Räumung des vererdeten Kärschlamms aus den Beeten I und II

Samtgemeinde Fintel

Räumung des vererdeten Kärschlamms aus den Beeten I und II und thermische oder landwirtschaftliche Verwertung einschl. aller Nebenleistungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-05-20 Auftragsbekanntmachung
2025-05-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-05-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Räumung des vererdeten Kärschlamms aus den Beeten I und II
Referenznummer: 2025/2
Kurze Beschreibung:
Räumung des vererdeten Kärschlamms aus den Beeten I und II und thermische oder landwirtschaftliche Verwertung einschl. aller Nebenleistungen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 504 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 44a29546-94eb-4bc2-b915-148d11a9e58a
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-30 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme) 🏙️
Postleitzahl: 27389
Stadt: Lauenbrück
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-13 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/42b5e40f-f560-4b8e-a08b-9114ec024bee/suitabilitycriteria
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Samtgemeinde Fintel
Nationale Registrierungsnummer: c383a391-5347-48c8-9813-155efa69449c
Postanschrift: Berliner Straße 3
Postleitzahl: 27389
Postort: Lauenbrück
Region: Rotenburg (Wümme) 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kontakt@sgfintel.de 📧
Telefon: +49 426793000 📞
URL: https://www.sgfintel.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/42b5e40f-f560-4b8e-a08b-9114ec024bee 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/42b5e40f-f560-4b8e-a08b-9114ec024bee 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 7018baaf-0131-4475-b6fa-4ada30549563
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitetdie Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. DerAntrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt(§ 160 Abs. 3Nr.1GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nich tspätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 097-325948 (2025-05-20)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 504 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 3a06a844-13fb-4ec2-8e92-b2bfac0e29d5

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/8ecdbc46-da41-4c35-8e5f-fe594936bd40 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/8ecdbc46-da41-4c35-8e5f-fe594936bd40 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-23+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Anpassung der Bezeichnung von Pos. 3.1 im Leistungsverzeichnis, Aktualisierung der Leistungsbeschreibung
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2c6c1bea-1622-4e1f-96f1-5f43b0ee114d-01
Quelle: OJS 2025/S 100-339486 (2025-05-23)