Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Erklärungen sind zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen im Formular Einzureichende Unterlagen, bzw. als Eigenerklärung abzugeben:
Eigenerklärung Sanktionen russische Föderation
Eigenerklärung MILoG
• Erklärung, dass wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften keine Freiheitsstrafe von 3 Monaten und mehr oder keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder keine Geldbuße von mehr als 2.500 € erfolgt ist
• Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
• Erklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
• Erklärung darüber, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
• Erklärung darüber, dass das Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist
• Eigenerklärung zur Korruptionsverhütung
• Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 500.000 Euro für Sach- und über 1.000.000 Euro für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
• Eigenerklärung über die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten
Folgende Erklärungen sind nur abzugeben, wenn der jeweilige Tatbestand erfüllt ist:
• Erklärung im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft
• Erklärung im Fall der Weitergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in Form einer entsprechenden Erklärung nachzuweisen.
Bedient sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/ oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Erklärung abgibt. Art und Umfang der Mittel müssen in der Erklärung dargestellt werden.
Die geforderten Erklärungen sind grundsätzlich mit dem Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, (soweit vergaberechtlich zulässig) die geforderten Erklärungen nachzufordern, die dann spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vom Bieter vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Auf Verlangen sind ferner insbesondere folgende Nachweise zur Eignungsprüfung zu erbringen:
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherer (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft)
• Auszug Handwerksrolle oder Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO NRW
• Anzahl / Qualifikation der Mitarbeiter der letzten drei Geschäftsjahre und zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe (ggf. gegliedert nach Berufsgruppen)
• Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualifikation der Beschäftigten des Bewerbers
• Bestätigung des Versicherungsgebers zur Berufshaftpflichtversicherung
Die Anforderung weiterer Eignungsnachweise bleibt vorbehalten.