Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist das Landesparlament des Landes Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz im Haus des Landtags im Regierungsviertel der Landeshauptstadt Düsseldorf, am östlichsten Punkt des Stadtteils Hafen. Der Landtag ist das zentrale Organ der Legislative im politischen System des Landes. Neben dem Beschluss von Gesetzen ist die wichtigste Aufgabe die Wahl des Ministerpräsidenten und die Kontrolle der Regierung. Das Landtagsgebäude wird vielfältig genutzt; es dient als - Versammlungsstätte für die Sitzungen des Landtags und seiner Ausschüsse, Kommissionen und sonstigen Gremien, - Arbeitsplatz in Büros, Werkstätten usw. für die Abgeordneten sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten, der Fraktionen, der Landtagsverwaltung und verschiedener im Haus eingesetzter Firmen und als -Veranstaltungsort für Empfänge, Tagungen, Ausstellungen u. ä. - im Einzelfall mit bis zu rd. 3.000 im Gebäude anwesenden Personen. Die "Verwaltung des Landtags Nordrhein Westfalen" ist die Dienstleistungsbehörde des Parlaments, der der Landtagspräsident vorsteht. Ihre Aufgabe ist es, den Landtag durch die Schaffung erforderlicher Voraussetzungen für die Erfüllung der parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Derzeit leisten hier rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die notwendige Zuarbeit für die Abgeordneten und erfüllen die vielfältigen sich aus einem Parlamentsbetrieb ergebenden Aufgaben. Zu den Aufgaben des Technischen Gebäudemanagements (TGM) gehört es, die Liegenschaften des Landtags instand zu halten und Bauprojekte umzusetzen. Hierzu wird die Unterstützung von verschiedenen Fachplanern benötigt, um diese Aufgaben zu erfüllen. Diese Ausschreibung umfasst Leistungen der Fachplanung im Bereich der Technischen Ausrüstung, genau genommen der Elektrofachplanung (KG 440 / KG 450 / KG 480). Der aktuelle Fachplaner scheidet zum Jahresende aus. Daher wird ab Oktober ein neues Fachplanungsbüro gesucht, um alle laufenden Projekte übergeben zu können und eine grundsätzliche Einarbeitung in die technischen Anlagen des Landtags zu gewährleisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-31.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag zur Erbringung von Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung - Elektro
Reference number: 25153RI
Kurze Beschreibung:
“Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist das Landesparlament des Landes Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz im Haus des Landtags im Regierungsviertel der...”
Kurze Beschreibung
Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist das Landesparlament des Landes Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz im Haus des Landtags im Regierungsviertel der Landeshauptstadt Düsseldorf, am östlichsten Punkt des Stadtteils Hafen. Der Landtag ist das zentrale Organ der Legislative im politischen System des Landes. Neben dem Beschluss von Gesetzen ist die wichtigste Aufgabe die Wahl des Ministerpräsidenten und die Kontrolle der Regierung.
Das Landtagsgebäude wird vielfältig genutzt; es dient als
- Versammlungsstätte für die Sitzungen des Landtags und seiner Ausschüsse,
Kommissionen und sonstigen Gremien,
- Arbeitsplatz in Büros, Werkstätten usw. für die Abgeordneten sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten, der Fraktionen, der Landtagsverwaltung und verschiedener im Haus eingesetzter Firmen und als
-Veranstaltungsort für Empfänge, Tagungen, Ausstellungen u. ä. - im Einzelfall mit bis zu rd. 3.000 im Gebäude anwesenden Personen.
Die "Verwaltung des Landtags Nordrhein Westfalen" ist die Dienstleistungsbehörde des Parlaments, der der Landtagspräsident vorsteht. Ihre Aufgabe ist es, den Landtag
durch die Schaffung erforderlicher Voraussetzungen für die Erfüllung der parlamentarischen Arbeit zu unterstützen. Derzeit leisten hier rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die notwendige Zuarbeit für die Abgeordneten und erfüllen die vielfältigen sich aus einem Parlamentsbetrieb ergebenden Aufgaben.
Zu den Aufgaben des Technischen Gebäudemanagements (TGM) gehört es, die Liegenschaften des Landtags instand zu halten und Bauprojekte umzusetzen. Hierzu wird die Unterstützung von verschiedenen Fachplanern benötigt, um diese Aufgaben zu erfüllen.
Diese Ausschreibung umfasst Leistungen der Fachplanung im Bereich der Technischen Ausrüstung, genau genommen der Elektrofachplanung (KG 440 / KG 450 / KG 480).
Der aktuelle Fachplaner scheidet zum Jahresende aus. Daher wird ab Oktober ein neues Fachplanungsbüro gesucht, um alle laufenden Projekte übergeben zu können und eine grundsätzliche Einarbeitung in die technischen Anlagen des Landtags zu gewährleisten.
Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen beabsichtigt mit einem Unternehmen eine Rahmenvereinbarung abzuschließen für Leistungen der Fachplanung im Bereich der Technischen Ausrüstung, genau genommen der Elektrofachplanung (KG 440 / KG 450 / KG 480).
Der Leistungszeitraum des Rahmenvertrags beginnt am 15.10.2025 und endet am 14.10.2027. Der Rahmenvertrag kann optional max. zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Erfüllungsorte sind der Landtag Nordrhein-Westfalen, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf inkl. seiner Dependancen. Diese befinden sich in fußläufiger...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Erfüllungsorte sind der Landtag Nordrhein-Westfalen, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf inkl. seiner Dependancen. Diese befinden sich in fußläufiger Entfernung und sind ohne zusätzliche Verkehrsmittel erreichbar.
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Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-15 📅
Datum des Endes: 2027-10-14 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-02 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-02 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Selbstdarstellung des bietenden Unternehmens - E01 Unternehmensdarstellung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“E03 Mitarbeiterzahl”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“E04 Nachweis einer Haftpflichtversicherung”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“E05 Referenzen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe L01a” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die zu beauftragende Dienstleistung kann nicht in Lose aufgeteilt werden.”
“Bekanntmachungs-ID: CXS7YM6YT92ERVW1
Nein” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 8
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211470📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 146-505673 (2025-07-31)