland
Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz
Nachweis einer gültigen (auch befristet gültigen) Erlaubnis des Bieters zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Mitglieder etwaiger Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haftend sein.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Abrechnung zwischen AN und AG erfolgt monatlich bis zum 5. eines Monats für die im Vormonat von den überlassenen Arbeitnehmern geleisteten Stunden. Der AN stellt dem AG entsprechend den übergebenen Stundennachweisen sowie Stundenverrechnungssätzen eine den steuerlichen Anforderungen genügende Rechnung. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist binnen 14 Arbeitstagen zur Zahlung fällig.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Abrechnung zwischen AN und AG erfolgt monatlich bis zum 5. eines Monats für die im Vormonat von den überlassenen Arbeitnehmern geleisteten Stunden. Der AN stellt dem AG entsprechend den übergebenen Stundennachweisen sowie Stundenverrechnungssätzen eine den steuerlichen Anforderungen genügende Rechnung. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist binnen 14 Arbeitstagen zur Zahlung fällig.
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Freistaat Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nachpruefstelle@tlvwa.thueringen.de📧 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung
von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und
Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag
gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per
Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung
von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und
Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag
gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per
Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 178-607904 (2025-09-15)