Rahmenvertrag zur Probenahme an Tankstellen / Tanklägern sowie zur Analytik von Kraft- und Brennstoffproben im Rahmen des Vollzugs der 10. BImSchV

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ist in Bayern zuständig für die Überwachung der Anforderungen der 10. BImSchV „Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen“ (§ 18 Abs. 1). Die Kraftstoffqualität wird stichprobenartig direkt durch Beprobung des Kraftstoffs an den Tankstellen überprüft. Die Tankstellenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Entnahme von Stichproben an ihren Tankstellen zu gestatten (§ 52 Abs. 3 BImSchG). Darüber hinaus haben die Tankstellenbetreiber (Auskunftspflichtiger) gemäß § 52 Abs. 4 Bim SchG die Kosten zu tragen für die Probenahme und die Untersuchung des Kraftstoffs, jeweils zzgl. USt. und Kosten für die entnommene Kraftstoffmenge. Analog ist das LfU zuständig für die Überwachung der in Verkehr gebrachten Kraft- und Brennstoffe gemäß § 18 (3) der 10. BImSchV mittels stichprobenhafter Untersuchung von Tanklager-/Raffinerie-Proben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag zur Probenahme an Tankstellen / Tanklägern sowie zur Analytik von Kraft- und Brennstoffproben im Rahmen des Vollzugs der 10. BImSchV
Referenznummer: 2025000281
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ist in Bayern zuständig für die Überwachung der Anforderungen der 10. BImSchV „Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen“ (§ 18 Abs. 1). Die Kraftstoffqualität wird stichprobenartig direkt durch Beprobung des Kraftstoffs an den Tankstellen überprüft. Die Tankstellenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Entnahme von Stichproben an ihren Tankstellen zu gestatten (§ 52 Abs. 3 BImSchG). Darüber hinaus haben die Tankstellenbetreiber (Auskunftspflichtiger) gemäß § 52 Abs. 4 Bim SchG die Kosten zu tragen für die Probenahme und die Untersuchung des Kraftstoffs, jeweils zzgl. USt. und Kosten für die entnommene Kraftstoffmenge. Analog ist das LfU zuständig für die Überwachung der in Verkehr gebrachten Kraft- und Brennstoffe gemäß § 18 (3) der 10. BImSchV mittels stichprobenhafter Untersuchung von Tanklager-/Raffinerie-Proben.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Tests, Analysen und Beratung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 592a1945-416d-4311-ab89-5779917f2490
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises)
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-01-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Es besteht die Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils zwölf Monate.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: bayernweit
Stadt: Tankstellen
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-04 08:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftragnehmer muss nach DIN EN ISO 17025 für Kraftstoffuntersuchungen und für die Probenahme von Otto− und Dieselkraftstoff akkreditiert worden sein. Die Untersuchungsstelle muss sich regelmäßig an einschlägigen Ringversuchen beteiligen und die dabei erzielten Ergebnisse müssen im Rahmen der Vergleichbarkeit liegen. Bitte laden Sie folgende Nachweise als Anlage zu Ihrem Angebot hoch: Akkreditierungsnachweis nach DIN EN ISO 17025 für die angebotenen Analysenmethoden und für die Probenahme von Otto- und Dieselkraftstoffproben. Ringversuchsergebnisse für Otto- und Dieselkraftstoffproben der letzten drei teilgenommenen Ringversuche für alle Standorte der Untersuchungsstellen, die an der Auftragsabwicklung beteiligt sind. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/575a6cb4-76f0-4da8-97ca-024016f59e72/suitabilitycriteria
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Falle einer Auftragserteilung im obengenannten Vergabeverfahren besteht die vertragliche Verpflichtung, im Auftrag des LfU außerhalb der Routinebeprobung Sonderproben zu entnehmen. Hierbei ist ggf. eine umgehende Probennahme bei einer vom AG benannten Tankstelle in Bayern an Arbeitstagen innerhalb von 24 Stunden nach Beauftragung durch den AG erforderlich. Arbeitstage im Sinn des vorhergehenden Satzes sind die Tage Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Eine Probennahme an anderen Tagen wird innerhalb des geschlossenen Vertrages nicht vom AN erwartet und wäre gesondert zu vereinbaren und vergüten.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es ist mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren anzugeben, die belegt, dass gleichartige Untersuchungen (d.h. Beprobung und Analytik im Rahmen des Vollzugs der 10. BImSchV) erfolgreich durchgeführt wurden. Bei den Referenzen anzugeben: Auftraggeber, Umfang des Auftrages (Probenzahlen und Gegenstand der Leistung), Laufzeit des Vertrages, Kontaktdaten des Auftraggebers (Achtung: Die Angabe „auf Nachfrage“ ist nicht ausreichend, die Angaben müssen mit Angebotsabgabe vorgelegt werden).
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Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen zentralen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter zu benennen, die die gesamte Auftragsabwicklung koordinieren.
Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass erste Ergebnisse der kritischen Parameter (insbesondere Dampfdruck bei Ottokraftstoffen) dem LfU spätestens drei Arbeitstage nach der Probenahme vorliegen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Proben innerhalb von 48 Stunden nach der Probenahme dem Labor übergeben werden. Da je Untersuchungskampagne ca. 54 Proben anfallen, ist ein mehrmaliger Probenrücktransport einzuplanen. Bitte legen Sie Ihrem Angebot eine nachvollziehbare schriftliche Planung bei, aus der die Vorgehensweise bei der Probenahme von ca. 54 Proben je Untersuchungskampagne, der Probenrücktransport ins Labor innerhalb von 48 Stunden sowie die zeitnahe Analytik und Übermittlung der Ergebnisse an das LfU (innerhalb von drei Arbeitstagen nach Probenahme) hervorgeht.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Nationale Registrierungsnummer: 5afc89e6-a3e7-4ae4-9230-17a75eeb3c63
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich Str. 160
Postleitzahl: 86179
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de 📧
Telefon: +49 928118000 📞
URL: https://www.lfu.bayern.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/575a6cb4-76f0-4da8-97ca-024016f59e72 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/575a6cb4-76f0-4da8-97ca-024016f59e72 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 149-513758 (2025-08-04)