Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Belieferung mit Chemikalien für die Labore der Wasseranalytik des LHW Sachsen-Anhalt. Die Beschaffung erfolgt nach Bedarf und Anforderung mehrmals im Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag zur Lieferung von Chemikalien
Referenznummer: 25/N/0153/MD
Kurze Beschreibung:
“Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Belieferung mit Chemikalien für die Labore der Wasseranalytik des LHW Sachsen-Anhalt. Die...”
Kurze Beschreibung
Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Belieferung mit Chemikalien für die Labore der Wasseranalytik des LHW Sachsen-Anhalt. Die Beschaffung erfolgt nach Bedarf und Anforderung mehrmals im Jahr.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Anorganische und organische Grundchemikalien📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Belieferung mit Chemikalien für die Labore der Wasseranalytik des LHW Sachsen-Anhalt. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Vertragsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Belieferung mit Chemikalien für die Labore der Wasseranalytik des LHW Sachsen-Anhalt. Die Beschaffung erfolgt nach Bedarf und Anforderung mehrmals im Jahr.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“LHW Sachsen-Anhalt - Anlieferungsstellen:
Labor Magdeburg (Otto-von-Guericke- Str. 5, 39104 Magdeburg)
Labor Halle (Willi-Brundert-Str. 14, 06132...”
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Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Wird der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens 1 Monat vor Ablauf des Leistungszeitraums gekündigt, verlängert er sich um weitere 12...”
Beschreibung der Optionen
Wird der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens 1 Monat vor Ablauf des Leistungszeitraums gekündigt, verlängert er sich um weitere 12 Monate. Er endet jedoch automatisch nach einer Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren zum 31.08.2029
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kriterium:
“Preis” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-29 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-29 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweise auf gesondertes Verlangen gem. Eigenerklärung - Gewerbeanmeldung bzw. Kurzerläuterung zur Nichtanmeldung; - Bescheinigungen für die Eintragungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweise auf gesondertes Verlangen gem. Eigenerklärung - Gewerbeanmeldung bzw. Kurzerläuterung zur Nichtanmeldung; - Bescheinigungen für die Eintragungen (Handelsregisterauszug, IHK-Nachweis, (Handwerks-/ Gewerbekarte) bzw. Kurzerläuterung zur Nichteintragung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für die Auftragsabwicklung muss zwingend ein Onlinebestellsystem verfügbar sein. In diesem müssendie angebotenen Preise und Rabattkonditionen hinterlegt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für die Auftragsabwicklung muss zwingend ein Onlinebestellsystem verfügbar sein. In diesem müssendie angebotenen Preise und Rabattkonditionen hinterlegt sein, sodass beim Bestellvorgang die für denAuftraggeber gültigen Preise erkennbar sind. Weiterhin müssen dort Angaben zu den voraussichtlichenLieferterminen verfügbar sein. Falls der Auftraggeber nicht bereits Zugang zur Bestellplattform besitzt, mussihm zwischen Angebotsabgabe- und Zuschlagfrist ein Gastzugang oder eine Demoversion des Onlineshops zurVerfügung gestellt werden.
“1) Informationen zum Verfahren können auf der eVergabe- Plattform abgerufen werden (Angebots-, Vergabeunterlagen https://www.evergabe-online.de (VGU),...”
1) Informationen zum Verfahren können auf der eVergabe- Plattform abgerufen werden (Angebots-, Vergabeunterlagen https://www.evergabe-online.de (VGU), usw.).
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte EMail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben;
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Nachforderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern
/Bietern keine Kosten erstattet.
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter
https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141529
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 122-420506 (2025-06-26)