Durch den vorliegenden Vertrag soll auf Grundlage geltenden Rechts im Freistaat Sachsen und des sächsischen Lehrplanes (Curriculum) die Weiterbildung und Prüfung der in den Behörden nach § 2 Absatz 1 SächsGDG tätigen Amtsärztinnen/Amtsärzte der Gesundheitsämter und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter bzw. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen im Rahmen des Amtsarztkurses sichergestellt werden. Der Auftragnehmer soll neben der Organisation geeigneter Schulungsräume die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung übernehmen. Der Unterricht soll grundsätzlich in Präsenz erfolgen. Bis zu maximal 20% der Kurszeit können die Teilnehmer jedoch online an den Veranstaltungen teilnehmen. Es ist daher dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Technik vorgehalten wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag zur Organisation und Durchführung des Sächsischen Amtsarztkurses ab 2026
Referenznummer: 119/25
Kurze Beschreibung:
“Durch den vorliegenden Vertrag soll auf Grundlage geltenden Rechts im Freistaat Sachsen und des sächsischen Lehrplanes (Curriculum) die Weiterbildung und...”
Kurze Beschreibung
Durch den vorliegenden Vertrag soll auf Grundlage geltenden Rechts im Freistaat Sachsen und des sächsischen Lehrplanes (Curriculum) die Weiterbildung und Prüfung der in den Behörden nach § 2 Absatz 1 SächsGDG tätigen Amtsärztinnen/Amtsärzte der Gesundheitsämter und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter bzw. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen im Rahmen des Amtsarztkurses sichergestellt werden.
Der Auftragnehmer soll neben der Organisation geeigneter Schulungsräume die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung übernehmen.
Der Unterricht soll grundsätzlich in Präsenz erfolgen. Bis zu maximal 20% der Kurszeit können die Teilnehmer jedoch online an den Veranstaltungen teilnehmen. Es ist daher dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Technik vorgehalten wird.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer soll neben der Organisation geeigneter Schulungsräume die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung übernehmen.
Ablauf und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer soll neben der Organisation geeigneter Schulungsräume die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung übernehmen.
Ablauf und Veranstaltungsmanagement Amtsarztkurs siehe Nummer 3.2 (Leistungsbestandteile) Teil A der Leistungsbeschreibung
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2030-08-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung und Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erreichbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 18
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: siehe oben
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 207-710170 (2025-10-27)