Rahmenvertrag über Leistungen der archäologische Untersuchung im Brainergy Park Jülich

Brainergy Park Jülich GmbH

Der Brainergy Park Jülich ist ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche, das auf dem Areal der ehemaligen Senderanlage der Deutschen Welle am Stadtrand von Jülich und in unmittelbarer Nähe zum Campus der Fachhochschule Aachen entsteht. Ein ca. 7 ha großes Teilstück der Fläche des Brainergy Park Jülich soll zum sogenannten Brainergy Village entwickelt werden und überwiegend wissenschaftlich geprägt sein. Das Brainergy Village bietet ein Flächen- und Netzwerkangebot für technisch affine Unterneh-men und transferorientierte Bereiche der angesiedelten Forschungseinrichtungen. Es dient insbesondere als Demonstrationsplattform für das Energiemanagement der Zukunft. Der Bereich nördlich des Brainergy Village wird hauptsächlich der Gewerbenutzung dienen und auch Produktionsbereiche enthalten. Der gesamte Brainergy Park wird demnach in den kommenden Jahren in verschiedenen Baufeldern sukzessive bebaut. Das Areal des Brainergy Park Jülich (52 ha innovatives Gewerbegebiet) liegt nördlich von Jülich auf einem östlich der Rur gelegenen Plateau, der sog. Merscher Höhe. Aus dem Um-feld sind vorgeschichtliche und römische Fundstellen bekannt. Außerdem wurde im Zuge der Belagerungen von 1610 und 1621-22 um Jülich ein Belagerungsring aus Schanzen er-richtet, so auch auf der Merscher Höhe. 2018/19 wurde im gesamten Plangebiet eine qualifizierte Prospektion durchgeführt, im Zuge derer mehrere vorgeschichtliche, vornehmlich eisenzeitliche Fundplätze festgestellt wurden. Gegenstand des ausgeschriebenen Rahmenvertrages ist die sukzessive Beauftragung mit der archäologischen Untersuchung der als Konfliktbereiche und als Absuchflächen identifizierten Flächen nebst begleitender Kampfmitteluntersuchung zur Vorbereitung von Baugrund im Rahmen von Einzelaufträgen. Ein Anspruch des AN auf Beauftragungen besteht nicht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über Leistungen der archäologische Untersuchung im Brainergy Park Jülich
Referenznummer: AV23427E-EU
Kurze Beschreibung:
Der Brainergy Park Jülich ist ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche, das auf dem Areal der ehemaligen Senderanlage der Deutschen Welle am Stadtrand von Jülich und in unmittelbarer Nähe zum Campus der Fachhochschule Aachen entsteht. Ein ca. 7 ha großes Teilstück der Fläche des Brainergy Park Jülich soll zum sogenannten Brainergy Village entwickelt werden und überwiegend wissenschaftlich geprägt sein. Das Brainergy Village bietet ein Flächen- und Netzwerkangebot für technisch affine Unterneh-men und transferorientierte Bereiche der angesiedelten Forschungseinrichtungen. Es dient insbesondere als Demonstrationsplattform für das Energiemanagement der Zukunft. Der Bereich nördlich des Brainergy Village wird hauptsächlich der Gewerbenutzung dienen und auch Produktionsbereiche enthalten. Der gesamte Brainergy Park wird demnach in den kommenden Jahren in verschiedenen Baufeldern sukzessive bebaut. Das Areal des Brainergy Park Jülich (52 ha innovatives Gewerbegebiet) liegt nördlich von Jülich auf einem östlich der Rur gelegenen Plateau, der sog. Merscher Höhe. Aus dem Um-feld sind vorgeschichtliche und römische Fundstellen bekannt. Außerdem wurde im Zuge der Belagerungen von 1610 und 1621-22 um Jülich ein Belagerungsring aus Schanzen er-richtet, so auch auf der Merscher Höhe. 2018/19 wurde im gesamten Plangebiet eine qualifizierte Prospektion durchgeführt, im Zuge derer mehrere vorgeschichtliche, vornehmlich eisenzeitliche Fundplätze festgestellt wurden. Gegenstand des ausgeschriebenen Rahmenvertrages ist die sukzessive Beauftragung mit der archäologischen Untersuchung der als Konfliktbereiche und als Absuchflächen identifizierten Flächen nebst begleitender Kampfmitteluntersuchung zur Vorbereitung von Baugrund im Rahmen von Einzelaufträgen. Ein Anspruch des AN auf Beauftragungen besteht nicht.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Archäologische Untersuchungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: AV261A03-EU
Titel: Rahmenvertrag über Leistungen der Archäologische Untersuchung im Brainergy Park
Postleitzahl: 52428
Stadt: Jülich
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düren 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-15 📅
Datum des Endes: 2029-10-15 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 21 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-09-19 10:00:00 📅
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: gemäß § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 1,5 Mio., wobei die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Eigenerklärung, dass der vorbezeichnete Versicherungsschutz mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen wird und eine Verpflichtung besteht, für das Bestehen des Versicherungsschutzes für die Dauer des Auftrags Sorge zu tragen.
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat eine Person als Projektleitung zu benennen (festangestellt oder Inhaber/Innen) und den Nachweis der Berufszulassung als Archäologe/Archäologin beizufügen (Nachweis/abgeschlossene Fachausbildung).
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Offenes Verfahren
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 16 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Nach § 123 Abs. 4 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
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Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen,
wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
wenn 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
wenn 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Brainergy Park Jülich GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Am Brainergy Park 1, Jülich
Am Brainergy Park 1
Postleitzahl: 52428
Postort: Jülich
Region: Düren 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@brainergy-park.de 📧
Telefon: +4924613189733 📞
Adresse des Käuferprofils: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av261a03-eu 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av261a03-eu 🌏
Teilnahme-URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av261a03-eu 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av261a03-eu 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 000000
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473055 📞
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 157-539145 (2025-08-18)