Das LANUK beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Abrufvertrags für den Betrieb des hydrologischen Messnetzes des Auftraggebers. Die Abrufe aus dem Rahmenvertrag haben das Ziel, langfristig einen einheitlichen Standard an Ausstattung und Messausrüstung und eine gleichbleibend hohe Qualität bei der Ausstattung des hydrologischen Refe-renzmessnetzes des Landes zu gewährleisten. Benötigt wird ein Rahmenvertrag für die Beschaffung von Materialleistungen als auch Wartungs-/Supportdienstleistungen und Reparaturen sowie Schulungen und Beratungstätigkeiten rund um die Produkte der Fa. Sontek und deren Vertragspartnerfirmen gem. Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag zur Beschaffung von stationären und mobilen akustischen Durchflussmessverfahren
Referenznummer: 51;1001740429;EUVV
Kurze Beschreibung:
Das LANUK beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Abrufvertrags für den Betrieb des hydrologischen Messnetzes des Auftraggebers. Die Abrufe aus dem Rahmenvertrag haben das Ziel, langfristig einen einheitlichen Standard an Ausstattung und Messausrüstung und eine gleichbleibend hohe Qualität bei der Ausstattung des hydrologischen Refe-renzmessnetzes des Landes zu gewährleisten. Benötigt wird ein Rahmenvertrag für die Beschaffung von Materialleistungen als auch Wartungs-/Supportdienstleistungen und Reparaturen sowie Schulungen und Beratungstätigkeiten rund um die Produkte der Fa. Sontek und deren Vertragspartnerfirmen gem. Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis.
Das LANUK beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Abrufvertrags für den Betrieb des hydrologischen Messnetzes des Auftraggebers. Die Abrufe aus dem Rahmenvertrag haben das Ziel, langfristig einen einheitlichen Standard an Ausstattung und Messausrüstung und eine gleichbleibend hohe Qualität bei der Ausstattung des hydrologischen Refe-renzmessnetzes des Landes zu gewährleisten. Benötigt wird ein Rahmenvertrag für die Beschaffung von Materialleistungen als auch Wartungs-/Supportdienstleistungen und Reparaturen sowie Schulungen und Beratungstätigkeiten rund um die Produkte der Fa. Sontek und deren Vertragspartnerfirmen gem. Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Beschreibung
Interne Kennung: 51;1001740429;EUVV
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Mit der Zuschlagserteilung wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren (48 Monaten), beginnend am Tag nach der Zuschlagserteilung, auf Basis dieser Vertragsbedingungen geschlossen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Mit der Beauftragung des Rahmenvertrages für die Beschaffung, sowie des After Sales Service gem. Leistungsbeschreibung, soll an nachfolgenden Standorten des LANUK eine schnellere Bereitstellung von Ersatzteilen und Schulungen gewährleistet werden:
LANUK Minden
Büntestraße 1
32547 Minden
LANUK Münster
Robert-Bosch-Str. 19
48153 Münster
LANUK Lippstadt
Lipperoder Straße 8
59555 Lippstadt
LANUK Kirchhundem-Albaum
Heinsberger Straße 53
57399 Kirchhundem-Albaum
LANUK Duisburg
Wuhanstraße 6
47051 Duisburg
LANUK Hagen
Schwerter Straße 171a
58099 Hagen
LANUK Eschweiler
Auf dem Pesch 13
52249 Eschweiler
LANUK Recklinghausen
Leibnizstraße 10
45696 Recklinghausen
Sowie weitere Dienstleistungen:
Dienstleistungen Wartungen, Reparaturen, Installationen beim Auftraggeber vor Ort:
- Vor-Ort-Termine an den Messstellen zwecks Planungen (Neu-/Umbau, Sanierung) und / oder an Standorten zur Diagnose und Anwendungsoptimierung installierter Software
- Wartung, Reparaturen und Instandsetzung an den Messstellen
- Einweisungen / Schulungen in die Soft- und Hardware an einem Standort des AG
Mit der Beauftragung des Rahmenvertrages für die Beschaffung, sowie des After Sales Service gem. Leistungsbeschreibung, soll an nachfolgenden Standorten des LANUK eine schnellere Bereitstellung von Ersatzteilen und Schulungen gewährleistet werden:
LANUK Minden
Büntestraße 1
32547 Minden
LANUK Münster
Robert-Bosch-Str. 19
48153 Münster
LANUK Lippstadt
Lipperoder Straße 8
59555 Lippstadt
LANUK Kirchhundem-Albaum
Heinsberger Straße 53
57399 Kirchhundem-Albaum
LANUK Duisburg
Wuhanstraße 6
47051 Duisburg
LANUK Hagen
Schwerter Straße 171a
58099 Hagen
LANUK Eschweiler
Auf dem Pesch 13
52249 Eschweiler
Sowie weitere Dienstleistungen:
Dienstleistungen Wartungen, Reparaturen, Installationen beim Auftraggeber vor Ort:
- Vor-Ort-Termine an den Messstellen zwecks Planungen (Neu-/Umbau, Sanierung) und / oder an Standorten zur Diagnose und Anwendungsoptimierung installierter Software
- Wartung, Reparaturen und Instandsetzung an den Messstellen
- Einweisungen / Schulungen in die Soft- und Hardware an einem Standort des AG
Dauer: 48 Monate Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-26 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 34 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-26 10:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-18 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig.
Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig.
Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bis zum 15.11. des jeweiligen Jahres erbrachte Leistungen hat der Auftragnehmer spätestens bis zum 20.11. eines Jahres abzurechnen. Maßgeblich ist der Eingang der Rechnung beim Auftraggeber.
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug ein-geräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen.
Die Vergütung erfolgt nach Abnahme und Rechnungsstellung beim Auftraggeber innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Bis zum 15.11. des jeweiligen Jahres erbrachte Leistungen hat der Auftragnehmer spätestens bis zum 20.11. eines Jahres abzurechnen. Maßgeblich ist der Eingang der Rechnung beim Auftraggeber.
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug ein-geräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512 EU verwiesen. Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen.
Die Vergütung erfolgt nach Abnahme und Rechnungsstellung beim Auftraggeber innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a. Angebotsschreiben (Formular 324_EU)
b. vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
c. Firmen-Fragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
d. die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und freiwillig mit dem Angebot von allen Nachun-ternehmen
e. Formblatt "Referenzen"
f. Eigenerklärung Sanktionspaket (Formular 523_EU)
g. soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531)
h. Soweit zutreffend: Informationen Unteraufträge Angebotsabgabe (Formular 533a EU)
i. Soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b EU)
j. Soweit zutreffend: Eignungsleihe (Formular 534a EU)
k. Soweit zutreffend: Eignungsleihe Haftung (Formular 534b EU)
c. Firmen-Fragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
d. die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und freiwillig mit dem Angebot von allen Nachun-ternehmen
e. Formblatt "Referenzen"
f. Eigenerklärung Sanktionspaket (Formular 523_EU)
g. soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531)
h. Soweit zutreffend: Informationen Unteraufträge Angebotsabgabe (Formular 533a EU)
i. Soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b EU)
j. Soweit zutreffend: Eignungsleihe (Formular 534a EU)
k. Soweit zutreffend: Eignungsleihe Haftung (Formular 534b EU)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YT005HJQP
Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 141-489221 (2025-07-24)