Auftragsbekanntmachung (2025-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rat- und Dorfgemeinschaftshaus Cappeln - Wärmeversorgungsanlagen
Referenznummer: S-CAPP-2025-0015
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Montage von Wärmeversorgungsanlagen”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Zentralheizungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“ca. 700 lfm Rohrleitungen
ca. 1.200 m Fußbodenheizung
3 Stk Deckenstrahlplatten
3 Stk Wärmepumpen je 20 kW (A7/W35)”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#,” Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-09 📅
Datum des Endes: 2027-03-02 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-06 11:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-06 11:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gemeinde Cappeln (Oldenburg)
Goethestraße 1
49692 Cappeln
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77
“Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Abrbeit und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131150📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 126-435696 (2025-07-03)