Rahmenverträge Spezialtechnik

Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Eibenstock

Holzernte mit Spezialtechnik im FoB Eibenstock

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-16 Auftragsbekanntmachung
2025-09-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenverträge Spezialtechnik
Referenznummer: 2025FB14-065.
Kurze Beschreibung: Holzernte mit Spezialtechnik im FoB Eibenstock
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Holzfällung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung: Holzernte komplett
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis 🏙️
Postanschrift: Forstbezirk Eibenstock
Postleitzahl: 08309
Stadt: Eibenstock
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-23 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Eibenstock
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Schneeberger Straße 3
Postleitzahl: 08309
Postort: Eibenstock
Region: Erzgebirgskreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: eibenstock.poststelle@smul.sachsen.de 📧
Telefon: 00493775255290 📞
URL: https://www.sbs.sachsen.de/eibenstock-7365.html 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19952b94579-646f08bc7331fb1f 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 179-611041 (2025-09-16)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-19)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-19+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Änderung der besonderen Technikanforderungen in Los 2, 2.2
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 1d911aa3-20b9-43f3-b0c2-0a7a64826225-01
Quelle: OJS 2025/S 181-616491 (2025-09-19)