Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für die Ausführung von Architekten- und Ingenieurleistungen
(1) Falls die Ausschreibung Leistungen beinhaltet, für die ein Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht, ist vom Bewerber/Bieter folgendes zu beachten:
Der Nachweis der Präqualifikation ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und beim Nichtoffenen Verfahren/Verhandlungsverfahren mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Soweit der Bewerber/Bieter beabsichtigt einen Nachunternehmer einzusetzen, hat er diesen zu benennen und eine entsprechende Erklärung über dessen Präqualifikation abzugeben.
Für die Teilnahme am Wettbewerb, die Auftragserteilung und die Ausführung der Leistung kommen nur präqualifizierte Unternehmen in Betracht.
(2) Sollten bei dieser Ausschreibung Leistungen betroffen sein, sind diese unter III.2.2) der Auftragsbekanntmachung benannt.
(3) Für folgende Leistungen besteht ein Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG:
Bauüberwachung
Warengruppe (Produkte/Leistungen):
-Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
-Fachbauüberwacher Oberbau
-Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation).
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren im Amtsblatt der 2022/S 206-589305 vom 25.10.2022.
Gültige Präqualifikationsnachweise mit analoger Bezeichnung der vor stehenden Warengruppen (Leistung/Produkt) aus vorangegangenen Präqualifikationsverfahren werden ebenfalls anerkannt.
Planung bauliche Anlagen
Warengruppe (Produkte/Leistungen):
Produktgruppe Planung Verkehrsanlage:
-Fahrbahn
-Bahnübergänge
-Bahnsteige
Produktgruppe Planung Ingenieurbauwerke:
-Eisenbahnbrücken -Personenunter- u. Personenüberführungen
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren“ im Amtsblatt der 2022/S 206-589306 vom 25.10.2022. Gültige Präqualifikationsnachweise mit analoger Bezeichnung der vor stehenden Warengruppen (Leistung/Produkt) aus vorangegangenen Präqualifikationsverfahren werden ebenfalls anerkannt.
Alternativ zu gültigen Präqualifikationsnachweisen der vorstehenden Warengruppe (Leistung/Produkt) „Fahrbahn“ werden gültige Präqualifikationsnachweise, ausgestellt für „Bereich Planungsleistungen - Produktkategorie Verkehrsanlagen - Modul Oberbau“, anerkannt.
Planung elektrotechnische Anlagen
Warengruppe (Produkte/Leistungen):
-Planung von elektrischen Energieanlagen
-Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren“ im Amtsblatt der 2022/S 206-589304 vom 25.10.2022.
Gültige Präqualifikationsnachweise mit analoger Bezeichnung der vor stehenden Warengruppen (Leistung/Produkt) aus vorangegangenen Präqualifikationsverfahren werden ebenfalls anerkannt.
Planung Oberleitungsanlagen
Warengruppe (Produkte/Leistungen):
-Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlagen
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren“ im Amtsblatt der 2022/S 206-589308 vom 25.10.2022. Gültige Präqualifikationsnachweise mit analoger Bezeichnung der vor stehenden Warengruppen (Leistung/Produkt) aus vorangegangenen Präqualifikationsverfahren werden ebenfalls anerkannt.
Planung Leit- und Sicherungstechnik
Warengruppe (Produkte/Leistungen):
-Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Prüfsystems – Sektoren“ im Amtsblatt der 2022/S 206-589303 vom 25.10.2022.