Rahmenvertrag über die Lieferung von synthetischem Kraftstoff GTL

Stuttgarter Straßenbahnen AG

Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Lieferung von synthetischem Kraftstoff an drei Betriebshöfen der Stuttgarter Straßenbahnen AG für den Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026 Der Bedarf liegt über die komplette Laufzeit bei ca. 5.858.000 Liter.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-10-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über die Lieferung von synthetischem Kraftstoff GTL
Referenznummer: 115-2025-0005_GTL
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Lieferung von synthetischem Kraftstoff an drei Betriebshöfen der Stuttgarter Straßenbahnen AG für den Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026 Der Bedarf liegt über die komplette Laufzeit bei ca. 5.858.000 Liter.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Brennstoffe 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Zusätzliche Informationen:
Es ist eine Rechtsform zu wählen, die eine gesamtschuldnerische Haftung erfordert.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Postleitzahl: 70565
Stadt: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-04 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 0
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Der AG prüft die fristgerecht eingegangen Angebote, die Eignung der Bieter in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung. Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bieter/BG eingereichten Anlagen, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die Angebote der geeigneten Bieter/BG werden für die weitere Wertung (Stufe 4) zugelassen. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Vorlage folgender Nachweise: - Aktuelle Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 2) Referenzen: Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bieter, resp. die Bietergemeinschaft, mindestens 2 erfolgreich abgeschlossene Referenzprojekte (vollständig abgenommen), nicht älter als 5 Jahre, vorlegen, welche darstellen, dass die jeweiligen Referenzaufträge mindestens folgende Leistungen enthalten haben: - Produktion und Lieferung von Kraftstoff für Kunden innerhalb der EU sowie der Schweiz Der Auftraggeber stellt hierzu das "Formblatt 1.5 technische und berufliche Leistungsfähigkeit" zur Verfügung. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und Fianzielle Leistungsfähigkeit: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) (siehe Anlage 3.0 Besondere Vertragsbedingungen) Der Auftragnehmer hat das Vorhandensein einer nach Versicherungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung spätestens bei Auftragserteilung nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung nicht älter als drei Monate vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Inhalte des Haftpflichtversicherungsvertrages - bspw. Versicherungssummen, Sublimits (insbesondere Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden), Selbstbehalte - zu nennen. Zusätzlich ist zu bestätigen, dass die Beitragszahlung für das laufende Versicherungsjahr erfolgt ist. Die Versicherungssummen im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung müssen mindestens je Schadenereignis EUR 10.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden betragen, für Vermögensschäden mindestens EUR 1.000.000. Eine aktuelle Versicherungsbestätigung ist jährlich vorzulegen. Der Auftragnehmer ist zur sofortigen Anzeige verpflichtet, wenn der Versicherungsschutz in der vereinbarten Höhe oder dem vereinbarten Umfang nicht mehr besteht. Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers. Zahlungen können vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig gemacht werden. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Auftragnehmers bleibt durch Umfang und Höhe seines Versicherungsschutzes unberührt. 2) Bitte reichen Sie uns zum Nachweis Ihrer Bonität eine Auskunft von z.B. Creditreform, Schufa, Bürgel etc. ein. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate (zum Schlusstermin d. Angebotsabgabe) sein. Ein Nachweis vom Bankinstitut ist nicht ausreichend. 3) Bitte reichen Sie uns Bescheinigungen, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und eine entspre-chende Bescheinigung von der Behörde nicht älter als 6 Monate (zum Schlusstermin d. Angebotsabgabe) ein. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.0 Angebotsschreiben zur Verfügung. 2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben. 3) Vorlage einer Eigenerklärung, dass: - Über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und § 98 c AufenthG. - Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG). - Keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.1 Eigenerklärung zur Verfügung. 4) Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft erfolgen soll, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft auch im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bewerbergemeinschaften haben in obiger Bewerbergemeinschaftserklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtlich Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine um die Auftragsvergabe zu bewerben. .Der AG stellt hierzu eine das Formblatt 1.2 Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. 5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Angebot zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft (Eignungsleihe). Mit dem Angebot ist bereits der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung). Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.3 Nachunternehmer-Verpflichtungs-Erklärung sowie das Formblatt 1.4 Nachunternehmer-Eignungsleihe-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Angebotes zur Verfügung zu stellen. 6) Erklärung zur einhaltung der Russland Sanktionen Hierzu stell der AG das Formblatt 1.6 Eigenerklärung zum BMWK_Rundschreiben_vom_14.04.2022 zur Verfügung. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das zur Verfügung stehende Personal muss deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Beschreibung der Ausschlussgründe: gem. §123, 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stuttgarter Straßenbahnen AG
Nationale Registrierungsnummer: DE812884131
Postanschrift: Schockenriedstr. 50
Postleitzahl: 70565
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale kaufmännische Services
E-Mail: einkauf@ssb-ag.de 📧
Telefon: +49 71178850 📞
URL: https://www.ssb-ag.de 🌏
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1997ad2591b-570b4ae1219c457d 🌏
Teilnahme-URL: www.tender24.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein offenes Verfahren Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Die interessierten Bieter können mit den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Angaben, Erklärungen, Nachweisen ihr Angebot einreichen. 2) Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Angebot als nicht abgegeben gilt, wenn der Name des Bieters nicht genannt ist! 4) Das Angebot und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. 6) Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 8) Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner: Siehe unter https://www.ssb-ag.de/unternehmen/ausschreibungen/ "Downloads".
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 190-650562 (2025-10-02)
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