Auftragsbekanntmachung (2025-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag VMware / Omnissa 2025
Referenznummer: VE 24.05.253
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag VMware / Omnissa 2025”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Als Lead-Buyer übernimmt das IVZ, vertreten durch den rbb für die, gemäß verbindlicher Teilnahmebestätigung teilnehmenden Rundfunkanstalten, die...”
Beschreibung der Beschaffung
Als Lead-Buyer übernimmt das IVZ, vertreten durch den rbb für die, gemäß verbindlicher Teilnahmebestätigung teilnehmenden Rundfunkanstalten, die Ausschreibung für den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Beschaffung von VMware / Omnissa Produkten mit einer Laufzeit von 36 Monaten (Beratungsleistungen, Neulizenzen, Upgrade-Lizenzen und deren Wartung sowie Bestandslizenzen/installierte Basis und deren Wartung). Vertragsbeginn ist der 01.11.2025.
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Zusätzliche Informationen:
“Gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung unter Punkt N - Bewertung der eingehenden Angebote (Pro Produktkategorie werden die jeweiligen Rabattsätze...”
Zusätzliche Informationen
Gemäß den Angaben in der Leistungsbeschreibung unter Punkt N - Bewertung der eingehenden Angebote (Pro Produktkategorie werden die jeweiligen Rabattsätze mit dem angegeben Gewichtungsfaktor multipliziert und anschließend addiert. Der Bieter, der nach Summierung aller einzelnen Wertungsgrößen den höchsten Wert erreicht, erhält den Zuschlag. Im Fall eines Gleichstandes erhält der Bieter den Zuschlag, der in den Produktkategorien für Wartung der Bestandslizenzen unter Punkt 1 der Bietererklärung Preis nach Summierung der einzelnen Wertgrößen den höchsten Wert erreicht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-25 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-25 12:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung zum Unternehmen, zum 5. EU-Sanktionspaket und der Eigenerklärung Informationen zum Bieter.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Dem Angebot ist vom Bieter der aktuelle Nachweis zum Status der Partnerschaft gegenüber dem Hersteller (VMware/Broadcom bzw. Omnissa) beizulegen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJ5K6V
Die Vergabeunterlagen können unter folgendem link https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJ5K6V per Download...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJ5K6V
Die Vergabeunterlagen können unter folgendem link https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJ5K6V per Download heruntergeladen werden. Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zur Kommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischen Angebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen. Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über die Vergabeplattform beantwortet. Die Vergabeunterlagen können unter folgendem link https: per Download heruntergeladen werden. Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zur Kommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischen Angebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen. Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über die Vergabeplattform beantwortet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Nationale Registrierungsnummer: DE296830277
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 138-479440 (2025-07-21)