Auftragsbekanntmachung (2025-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenverträge für Cisco-Produkte
Referenznummer: 2025-04-25-BV-ARN
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss verschiedener Rabattrahmenverträge für Cisco-Produkte.”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 178 875 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Vertragsgegenstand ist der Abschluss folgender EVB-IT Verträge als Rabattrahmenverträge für Cisco-Produkte: 1. EVB-IT Kaufvertrag (Anlage 01a) über...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Vertragsgegenstand ist der Abschluss folgender EVB-IT Verträge als Rabattrahmenverträge für Cisco-Produkte: 1. EVB-IT Kaufvertrag (Anlage 01a) über den Verkauf neuer Cisco Hardware und Überlassung von Systemsoftware (Firmware) des Herstellers Cisco inklusive Systemserviceleistungen sowie die Beauftragung weiterer Dienstleistungen des Herstellers Cisco. 2. Zeitlich befristete Überlassung von Software des Herstellers Cisco durch Abschluss eines (EVB-IT Überlassung Typ B (Anlage 01c). 3. Für die sich bereits im Bestand der Auftraggeberin befindlichen Cisco Hardware ist zusätzlich der Abschluss eines EVB-IT Instandhaltungsvertrages (Anlage 01b) notwendig.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Berufs- oder Handelsregister von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 Euro pro Kalenderjahr sowie Vermögensschäden inkl. Datenschutzverletzungen in Höhe von 1.000.000,00 EUR je Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es sind mindestens zwei Referenzen, welche innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden (Stichtag Angebotsfrist) und die nach Art, Umfang und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind mindestens zwei Referenzen, welche innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden (Stichtag Angebotsfrist) und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (Verkauf von Cisco-Produkten), einzureichen, wobei nur eine der beiden Referenzen die gestellten Mindestanforderungen erfüllen muss. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden. An eine der beiden Referenzen werden die folgenden Mindestanforderungen gestellt: Nachweis mindestens einer Referenz über den Verkauf von Cisco-Produkten mit einem Mindestauftragswert in Höhe von 2.000.000 EUR (inkl. MwSt.) pro Rahmenvereinbarung. Der Abruf des Mindestauftragswerts muss innerhalb der letzten drei Jahre erfolgt sein (Stichtag Angebotsfrist). Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, so wird das Angebot ausgeschlossen. (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Unterlagen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter erbringt, mit Einreichung seines Angebots, einen Nachweis darüber, dass die Cisco Partnerzertifizierung Gold vorliegt. (a) Hinweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter erbringt, mit Einreichung seines Angebots, einen Nachweis darüber, dass die Cisco Partnerzertifizierung Gold vorliegt. (a) Hinweis Bietergemeinschaft Der Nachweis zur Cisco Partnerzertifizierung Gold ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen. (b) Hinweis Eignungsleihe Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit"...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (2) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er die Cisco Partner Zertifizierung Gold bis zum Ende der Verträge aufrechterhalten wird. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK5NY8” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
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Quelle: OJS 2025/S 082-270016 (2025-04-25)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 178 875 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 Euro pro Kalenderjahr sowie Vermögensschäden inkl. Datenschutzverletzungen in Höhe von 500.000,00 EUR je Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils 5.000.000,00 EUR sowie...”
Text
Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils 5.000.000,00 EUR sowie Vermögensschäden inkl. Datenschutzverletzungen in Höhe von 500.000,00 EUR je Kalenderjahr wird vereinbart.