Für alle Kliniken und Einrichtungen des Landschaftverbandes Rheinland soll ein Rahmenvertrag über die Lieferung von medizinischen und technischen Gassen in Flaschen geschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über die Lieferung von Flaschengasen für LVR-Kliniken und Einrichtungen
Referenznummer: Z052-2025-0003
Kurze Beschreibung:
“Für alle Kliniken und Einrichtungen des Landschaftverbandes Rheinland soll ein Rahmenvertrag über die Lieferung von medizinischen und technischen Gassen in...”
Kurze Beschreibung
Für alle Kliniken und Einrichtungen des Landschaftverbandes Rheinland soll ein Rahmenvertrag über die Lieferung von medizinischen und technischen Gassen in Flaschen geschlossen werden.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Gase📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für alle Kliniken und Einrichtungen des Landschaftverbandes Rheinland soll ein Rahmenvertrag über die Lieferung von medizinischen und technischen Gassen in...”
Beschreibung der Beschaffung
Für alle Kliniken und Einrichtungen des Landschaftverbandes Rheinland soll ein Rahmenvertrag über die Lieferung von medizinischen und technischen Gassen in Flaschen geschlossen werden.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Gase📦
Ort der Leistung: Viersen🏙️
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Kleve🏙️
Ort der Leistung: Mettmann🏙️
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Düren🏙️
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2029-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Keine Verlängerungsoption” Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-22 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3055📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 057-183374 (2025-03-20)