Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ist in Bayern zuständig für die Überwachung der Anforderungen der 10. BImSchV „Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen“ (§ 18 Abs. 1). Die Kraftstoffqualität wird stichprobenartig direkt durch Beprobung des Kraftstoffs an den Tankstellen überprüft. Die Tankstellenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Entnahme von Stichproben an ihren Tankstellen zu gestatten (§ 52 Abs. 3 BImSchG). Darüber hinaus haben die Tankstellenbetreiber (Auskunftspflichtiger) gemäß § 52 Abs. 4 Bim SchG die Kosten zu tragen für die Probenahme und die Untersuchung des Kraftstoffs, jeweils zzgl. USt. und Kosten für die entnommene Kraftstoffmenge. Analog ist das LfU zuständig für die Überwachung der in Verkehr gebrachten Kraft- und Brennstoffe gemäß § 18 (3) der 10. BImSchV mittels stichprobenhafter Untersuchung von Tanklager-/Raffinerie-Proben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag zur Probenahme an Tankstellen / Tanklägern sowie zur Analytik von Kraft- und Brennstoffproben im Rahmen des Vollzugs der 10. BImSchV
Referenznummer: 2025000281
Kurze Beschreibung:
“Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ist in Bayern zuständig für die Überwachung der Anforderungen der 10. BImSchV „Verordnung über die Beschaffenheit...”
Kurze Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ist in Bayern zuständig für die Überwachung der Anforderungen der 10. BImSchV „Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen“ (§ 18 Abs. 1). Die Kraftstoffqualität wird stichprobenartig direkt durch Beprobung des Kraftstoffs an den Tankstellen überprüft. Die Tankstellenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Entnahme von Stichproben an ihren Tankstellen zu gestatten (§ 52 Abs. 3 BImSchG). Darüber hinaus haben die Tankstellenbetreiber (Auskunftspflichtiger) gemäß § 52 Abs. 4 Bim
SchG die Kosten zu tragen für die Probenahme und die Untersuchung des Kraftstoffs, jeweils zzgl. USt. und Kosten für die entnommene Kraftstoffmenge. Analog ist das LfU zuständig für die Überwachung der in Verkehr gebrachten Kraft- und Brennstoffe gemäß § 18 (3) der 10. BImSchV mittels stichprobenhafter Untersuchung von Tanklager-/Raffinerie-Proben.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Tests, Analysen und Beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ist in Bayern zuständig für die Überwachung der Anforderungen der 10. BImSchV „Verordnung über die Beschaffenheit...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ist in Bayern zuständig für die Überwachung der Anforderungen der 10. BImSchV „Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen“ (§ 18 Abs. 1). Die Kraftstoffqualität wird stichprobenartig direkt durch Beprobung des Kraftstoffs an den Tankstellen überprüft. Die Tankstellenbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Entnahme von Stichproben an ihren Tankstellen zu gestatten (§ 52 Abs. 3 BImSchG). Darüber hinaus haben die Tankstellenbetreiber (Auskunftspflichtiger) gemäß § 52 Abs. 4 Bim
SchG die Kosten zu tragen für die Probenahme und die Untersuchung des Kraftstoffs, jeweils zzgl. USt. und Kosten für die entnommene Kraftstoffmenge. Analog ist das LfU zuständig für die Überwachung der in Verkehr gebrachten Kraft- und Brennstoffe gemäß § 18 (3) der 10. BImSchV mittels stichprobenhafter Untersuchung von Tanklager-/Raffinerie-Proben.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises)”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tests und Analysen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Labordienste📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-01-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils zwölf Monate.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftragnehmer muss nach DIN EN ISO 17025 für Kraftstoffuntersuchungen und für die Probenahme von Otto− und Dieselkraftstoff akkreditiert worden sein....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftragnehmer muss nach DIN EN ISO 17025 für Kraftstoffuntersuchungen und für die Probenahme von Otto− und Dieselkraftstoff akkreditiert worden sein. Die Untersuchungsstelle muss sich regelmäßig an einschlägigen Ringversuchen beteiligen und die dabei erzielten Ergebnisse müssen im Rahmen der Vergleichbarkeit liegen.
Bitte laden Sie folgende Nachweise als Anlage zu Ihrem Angebot hoch:
Akkreditierungsnachweis nach DIN EN ISO 17025 für die angebotenen Analysenmethoden und für die Probenahme von Otto- und Dieselkraftstoffproben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Falle einer Auftragserteilung im obengenannten Vergabeverfahren besteht die vertragliche Verpflichtung, im Auftrag des LfU außerhalb der Routinebeprobung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Falle einer Auftragserteilung im obengenannten Vergabeverfahren besteht die vertragliche Verpflichtung, im Auftrag des LfU außerhalb der Routinebeprobung Sonderproben zu entnehmen. Hierbei ist ggf. eine umgehende Probennahme bei einer vom AG benannten Tankstelle in Bayern an Arbeitstagen innerhalb von 24 Stunden nach Beauftragung durch den AG erforderlich. Arbeitstage im Sinn des vorhergehenden Satzes sind die Tage Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Eine Probennahme an anderen Tagen wird innerhalb des geschlossenen Vertrages nicht vom AN erwartet und wäre gesondert zu vereinbaren und vergüten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren anzugeben, die belegt, dass gleichartige Untersuchungen (d.h. Beprobung und Analytik im Rahmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren anzugeben, die belegt, dass gleichartige Untersuchungen (d.h. Beprobung und Analytik im Rahmen des Vollzugs der 10. BImSchV) erfolgreich durchgeführt wurden. Bei den Referenzen anzugeben: Auftraggeber, Umfang des Auftrages (Probenzahlen und Gegenstand der Leistung), Laufzeit des Vertrages, Kontaktdaten des Auftraggebers (Achtung: Die Angabe „auf Nachfrage“ ist nicht ausreichend, die Angaben müssen mit Angebotsabgabe vorgelegt werden).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen zentralen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter zu benennen, die die gesamte Auftragsabwicklung koordinieren.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass erste Ergebnisse der kritischen Parameter (insbesondere Dampfdruck bei Ottokraftstoffen) dem LfU spätestens drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass erste Ergebnisse der kritischen Parameter (insbesondere Dampfdruck bei Ottokraftstoffen) dem LfU spätestens drei Arbeitstage nach der Probenahme vorliegen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Proben innerhalb von 48 Stunden nach der Probenahme dem Labor übergeben werden. Da je Untersuchungskampagne ca. 54 Proben anfallen, ist ein mehrmaliger Probenrücktransport einzuplanen.
Bitte legen Sie Ihrem Angebot eine nachvollziehbare schriftliche Planung bei, aus der die Vorgehensweise bei der Probenahme von ca. 54 Proben je Untersuchungskampagne, der Probenrücktransport ins Labor innerhalb von 48 Stunden sowie die zeitnahe Analytik und Übermittlung der Ergebnisse an das LfU (innerhalb von drei Arbeitstagen nach Probenahme) hervorgeht.
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 149-513758 (2025-08-04)