Das IVZ - vertreten durch den rbb (Rundfunk Berlin-Brandenburg) - beabsichtigt, einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Dienstleistungen im Bereich Barrierefreiheit in der IKT abzuschließen. Dabei fungiert der rbb als Federführer für die in Anlage 1 benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ARD-Einrichtungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag zur Beschaffung von Dienstleistungen im Bereich Barrierefreiheit in der IKT (Informations- und Kommunikationstechnik)
Referenznummer: VE 24.01.248
Kurze Beschreibung:
“Das IVZ - vertreten durch den rbb (Rundfunk Berlin-Brandenburg) - beabsichtigt, einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Dienstleistungen im Bereich...”
Kurze Beschreibung
Das IVZ - vertreten durch den rbb (Rundfunk Berlin-Brandenburg) - beabsichtigt, einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Dienstleistungen im Bereich Barrierefreiheit in der IKT abzuschließen. Dabei fungiert der rbb als Federführer für die in Anlage 1 benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ARD-Einrichtungen.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Initiiert durch das anstaltsübergreifende ARD-Struktur-Projekt (D)einSAP haben ARD und Deutschlandradio eine zentrale Anlaufstelle für Leistungen der...”
Beschreibung der Beschaffung
Initiiert durch das anstaltsübergreifende ARD-Struktur-Projekt (D)einSAP haben ARD und Deutschlandradio eine zentrale Anlaufstelle für Leistungen der Barrierefreiheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) geschaffen. Ziel ist die barrierefreie Nutzbarkeit aller IKT-Services, basierend auf den Regelungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV2.0) Auf Basis des abzuschließenden Rahmenvertrages sollen Beratungs- und Unterstützungsleistungen beschafft werden können, um - die Umsetzung geltender gesetzlicher Vorgaben zu prüfen, - Empfehlungen zur Beseitigung von Mängeln bzw. Optimierung der Anwendungen auszusprechen, - ggf. notwendige Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln zu begleiten - alle Ergebnisse und durchgeführten Schritte auf Basis eines Kriterienkataloges mit ggf. Meilensteindefinition zu dokumentieren. Die Abrufe mit konkreten Leistungsinhalten, ggf. definierten Abnahmekriterien und Rahmenbedingungen wie Leistungszeitraum und -ort erfolgen durch den Auftraggeber in schriftlicher Form. Für die auszuschreibende Leistung soll ein Rahmenvertrag für eine Laufzeit von 3 Jahren plus einer Option für eine einmalige Verlängerung um ein Jahr geschlossen werden.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 3 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-17 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-17 12:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung zum Unternehmen, zum 5. EU-Sanktionspaket und der Eigenerklärung Informationen zum Bieter.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Für jede*n Mitarbeiter*in, sind min. 2 abgeschlossene Prüfaufträge zu webbasierten Anwendungen als Referenz einzureichen, die sowohl hinsichtlich der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Für jede*n Mitarbeiter*in, sind min. 2 abgeschlossene Prüfaufträge zu webbasierten Anwendungen als Referenz einzureichen, die sowohl hinsichtlich der Komplexität der zu prüfende Anwendung als auch im Prüfauftrag vergleichbar sind. Maximal können 5 abgeschlossene Prüfaufträge als Referenz für jede:n Mitarbeiter:in eingereicht werden. 2. Für Prüfteams (maximal 4 Personen) sind mindestens 4 abgeschlossene Prüfaufträge als Referenzen einzureichen, die sowohl hinsichtlich der Komplexität der zu prüfenden Anwendung als auch im Prüfauftrag vergleichbar sind. Der Nachweis der Referenzen bezieht sich in diesem Fall auf das Team als Ganzes, d. h. das angebotene Team muss als solches (in vergleichbarer Zusammensetzung) die genannten Prüfungen durchgeführt haben. Die Leistungserbringung erfolgt entsprechend durch das Team. - Alternativ zu den Referenzen zu webbasierten Anwendungen sind auch abgeschlossene Prüfaufträge zu mobilen Apps und desktopbasierten Anwendungen zulässig, so-fern diese eine vergleichbare Komplexität aufweisen. Zur Bewertung der Standardkonformität ist für jede dieser Referenzen im Profil unter Punkt 6.1 die jeweils angewendete technische Norm anzugeben sowie eine kurze Erläuterung zur Durchführung der Prüfung beizufügen. Auch hier sind mind. 2 abgeschlossene Prüfaufträge pro Mitarbeiter oder mind. 4 abgeschlossene Prüfaufträge je Team einzureichen. - Der Abschluss der Referenzprüfaufträge darf nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJ5U10
Die Vergabeunterlagen können unter folgendem link https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJ5U10 per Download...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJ5U10
Die Vergabeunterlagen können unter folgendem link https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJ5U10 per Download heruntergeladen werden. Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zur Kommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischen Angebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen. Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über die Vergabeplattform beantwortet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Nationale Registrierungsnummer: DE296830277
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 154-531341 (2025-08-11)