Rahmenvertrag über externe Dienst- bzw. Werkleistungen im Bereich von Fachverfahren auf Basis der Steuerplattform - Los D Fachverfahren Beteiligtenstammdatendienst und Fachverfahren Zentrales Beteil
Das ITZBund benötigt externe Unterstützung bei IT-Projekten des BMF und des BZSt in der Entwicklung und dem Betrieb verschiedener Fachverfahren. Hinsichtlich der fachlichen Vorgaben unterliegt das ITZBund den Vorgaben der Bedarfstragenden. Die Bedarfstragenden stellen somit die Fachseite der Anforderungen an die Fachverfahren dar. Insoweit hat das BMF das ITZBund mit der Entwicklung und dem Betrieb der Fachverfahren • Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) • Beteiligtenstammdaten-Dienst (BSDD) • Zoll-Portal • IAM-DE • Versicherungssteuer Bund (VERSBund) • Steuerplattform (STPLF) beauftragt. Die Fachseite für KraftSt, BSDD und Zoll-Portal sowie IAM-DE ist die Zollverwaltung und die Fachseite für VERSBund ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Leistungserbringung erfolgt je nach Bedarf auf Anforderung des Auftraggebers als Dienstleistung oder Werkleistung. Dieses Verfahren beinhaltet das Fachlos "Los D - Fachverfahren Beteiligtenstammdatendienst und Fachverfahren Zentrales Beteiligten Management" (von insgesamt vier Fachlosen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über externe Dienst- bzw. Werkleistungen im Bereich von Fachverfahren auf Basis der Steuerplattform - Los D Fachverfahren Beteiligtenstammdatendienst und Fachverfahren Zentrales Beteil
Referenznummer: Z42-2024-0063 - Los D
Kurze Beschreibung:
Das ITZBund benötigt externe Unterstützung bei IT-Projekten des BMF und des BZSt in der Entwicklung und dem Betrieb verschiedener Fachverfahren. Hinsichtlich der fachlichen Vorgaben unterliegt das ITZBund den Vorgaben der Bedarfstragenden. Die Bedarfstragenden stellen somit die Fachseite der Anforderungen an die Fachverfahren dar. Insoweit hat das BMF das ITZBund mit der Entwicklung und dem Betrieb der Fachverfahren
• Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt)
• Beteiligtenstammdaten-Dienst (BSDD)
• Zoll-Portal
• IAM-DE
• Versicherungssteuer Bund (VERSBund)
• Steuerplattform (STPLF)
beauftragt. Die Fachseite für KraftSt, BSDD und Zoll-Portal sowie IAM-DE ist die Zollverwaltung und die Fachseite für VERSBund ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Die Leistungserbringung erfolgt je nach Bedarf auf Anforderung des Auftraggebers als Dienstleistung oder Werkleistung.
Dieses Verfahren beinhaltet das Fachlos "Los D - Fachverfahren Beteiligtenstammdatendienst und Fachverfahren Zentrales Beteiligten Management" (von insgesamt vier Fachlosen).
Das ITZBund benötigt externe Unterstützung bei IT-Projekten des BMF und des BZSt in der Entwicklung und dem Betrieb verschiedener Fachverfahren. Hinsichtlich der fachlichen Vorgaben unterliegt das ITZBund den Vorgaben der Bedarfstragenden. Die Bedarfstragenden stellen somit die Fachseite der Anforderungen an die Fachverfahren dar. Insoweit hat das BMF das ITZBund mit der Entwicklung und dem Betrieb der Fachverfahren
• Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt)
• Beteiligtenstammdaten-Dienst (BSDD)
• Zoll-Portal
• IAM-DE
• Versicherungssteuer Bund (VERSBund)
• Steuerplattform (STPLF)
beauftragt. Die Fachseite für KraftSt, BSDD und Zoll-Portal sowie IAM-DE ist die Zollverwaltung und die Fachseite für VERSBund ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Die Leistungserbringung erfolgt je nach Bedarf auf Anforderung des Auftraggebers als Dienstleistung oder Werkleistung.
Dieses Verfahren beinhaltet das Fachlos "Los D - Fachverfahren Beteiligtenstammdatendienst und Fachverfahren Zentrales Beteiligten Management" (von insgesamt vier Fachlosen).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Das geschätzte Abrufvolumen für die o.g. Unterstützungsleistungen beträgt bezogen auf die maximal mögliche Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags von vier Jahren rund 58.000 Personentage (464.000 Personenstunden).
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Dauer: 48 Monate Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-25 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-25 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-25 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Der AG behält sich vor, die fehlenden Erklärungen und
Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu
bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht
verpflichtet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld "Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat" für die Kriterien der "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" mitgenutzt:
EA7
Referenz 1
Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Zu der Referenz sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannte Referenz:
a) Die Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen;
b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen einer Individualsoftware im Bereich der Finanzverwaltung auf Bundes- und/oder Landesebene.
c) Die Entwicklung erfolgte auf Grundlage des V-Modell XT.
d) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 20.000 Personentage für das Gesamtprojekt oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 8.000.000,00 EUR/Jahr (netto).
e) Die Referenz darf nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
f) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
g) Der Auftragnehmer hatte in seiner Referenz die Gesamtverantwortung für alle Phasen der techn. Umsetzung (Projektmanagement, Anforderungsanalyse, Entwicklung, Systemtest) incl. der Inbetriebnahme und Support.
h) Die Referenz beinhaltet die Realisierung eines webbasierten Dialogverfahrens, sind eine Individualentwicklung mit Java Enterprise Edition und wurden mit der Technologie Spring Boot unter Verwendung des Spring Frameworks erstellt.
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es ist hier nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
Hinsichtlich übergreifender Mindestanforderungen an die Referenzen wird auf EA10 bis EA16 verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld "Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat" für die Kriterien der "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" mitgenutzt:
EA7
Referenz 1
Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Zu der Referenz sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannte Referenz:
a) Die Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen;
b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen einer Individualsoftware im Bereich der Finanzverwaltung auf Bundes- und/oder Landesebene.
c) Die Entwicklung erfolgte auf Grundlage des V-Modell XT.
d) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 20.000 Personentage für das Gesamtprojekt oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 8.000.000,00 EUR/Jahr (netto).
e) Die Referenz darf nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
f) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
g) Der Auftragnehmer hatte in seiner Referenz die Gesamtverantwortung für alle Phasen der techn. Umsetzung (Projektmanagement, Anforderungsanalyse, Entwicklung, Systemtest) incl. der Inbetriebnahme und Support.
h) Die Referenz beinhaltet die Realisierung eines webbasierten Dialogverfahrens, sind eine Individualentwicklung mit Java Enterprise Edition und wurden mit der Technologie Spring Boot unter Verwendung des Spring Frameworks erstellt.
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es ist hier nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
Hinsichtlich übergreifender Mindestanforderungen an die Referenzen wird auf EA10 bis EA16 verwiesen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
EA8
Referenz 2
Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Zu der Referenz sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannte Referenz:
a) Die Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen;
b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen einer Individualsoftware im Bereich der Finanzverwaltung auf Bundes- und/oder Landesebene.
c) Die Entwicklung erfolgte auf Grundlage des V-Modell XT.
d) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang u umfasst jeweils mindestens 15.000 Personentage für das Gesamtprojekt oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 6.500.000,00 EUR/Jahr (netto).
e) Die Referenz darf nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
f) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
g) Der Auftragnehmer hatte in seiner Referenz die Gesamtverantwortung für alle Phasen der techn. Umsetzung (Projektmanagement, Anforderungsanalyse, Entwicklung, Systemtest) incl. der Inbetriebnahme und Support.
h) Der Auftragsgegenstand umfasst ein Stammdatenverwaltungssystem mit mehr als 10 Mio. Datensätzen.
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es ist hier nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabe-stelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
Hinsichtlich übergreifender Mindestanforderungen an die Referenzen wird auf EA10 bis EA16 verwiesen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EA8
Referenz 2
Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Zu der Referenz sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannte Referenz:
a) Die Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen;
b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen einer Individualsoftware im Bereich der Finanzverwaltung auf Bundes- und/oder Landesebene.
c) Die Entwicklung erfolgte auf Grundlage des V-Modell XT.
d) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang u umfasst jeweils mindestens 15.000 Personentage für das Gesamtprojekt oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 6.500.000,00 EUR/Jahr (netto).
e) Die Referenz darf nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
f) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
g) Der Auftragnehmer hatte in seiner Referenz die Gesamtverantwortung für alle Phasen der techn. Umsetzung (Projektmanagement, Anforderungsanalyse, Entwicklung, Systemtest) incl. der Inbetriebnahme und Support.
h) Der Auftragsgegenstand umfasst ein Stammdatenverwaltungssystem mit mehr als 10 Mio. Datensätzen.
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es ist hier nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabe-stelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
Hinsichtlich übergreifender Mindestanforderungen an die Referenzen wird auf EA10 bis EA16 verwiesen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Referenzen zu bestimmten Lieferungen" für die Kriterien der "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" mitgenutzt:
EA9
Referenz 3
Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenz dar.
Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Zu der Referenz sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannte Referenz:
a) Die Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB oder einen Auftrag aus der Privatwirtschaft umfassen;
b) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 10.000 Personentage für das Gesamtprojekt oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 5.000.000,00 EUR/Jahr (netto).
c) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung).
e) Der Auftragnehmer hatte in seiner Referenz die Gesamtverantwortung für alle Phasen der techn. Umsetzung (Projektmanagement, Anforderungsanalyse, Entwicklung, Systemtest) incl. der Inbetriebnahme und Support.
f) Die Referenzen beinhalten die Realisierung eines webbasierten Dialogverfahrens, sind eine Individualentwicklung mit Java Enterprise Edition erstellt.
g) Der Auftragsgegenstand umfasst ein Massendatenverfahren mit einer Verarbeitung von mindestens 20.000 Transaktionen/Tag.
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es ist hier nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabe-stelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
Hinsichtlich übergreifender Mindestanforderungen an die Referenzen wird auf EA10 bis EA16 verwiesen.
EA10
Übergreifende Mindestanforderung an die Referenzen:
In mindestens einer der gemäß EA7 bis EA9 geforderten Referenzen muss der Auftragsgegenstand die Durchführung von regelmäßigen Lasttests der Web-Anwendung und der Backend-Schnittstellen (z. B. Webservice) sowie die Bewertung der Testergebnisse und die Erbringung der daraus abzuleitenden Maßnahmen umfassen.
EA11
Übergreifende Mindestanforderung an die Referenzen:
In mindestens einer der gemäß EA7 bis EA9 geforderten Referenzen, muss der Auftragsgegenstand die Durchführung von regelmäßigen Barrierefreiheitstests und das Erreichen der Konformität nach BITV 2.0 unter Nutzung eines Screenreaders umfassen.
EA12
Übergreifende Mindestanforderung an die Referenzen:
In mindestens einer der gemäß EA7 bis EA9 geforderten Referenzen, muss der Auftragsgegenstand die Betreuung von mindestens 20 IT-Umgebungen (DEV-, Test-, QS-Umgebungen) umfassen. Dies beinhaltet auch die
- Verantwortung für Serveraktualisierungen und Versionsaktualisierungen der eingesetzten Produkte gem. dem jeweiligen Produktlebenszyklus,
- Gewährleistung der Verfügbarkeit und den techn. Support für angebundene Fachverfahren
Bereitstellung und Aktualisierung der Fachverfahrensversionen über alle Umgebungen hinweg
EA13
Übergreifende Mindestanforderung an die Referenzen:
In mindestens einer der gemäß EA7 bis EA9 geforderten Referenzen muss der Auftragsgegenstand die fachliche Konfiguration eines Solr-Servers sowie die Konfiguration und den Betrieb von ActiveMQ umfassen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Referenzen zu bestimmten Lieferungen" für die Kriterien der "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" mitgenutzt:
EA9
Referenz 3
Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenz dar.
Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Zu der Referenz sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannte Referenz:
a) Die Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB oder einen Auftrag aus der Privatwirtschaft umfassen;
b) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 10.000 Personentage für das Gesamtprojekt oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 5.000.000,00 EUR/Jahr (netto).
c) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung).
e) Der Auftragnehmer hatte in seiner Referenz die Gesamtverantwortung für alle Phasen der techn. Umsetzung (Projektmanagement, Anforderungsanalyse, Entwicklung, Systemtest) incl. der Inbetriebnahme und Support.
f) Die Referenzen beinhalten die Realisierung eines webbasierten Dialogverfahrens, sind eine Individualentwicklung mit Java Enterprise Edition erstellt.
g) Der Auftragsgegenstand umfasst ein Massendatenverfahren mit einer Verarbeitung von mindestens 20.000 Transaktionen/Tag.
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es ist hier nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabe-stelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
Hinsichtlich übergreifender Mindestanforderungen an die Referenzen wird auf EA10 bis EA16 verwiesen.
EA10
Übergreifende Mindestanforderung an die Referenzen:
In mindestens einer der gemäß EA7 bis EA9 geforderten Referenzen muss der Auftragsgegenstand die Durchführung von regelmäßigen Lasttests der Web-Anwendung und der Backend-Schnittstellen (z. B. Webservice) sowie die Bewertung der Testergebnisse und die Erbringung der daraus abzuleitenden Maßnahmen umfassen.
EA11
Übergreifende Mindestanforderung an die Referenzen:
In mindestens einer der gemäß EA7 bis EA9 geforderten Referenzen, muss der Auftragsgegenstand die Durchführung von regelmäßigen Barrierefreiheitstests und das Erreichen der Konformität nach BITV 2.0 unter Nutzung eines Screenreaders umfassen.
EA12
Übergreifende Mindestanforderung an die Referenzen:
In mindestens einer der gemäß EA7 bis EA9 geforderten Referenzen, muss der Auftragsgegenstand die Betreuung von mindestens 20 IT-Umgebungen (DEV-, Test-, QS-Umgebungen) umfassen. Dies beinhaltet auch die
- Verantwortung für Serveraktualisierungen und Versionsaktualisierungen der eingesetzten Produkte gem. dem jeweiligen Produktlebenszyklus,
- Gewährleistung der Verfügbarkeit und den techn. Support für angebundene Fachverfahren
Bereitstellung und Aktualisierung der Fachverfahrensversionen über alle Umgebungen hinweg
EA13
Übergreifende Mindestanforderung an die Referenzen:
In mindestens einer der gemäß EA7 bis EA9 geforderten Referenzen muss der Auftragsgegenstand die fachliche Konfiguration eines Solr-Servers sowie die Konfiguration und den Betrieb von ActiveMQ umfassen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" für die Kriterien der "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" mitgenutzt:
EA14
Übergreifende Mindestanforderung an die Referenzen:
In mindestens einer der gemäß EA7 bis EA9 geforderten Referenzen, muss der Auftragsgegenstand eine Datenübernahme im Rahmen einer Datenmigration mit mehr als 600.000 Datensätze und mehr als 10 Attributen pro Datensatz umfassen.
EA15
Übergreifende Mindestanforderung an die Referenzen:
In mindestens einer der gemäß EA7 bis EA9 geforderten Referenzen muss der Auftragsgegenstand die Anbindung von mindestens 15 externen IT-Systemen umfassen und davon zumindest eine Variante als abwärtskompatible Webservice-Schnittstelle umgesetzt worden sein.
EA16
Übergreifende Mindestanforderung an die Referenzen:
In mindestens einer der gemäß EA7 bis EA9 geforderten Referenzen muss der Auftragsgegenstand die Nutzung eines externen zentralen Identity Access Management Systems umfassen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" für die Kriterien der "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" mitgenutzt:
EA14
Übergreifende Mindestanforderung an die Referenzen:
In mindestens einer der gemäß EA7 bis EA9 geforderten Referenzen, muss der Auftragsgegenstand eine Datenübernahme im Rahmen einer Datenmigration mit mehr als 600.000 Datensätze und mehr als 10 Attributen pro Datensatz umfassen.
EA15
Übergreifende Mindestanforderung an die Referenzen:
In mindestens einer der gemäß EA7 bis EA9 geforderten Referenzen muss der Auftragsgegenstand die Anbindung von mindestens 15 externen IT-Systemen umfassen und davon zumindest eine Variante als abwärtskompatible Webservice-Schnittstelle umgesetzt worden sein.
EA16
Übergreifende Mindestanforderung an die Referenzen:
In mindestens einer der gemäß EA7 bis EA9 geforderten Referenzen muss der Auftragsgegenstand die Nutzung eines externen zentralen Identity Access Management Systems umfassen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Übergreifende Vorgabe für EA 17 bis EA 32:
Die Senioritätenstufen für die jeweiligen Rollen sind wie folgt definiert:
• Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen:
Grundkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 100 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen.
• Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen:
Vertiefte Kenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 3 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 200 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen.
• Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen:
Expertenkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 5 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 500 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen.
Für alle gemäß EA 17 bis EA 32 geforderten/anzugebenden Fachkräfte gelten jeweils folgende übergreifenden Anforderungen:
Die jeweiligen Fachkräfte müssen im Falle des Gebotes auf mehrere Lose andere sein, als diejenigen zu den anderen Losen (keine Personalunion).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieter-konstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die jeweilige Fachkraft muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal:
- Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C1 nach CEFR)
- Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
_____________________________________________________________________________
EA17
Rolle 1 der technischen Fachkräfte: Projektleiter*in (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Projektleiter*in: 3 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Projektleiter*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Expertenkenntnisse in der Leitung von großen JAVA-basierten Software-Entwicklungsprojekten (> 25 Personen) in der öffentlichen Verwaltung
- Zertifizierung nach PRINCE2 oder eine zu PRINCE2 gleichwertige, alternative Zertifizierung
- Expertenkenntnisse im Multi-Stakeholder-Management von mehreren fachlichen als auch technischen Partnern und Auftraggebern in IT-Projekten mit mehr als 10 Schnittstellenpartnern
- Expertenkenntnisse im Bereich der agilen Softwareentwicklung und dort insbesondere Integration von agilen Elementen in das V-Modell XT.
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Übergreifende Vorgabe für EA 17 bis EA 32:
Die Senioritätenstufen für die jeweiligen Rollen sind wie folgt definiert:
• Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen:
Grundkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 100 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen.
• Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen:
Vertiefte Kenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 3 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 200 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen.
• Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen:
Expertenkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 5 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 500 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen.
Für alle gemäß EA 17 bis EA 32 geforderten/anzugebenden Fachkräfte gelten jeweils folgende übergreifenden Anforderungen:
Die jeweiligen Fachkräfte müssen im Falle des Gebotes auf mehrere Lose andere sein, als diejenigen zu den anderen Losen (keine Personalunion).
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieter-konstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die jeweilige Fachkraft muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal:
- Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C1 nach CEFR)
- Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
EA17
Rolle 1 der technischen Fachkräfte: Projektleiter*in (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Projektleiter*in: 3 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Projektleiter*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Expertenkenntnisse in der Leitung von großen JAVA-basierten Software-Entwicklungsprojekten (> 25 Personen) in der öffentlichen Verwaltung
- Zertifizierung nach PRINCE2 oder eine zu PRINCE2 gleichwertige, alternative Zertifizierung
- Expertenkenntnisse im Multi-Stakeholder-Management von mehreren fachlichen als auch technischen Partnern und Auftraggebern in IT-Projekten mit mehr als 10 Schnittstellenpartnern
- Expertenkenntnisse im Bereich der agilen Softwareentwicklung und dort insbesondere Integration von agilen Elementen in das V-Modell XT.
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA18
Rolle 2 der technischen Fachkräfte: Software-Architekt*in (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
a) Software-Architekt*in: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Software-Architekt*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Expertenkenntnisse in der Erstellung und Umsetzung von technischen Architekturen für große Software-Entwicklungsprojekte (> 25 Personen)
- Expertenkenntnisse in der Entwicklung von Stammdatensystemen
- Expertenkenntnisse in der technischen Umsetzung von öffentlichen Datenstandards (xOev, FIM)
- Expertenkenntnisse in der technischen Umsetzung von barrierefreien Verfahren nach BITV 2.0
- Expertenkenntnisse in der Konfiguration und Betrieb (Fehleranalyse und -behebung) von ActiveMQ
- Expertenkenntnisse im Bereich fachliche Konfiguration, Fehleranalyse und -behebung eines Apache Solr-Servers
- Expertenkenntnisse im Bereich Fehler-Logging und -analyse mit Hilfe des ELK-Stack (Elasicsearch / Kibana)
- Expertenkenntnisse bei der Erstellung von automatisierten Testfällen
- Expertenkenntnisse in der technischen Begleitung von Lasttests und der Analyse von Lasttestergebnissen
- Expertenkenntnisse in Java, Spring Boot Framework
- Expertenkenntnisse mit Microservice-Architekturen
- Expertenkenntnisse mit Oracle Datenbanken und Hibernate
- Expertenkenntnisse mit Dependency-Management wie Nexus, Maven usw.
- Expertenkenntnisse im Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie GitLab
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA19
Rolle 3 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Anforderungsanalyse (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Teamleiter*in Anforderungsanalyse: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Teamleiter*in Anforderungsanalyse muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Expertenkenntnisse in der Leitung von Teams mit mindestens 5 Personen in großen Software-Entwicklungsprojekten (> 25 Personen)
- Expertenkenntnisse im Anforderungsmanagement, der Analyse und der Fachkonzeption komplexer Software-Komponenten im agilen Umfeld unter Einsatz von Werkzeugen für Anforderungsanalyse und Dokumentation, insbesondere UML, DOORS, BPMN, Balsamiq, SOAP UI, JIRA sowie Confluence.
- Expertenkenntnisse im Design von Stammdatensystemen
- Expertenkenntnisse im Multi-Stakeholder-Management von mehreren fachlichen als auch technischen Partnern und Auftraggebern in IT-Projekten mit mehr als 10 Schnittstellenpartnern
- Expertenkenntnisse im Einsatz von übergreifenden Standards für Stammdaten (z.B. xOev, FIM)
- Expertenkenntnisse in der Erstellung von barrierefreien Designs nach BITV 2.0
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA18
Rolle 2 der technischen Fachkräfte: Software-Architekt*in (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
a) Software-Architekt*in: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Software-Architekt*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Expertenkenntnisse in der Erstellung und Umsetzung von technischen Architekturen für große Software-Entwicklungsprojekte (> 25 Personen)
- Expertenkenntnisse in der Entwicklung von Stammdatensystemen
- Expertenkenntnisse in der technischen Umsetzung von öffentlichen Datenstandards (xOev, FIM)
- Expertenkenntnisse in der technischen Umsetzung von barrierefreien Verfahren nach BITV 2.0
- Expertenkenntnisse in der Konfiguration und Betrieb (Fehleranalyse und -behebung) von ActiveMQ
- Expertenkenntnisse im Bereich fachliche Konfiguration, Fehleranalyse und -behebung eines Apache Solr-Servers
- Expertenkenntnisse im Bereich Fehler-Logging und -analyse mit Hilfe des ELK-Stack (Elasicsearch / Kibana)
- Expertenkenntnisse bei der Erstellung von automatisierten Testfällen
- Expertenkenntnisse in der technischen Begleitung von Lasttests und der Analyse von Lasttestergebnissen
- Expertenkenntnisse in Java, Spring Boot Framework
- Expertenkenntnisse mit Microservice-Architekturen
- Expertenkenntnisse mit Oracle Datenbanken und Hibernate
- Expertenkenntnisse mit Dependency-Management wie Nexus, Maven usw.
- Expertenkenntnisse im Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie GitLab
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA19
Rolle 3 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Anforderungsanalyse (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Teamleiter*in Anforderungsanalyse: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Teamleiter*in Anforderungsanalyse muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Expertenkenntnisse in der Leitung von Teams mit mindestens 5 Personen in großen Software-Entwicklungsprojekten (> 25 Personen)
- Expertenkenntnisse im Anforderungsmanagement, der Analyse und der Fachkonzeption komplexer Software-Komponenten im agilen Umfeld unter Einsatz von Werkzeugen für Anforderungsanalyse und Dokumentation, insbesondere UML, DOORS, BPMN, Balsamiq, SOAP UI, JIRA sowie Confluence.
- Expertenkenntnisse im Design von Stammdatensystemen
- Expertenkenntnisse im Multi-Stakeholder-Management von mehreren fachlichen als auch technischen Partnern und Auftraggebern in IT-Projekten mit mehr als 10 Schnittstellenpartnern
- Expertenkenntnisse im Einsatz von übergreifenden Standards für Stammdaten (z.B. xOev, FIM)
- Expertenkenntnisse in der Erstellung von barrierefreien Designs nach BITV 2.0
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA20
Rolle 4 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Softwareentwicklung (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Teamleiter*in Softwareentwicklung: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Teamleiter*in Softwareentwicklung muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Expertenkenntnisse in der Leitung von Entwicklungsteams mit mindestens 5 Personen in großen Software-Entwicklungsprojekten (> 25 Personen)
- Expertenkenntnisse in der Implementierung von öffentlichen Datenstandards (xOev, FIM)
- Expertenkenntnisse in der Umsetzung von barrierefreien Verfahren nach BITV 2.0 unter Verwendung eines Screenreaders z. B. JAWS.
- Expertenkenntnisse in der Entwicklung von Stammdatensystemen
- Expertenkenntnisse in Java, Spring Boot Framework im Enterprise Umfeld
- Expertenkenntnisse* im Bereich der agilen Software Entwicklung und dort insbesondere Integration von agilen Elementen in das V-Modell XT.
- Expertenkenntnisse mit relationalen Datenbanken und Hibernate
- Expertenkenntnisse mit Apache Solr
- Expertenkenntnisse mit ActiveMQ
- Expertenkenntnisse mit Dependency-Management wie Maven, Jenkins und Nexus
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA21
Rolle 5 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Test (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Teamleiter*in Test: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Teamleiter*in Test muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Expertenkenntnisse in der Leitung von Testteams mit mindestens 5 Personen in großen Software-Entwicklungsprojekten mit mehr als 25 Personen
- Expertenkenntnisse im Test von Stammdatensystemen
- Expertenkenntnisse im Test von oeffentlichen Datenstandards (xOev, FIM)
- Expertenkenntnisse im Testen von graphischen Oberflächen z.B. mit Selenium
- Expertenkenntnisse in der Erstellung von automatisierten Testfällen
- Expertenkenntnisse der Erstellung und Durchführung von Lasttests (z. B. mit JMeter) und deren Analyse sowie der Aufbereitung von Lasttestergebnissen
- Expertenkenntnisse in der Durchführung von Barrierefreiheitstests nach BITV 2.0 unter Verwendung eines Screenreaders, z. B. JAWS
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA20
Rolle 4 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Softwareentwicklung (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Teamleiter*in Softwareentwicklung: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Teamleiter*in Softwareentwicklung muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Expertenkenntnisse in der Leitung von Entwicklungsteams mit mindestens 5 Personen in großen Software-Entwicklungsprojekten (> 25 Personen)
- Expertenkenntnisse in der Implementierung von öffentlichen Datenstandards (xOev, FIM)
- Expertenkenntnisse in der Umsetzung von barrierefreien Verfahren nach BITV 2.0 unter Verwendung eines Screenreaders z. B. JAWS.
- Expertenkenntnisse in der Entwicklung von Stammdatensystemen
- Expertenkenntnisse in Java, Spring Boot Framework im Enterprise Umfeld
- Expertenkenntnisse* im Bereich der agilen Software Entwicklung und dort insbesondere Integration von agilen Elementen in das V-Modell XT.
- Expertenkenntnisse mit relationalen Datenbanken und Hibernate
- Expertenkenntnisse mit Apache Solr
- Expertenkenntnisse mit ActiveMQ
- Expertenkenntnisse mit Dependency-Management wie Maven, Jenkins und Nexus
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA21
Rolle 5 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Test (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Teamleiter*in Test: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Teamleiter*in Test muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Expertenkenntnisse in der Leitung von Testteams mit mindestens 5 Personen in großen Software-Entwicklungsprojekten mit mehr als 25 Personen
- Expertenkenntnisse im Test von Stammdatensystemen
- Expertenkenntnisse im Test von oeffentlichen Datenstandards (xOev, FIM)
- Expertenkenntnisse im Testen von graphischen Oberflächen z.B. mit Selenium
- Expertenkenntnisse in der Erstellung von automatisierten Testfällen
- Expertenkenntnisse der Erstellung und Durchführung von Lasttests (z. B. mit JMeter) und deren Analyse sowie der Aufbereitung von Lasttestergebnissen
- Expertenkenntnisse in der Durchführung von Barrierefreiheitstests nach BITV 2.0 unter Verwendung eines Screenreaders, z. B. JAWS
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Durchschnittlicher jährliche Belegschaft" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA22
Rolle 6 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Anwendungsbetreuung und Support (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Teamleiter*in Anwendungsbetreuung und Support: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Teamleiter*in Anwendungsbetreuung und Support muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Expertenkenntnisse in Analyse, Abstimmung und Behebung von 2nd-Level-Tickets
- Expertenkenntnisse in der Vorbereitung, Abstimmung und Durchführung und Controlling von komplexen Datenbereinigungen mit mindestens 5 Stakeholdern/Fachverfahren
- Expertenkenntnisse in der Bearbeitung von Echtbetriebstickets im 3rd-Level-Support im Kontext von mindestens 5 unterschiedlichen Stakeholdern/Fachverfahren
- Expertenkenntnisse in der Fehleranalyse in den Bereichen Solr, ActiveMQ und Oracle-Datenbanken
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA23
Rolle 7 der technischen Fachkräfte: Anforderungsanalytiker*in - Senior (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Anforderungsanalytiker*in - Senior: 9 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Anforderungsanalytiker*in - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Vertiefte Kenntnisse im Design von Stammdatensystemen
- Vertiefte Kenntnisse im Einsatz von übergreifenden Standards für Stammdaten (z.B. xOev, FIM)
- Vertiefte Kenntnisse in der Erstellung von barrierefreien Designs nach BITV 2.0
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA24
Rolle 8 der technischen Fachkräfte: Anforderungsanalytiker*in - Junior (Senioritätenstufe Junior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Anforderungsanalytiker*in - Junior: 6 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Anforderungsanalytiker*in - Junior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Grundkenntnisse im Design von Stammdatensystemen
- Grundkenntnisse im Einsatz von übergreifenden Standards für Stammdaten (z.B. xOev, FIM)
- Grundkenntnisse in der Erstellung von barrierefreien Designs nach BITV 2.0
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Durchschnittlicher jährliche Belegschaft" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA22
Rolle 6 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Anwendungsbetreuung und Support (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Teamleiter*in Anwendungsbetreuung und Support: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Teamleiter*in Anwendungsbetreuung und Support muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Expertenkenntnisse in Analyse, Abstimmung und Behebung von 2nd-Level-Tickets
- Expertenkenntnisse in der Vorbereitung, Abstimmung und Durchführung und Controlling von komplexen Datenbereinigungen mit mindestens 5 Stakeholdern/Fachverfahren
- Expertenkenntnisse in der Bearbeitung von Echtbetriebstickets im 3rd-Level-Support im Kontext von mindestens 5 unterschiedlichen Stakeholdern/Fachverfahren
- Expertenkenntnisse in der Fehleranalyse in den Bereichen Solr, ActiveMQ und Oracle-Datenbanken
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA23
Rolle 7 der technischen Fachkräfte: Anforderungsanalytiker*in - Senior (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Anforderungsanalytiker*in - Senior: 9 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Anforderungsanalytiker*in - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Vertiefte Kenntnisse im Design von Stammdatensystemen
- Vertiefte Kenntnisse im Einsatz von übergreifenden Standards für Stammdaten (z.B. xOev, FIM)
- Vertiefte Kenntnisse in der Erstellung von barrierefreien Designs nach BITV 2.0
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA24
Rolle 8 der technischen Fachkräfte: Anforderungsanalytiker*in - Junior (Senioritätenstufe Junior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Anforderungsanalytiker*in - Junior: 6 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Anforderungsanalytiker*in - Junior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Grundkenntnisse im Design von Stammdatensystemen
- Grundkenntnisse im Einsatz von übergreifenden Standards für Stammdaten (z.B. xOev, FIM)
- Grundkenntnisse in der Erstellung von barrierefreien Designs nach BITV 2.0
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Eignungskriterium: Anzahl der Führungskräfte
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Anzahl der Führungskräfte" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA25
Rolle 9 der technischen Fachkräfte: Software-Entwickler*in - Senior (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Software-Entwickler*in - Senior: 12 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Software-Entwickler*in - Senior in muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Vertiefte Kenntnisse in Java, Spring Boot Framework im Enterprise Umfeld
- Vertiefte Kenntnisse mit relationalen Datenbanken und Hibernate
- Vertiefte Kenntnisse in der Entwicklung von Stammdatensystemen
- Vertiefte Kenntnisse in der Implementierung von öffentlichen Datenstandards (xOev, FIM) und Umsetzung von barrierefreien Verfahren nach BITV 2.0
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA26
Rolle 10 der technischen Fachkräfte: Software-Entwickler*in - Junior (Senioritätenstufe Junior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Software-Entwickler*in - Junior: 8 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Software-Entwickler*in - Junior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Grundkenntnisse in Java, Spring Boot Framework im Enterprise Umfeld
- Grundkenntnisse mit relationalen Datenbanken und Hibernate
- Grundkenntnisse in der Entwicklung von Stammdatensystemen
- Grundkenntnisse in der Implementierung von öffentlichen Datenstandards (xOev, FIM) und Umsetzung von barrierefreien Verfahren nach BITV 2.0
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA27
Rolle 11 der technischen Fachkräfte: Tester*in - Senior (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Tester*in - Senior: 5 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Tester*in - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Vertiefte Kenntnisse im Test von Stammdatensystemen
- Vertiefte Kenntnisse im Test von oeffentlichen Datenstandards (xOev, FIM)
- Vertiefte Kenntnisse in Schnittstellentests z.B. mit SOAP-UI
- Vertiefte Kenntnisse im Testen von graphischen Oberflächen z.B. mit Selenium
- Vertiefte Kenntnisse in der Erstellung von automatisierten Testfällen
- Vertiefte Kenntnisse in der Erstellung und Durchführung von Lasttests mit JMeter sowie deren Analyse und Aufbereitung von Lasttestergebnissen
- Vertiefte Kenntnisse in der Durchführung von Barrierefreiheitstests nach BITV 2.0
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Anzahl der Führungskräfte" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA25
Rolle 9 der technischen Fachkräfte: Software-Entwickler*in - Senior (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Software-Entwickler*in - Senior: 12 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Software-Entwickler*in - Senior in muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Vertiefte Kenntnisse in Java, Spring Boot Framework im Enterprise Umfeld
- Vertiefte Kenntnisse mit relationalen Datenbanken und Hibernate
- Vertiefte Kenntnisse in der Entwicklung von Stammdatensystemen
- Vertiefte Kenntnisse in der Implementierung von öffentlichen Datenstandards (xOev, FIM) und Umsetzung von barrierefreien Verfahren nach BITV 2.0
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA26
Rolle 10 der technischen Fachkräfte: Software-Entwickler*in - Junior (Senioritätenstufe Junior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Software-Entwickler*in - Junior: 8 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Software-Entwickler*in - Junior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Grundkenntnisse in Java, Spring Boot Framework im Enterprise Umfeld
- Grundkenntnisse mit relationalen Datenbanken und Hibernate
- Grundkenntnisse in der Entwicklung von Stammdatensystemen
- Grundkenntnisse in der Implementierung von öffentlichen Datenstandards (xOev, FIM) und Umsetzung von barrierefreien Verfahren nach BITV 2.0
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA27
Rolle 11 der technischen Fachkräfte: Tester*in - Senior (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Tester*in - Senior: 5 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Tester*in - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Vertiefte Kenntnisse im Test von Stammdatensystemen
- Vertiefte Kenntnisse im Test von oeffentlichen Datenstandards (xOev, FIM)
- Vertiefte Kenntnisse in Schnittstellentests z.B. mit SOAP-UI
- Vertiefte Kenntnisse im Testen von graphischen Oberflächen z.B. mit Selenium
- Vertiefte Kenntnisse in der Erstellung von automatisierten Testfällen
- Vertiefte Kenntnisse in der Erstellung und Durchführung von Lasttests mit JMeter sowie deren Analyse und Aufbereitung von Lasttestergebnissen
- Vertiefte Kenntnisse in der Durchführung von Barrierefreiheitstests nach BITV 2.0
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Anteil der Unterauftragsvergabe" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA28
Rolle 12 der technischen Fachkräfte: Tester*in - Junior (Senioritätenstufe Junior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Tester*in - Junior: 5 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Tester*in - Junior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Grundkenntnisse im Test von Stammdatensystemen
- Grundkenntnisse im Test von öffentlichen Datenstandards (xOev, FIM)
- Grundkenntnisse in Schnittstellentests z.B. mit SOAP-UI
- Grundkenntnisse im Testen von graphischen Oberflächen z.B. mit Selenium
- Grundkenntnisse in der Erstellung und Durchführung von Lasttests
- Grundkenntnisse bei der Erstellung von automatisierten Testfällen
- Grundkenntnisse im Test von barrierefreien Verfahren nach BITV 2.0
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA29
Rolle 13 der technischen Fachkräfte: Spezialist*in Deployment (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Spezialist*in Deployment: 4 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Spezialist*in Deployment muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Vertiefte Kenntnisse mit verteilten Systemen mit einer Vielzahl an Komponenten
- Vertiefte Kenntnisse mit Versionsverwaltungssystemen und im Dependency - Management
- Vertiefte Kenntnisse im Aufsetzen von CI/CD-Pipelines
- Vertiefte Kenntnisse in der übergreifenden Analyse und Abstimmung von Produktionsincidents
- Vertiefte Kenntnisse in der Abstimmung mit zentralen Betriebsteams
- Vertiefte Kenntnisse in der Koordination von Rollouts über mehrere dezentrale Betriebsbereiche hinweg
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA30
Rolle 14 der technischen Fachkräfte: Spezialist*in Anwendungsbetrieb (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM)wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Spezialist*in Anwendungsbetrieb: 4 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Spezialist*in Anwendungsbetrieb muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Vertiefte Kenntnisse im Anwendungsbetrieb von großen IT-Verfahren (> 25 Personen), z. B. einer Web-Anwendung mit einer relationalen Datenbank, z. B. Oracle
- Vertiefte Kenntnisse im Aufbau, der Konfiguration und dem Überwachen (z. B. mittels Checkmk und ELK-Stack) von verteilten Systemen
- Vertiefte Kenntnisse im Aufbau, Betrieb und der Fehlerbehebung des Message Brokers ActiveMQ
- Vertiefte Kenntnisse im Aufbau, Betrieb und der Fehlerbehebung des Suchservers Solr
- Vertiefte Kenntnisse in der Abstimmung mit zentralen Betriebsteams sowie Koordination von Rollouts über mehrere dezentrale Betriebsbereiche hinweg
- Vertiefte Kenntnisse in der übergreifenden Analyse und Abstimmung von Incidents aus unterschiedlichen Umgebungen (Entw.-, Test-, Produktionsumgebung usw.)
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Anteil der Unterauftragsvergabe" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA28
Rolle 12 der technischen Fachkräfte: Tester*in - Junior (Senioritätenstufe Junior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Tester*in - Junior: 5 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Tester*in - Junior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Grundkenntnisse im Test von Stammdatensystemen
- Grundkenntnisse im Test von öffentlichen Datenstandards (xOev, FIM)
- Grundkenntnisse in Schnittstellentests z.B. mit SOAP-UI
- Grundkenntnisse im Testen von graphischen Oberflächen z.B. mit Selenium
- Grundkenntnisse in der Erstellung und Durchführung von Lasttests
- Grundkenntnisse bei der Erstellung von automatisierten Testfällen
- Grundkenntnisse im Test von barrierefreien Verfahren nach BITV 2.0
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA29
Rolle 13 der technischen Fachkräfte: Spezialist*in Deployment (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Spezialist*in Deployment: 4 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Spezialist*in Deployment muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Vertiefte Kenntnisse mit verteilten Systemen mit einer Vielzahl an Komponenten
- Vertiefte Kenntnisse mit Versionsverwaltungssystemen und im Dependency - Management
- Vertiefte Kenntnisse im Aufsetzen von CI/CD-Pipelines
- Vertiefte Kenntnisse in der übergreifenden Analyse und Abstimmung von Produktionsincidents
- Vertiefte Kenntnisse in der Abstimmung mit zentralen Betriebsteams
- Vertiefte Kenntnisse in der Koordination von Rollouts über mehrere dezentrale Betriebsbereiche hinweg
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA30
Rolle 14 der technischen Fachkräfte: Spezialist*in Anwendungsbetrieb (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM)wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Spezialist*in Anwendungsbetrieb: 4 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Spezialist*in Anwendungsbetrieb muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Vertiefte Kenntnisse im Anwendungsbetrieb von großen IT-Verfahren (> 25 Personen), z. B. einer Web-Anwendung mit einer relationalen Datenbank, z. B. Oracle
- Vertiefte Kenntnisse im Aufbau, der Konfiguration und dem Überwachen (z. B. mittels Checkmk und ELK-Stack) von verteilten Systemen
- Vertiefte Kenntnisse im Aufbau, Betrieb und der Fehlerbehebung des Message Brokers ActiveMQ
- Vertiefte Kenntnisse im Aufbau, Betrieb und der Fehlerbehebung des Suchservers Solr
- Vertiefte Kenntnisse in der Abstimmung mit zentralen Betriebsteams sowie Koordination von Rollouts über mehrere dezentrale Betriebsbereiche hinweg
- Vertiefte Kenntnisse in der übergreifenden Analyse und Abstimmung von Incidents aus unterschiedlichen Umgebungen (Entw.-, Test-, Produktionsumgebung usw.)
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA31
Rolle 15 der technischen Fachkräfte: Spezialist*in Massendatenanalyse und -bereinigung (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Spezialist*in Massendatenanalyse und -bereinigung: 1 technische Fachkraft (VZÄ).
Der/die Spezialist*in Massendatenanalyse und -bereinigung muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Vertiefte Kenntnisse in Datenqualitätsanalysen über große Datenmengen (> 10 Mio Datensätze)
- Vertiefte Kenntnisse in der Vorbereitung, Abstimmung und Durchführung von Massendatenbereinigungen
- Vertiefte Kenntnisse in der Bearbeitung von Echtbetriebstickets im 3rd-Level-SupportVertiefte Kenntnisse in der Abstimmung von Fehlerbereinigungen mit Schnittstellenpartnern und anderen Stakeholdern
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA32
Rolle 16 der technischen Fachkräfte: 2nd und 3rd-Level-Support (Senioritätenstufe Junior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- 2nd und 3rd-Level-Support: 4 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der 2nd und 3rd-Level-Support muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Grundkenntnisse in Analyse, Abstimmung und Behebung von 2nd Level Incidents
- Grundkenntnisse in der Vorbereitung, Abstimmung und Durchführung von Datenbereinigungen
- Grundkenntnisse in der Bearbeitung von Echtbetriebstickets im 3rd Level im Kontext von mindestens 5 unterschiedlichen Stakeholdern/Fachverfahren
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aufgrund Zeichenanzahlbegrenzung wird das Feld zur "Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards" für die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA31
Rolle 15 der technischen Fachkräfte: Spezialist*in Massendatenanalyse und -bereinigung (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Spezialist*in Massendatenanalyse und -bereinigung: 1 technische Fachkraft (VZÄ).
Der/die Spezialist*in Massendatenanalyse und -bereinigung muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Vertiefte Kenntnisse in Datenqualitätsanalysen über große Datenmengen (> 10 Mio Datensätze)
- Vertiefte Kenntnisse in der Vorbereitung, Abstimmung und Durchführung von Massendatenbereinigungen
- Vertiefte Kenntnisse in der Bearbeitung von Echtbetriebstickets im 3rd-Level-SupportVertiefte Kenntnisse in der Abstimmung von Fehlerbereinigungen mit Schnittstellenpartnern und anderen Stakeholdern
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
EA32
Rolle 16 der technischen Fachkräfte: 2nd und 3rd-Level-Support (Senioritätenstufe Junior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Dienstleistungen für den Beteiligtenstammdatendienst (BSDD) /Zentrales Beteiligten Management (ZBM) wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- 2nd und 3rd-Level-Support: 4 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der 2nd und 3rd-Level-Support muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 17 bis EA 32 zu den Senioritätenstufen.
- Grundkenntnisse in Analyse, Abstimmung und Behebung von 2nd Level Incidents
- Grundkenntnisse in der Vorbereitung, Abstimmung und Durchführung von Datenbereinigungen
- Grundkenntnisse in der Bearbeitung von Echtbetriebstickets im 3rd Level im Kontext von mindestens 5 unterschiedlichen Stakeholdern/Fachverfahren
Reichen Sie als Beleg für das Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein.
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
EA6
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der geforderte bereichsspezifische Netto-Mindestumsatz für jedes Geschäftsjahr beträgt 21.000.000 EUR (netto). Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage "Leistungsbeschreibung" bezieht.
Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte", welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, ist der o.g. Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vom eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben. Übersenden Sie bitte für jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte".
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Wird auf mehrere Lose geboten, müssen die Mindestumsätze kumulativ erklärt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
EA6
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der geforderte bereichsspezifische Netto-Mindestumsatz für jedes Geschäftsjahr beträgt 21.000.000 EUR (netto). Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage "Leistungsbeschreibung" bezieht.
Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte", welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, ist der o.g. Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vom eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben. Übersenden Sie bitte für jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte".
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Wird auf mehrere Lose geboten, müssen die Mindestumsätze kumulativ erklärt werden.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: T:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 142-491973 (2025-07-24)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-08) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-08 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-08 12:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-09-08 12:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-08+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Andere zusätzliche Informationen
Anpassung Angebotsfrist
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: c390fb8b-8d7c-4675-b8f2-e631f3ea920a-01
Quelle: OJS 2025/S 152-523189 (2025-08-08)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-15)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-15+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Anpassung Angebotsfrist
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: c76e7cac-d3fb-4f97-a74d-b1c5085ee53e-01
Quelle: OJS 2025/S 157-541704 (2025-08-15)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-01)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-01+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Anpassung Angebotsfrist
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: ee50dd5d-05b9-4604-8b6f-19faf238ed63-01
Quelle: OJS 2025/S 167-570137 (2025-09-01)