Der Landschaftsverband Rheinland, Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln, beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Kopierpapier für alle Dienststellen abzuschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über Kauf und Lieferung von Kopierpapier
Reference number: Z011-2025-0027
Kurze Beschreibung:
“Der Landschaftsverband Rheinland, Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln, beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Kopierpapier...”
Kurze Beschreibung
Der Landschaftsverband Rheinland, Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln, beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Kopierpapier für alle Dienststellen abzuschließen.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Kopierpapier und xerografisches Papier📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag über Kauf und Lieferung von Kopierpapier für alle LVR-Dienststellen” Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber mit einer Laufzeit von jeweils acht Monaten wie folgt verlängert werden:
Verlängerungsoption 1
Verlängerung...”
Beschreibung der Optionen
Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber mit einer Laufzeit von jeweils acht Monaten wie folgt verlängert werden:
Verlängerungsoption 1
Verlängerung vom 01.05.2026 bis 31.12.2026
Verlängerungsoption 2
Verlängerung vom 01.01.2027 bis 31.08.2027
Verlängerungsoption 3
Verlängerung vom 01.09.2027 bis 30.04.2028
Verlängerungsoption 4
Verlängerung vom 01.05.2028 bis 31.12.2028
Verlängerungsoption 5
Verlängerung vom 01.01.2029 bis 31.08.2029
Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 48 Monate und endet spätestens am 31.08.2029
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-11 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-11 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3055📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 087-289188 (2025-05-05)