Rahmenvertrag über die Lieferung von diversen Gehörschützern über zwei Jahre mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre für die Polizei Sachsen
Rahmenvertrag über die Lieferung von diversen Gehörschützern über zwei Jahre mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre für die Polizei Sachsen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über die Lieferung von diversen Gehörschützern über zwei Jahre mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre für die Polizei Sachsen
Referenznummer: B8845
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von diversen Gehörschützern über zwei Jahre mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre für die Polizei Sachsen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Polizeiausrüstung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Polizei Sachsen sollen im Rahmen eines Rahmenvertrages Gehörschützer sowie Zubehör des Herstellers 3M gemäß der Leistungsbeschreibung auf Abruf...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Polizei Sachsen sollen im Rahmen eines Rahmenvertrages Gehörschützer sowie Zubehör des Herstellers 3M gemäß der Leistungsbeschreibung auf Abruf geliefert werden.
Die Maximalabnahmemengen sind dem Rahmenvertrag zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Beginn des Vertrages mit Zuschlagserteilung.
Rahmenvertrag über 24 Monate mit der
Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Polizei Sachsen sollen im Rahmen eines Rahmenvertrages Gehörschützer des Herstellers MSA gemäß der Leistungsbeschreibung auf Abruf geliefert...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Polizei Sachsen sollen im Rahmen eines Rahmenvertrages Gehörschützer des Herstellers MSA gemäß der Leistungsbeschreibung auf Abruf geliefert werden.
Die Maximalabnahmemengen sind dem Rahmenvertrag zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Beginn des Vertrages mit Zuschlagserteilung.
Rahmenvertrag über 24 Monate mit der Option der
Verlängerung um weitere zwei Jahre.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Polizei Sachsen sollen im Rahmen eines Rahmenvertrages Impulsgehörschützer gemäß der Leistungsbeschreibung auf Abruf geliefert werden.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Polizei Sachsen sollen im Rahmen eines Rahmenvertrages Impulsgehörschützer gemäß der Leistungsbeschreibung auf Abruf geliefert werden.
Die Maximalabnahmemengen sind dem Rahmenvertrag zu entnehmen.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-21 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Erklärung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und
fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei
Bietergemeinschaften, Erklärung E3);
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung
E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an
Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck
für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung
E5 notwendig);
6. Referenzen (Erklärung E6);
Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an
russische Unternehmen.
“Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Sie kann ganz oder teilweise aufgehoben werden, wenn zum Zeit-punkt...”
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Sie kann ganz oder teilweise aufgehoben werden, wenn zum Zeit-punkt des Zuschlags die erforderlichen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 118-404090 (2025-06-20)