Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Recyclinglogo- und Recyclingkopierpapier, A4 weiß, für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Recyclinglogopapier und Recyclingkopierpapier
Referenznummer: 141/2025
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Recyclinglogo- und Recyclingkopierpapier, A4 weiß,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Recyclinglogo- und Recyclingkopierpapier, A4 weiß, für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kopierpapier und xerografisches Papier📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Recyclinglogo- und Recyclingkopierpapier, A4 weiß,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Recyclinglogo- und Recyclingkopierpapier, A4 weiß, für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1-1 beigefügt.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen (DED) und Thüringen (DEG)”
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Dauer
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Darstellung des in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Jahresumsatzes, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Darstellung des in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschafteten Jahresumsatzes, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Darstellung von mindestens zwei Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Darstellung von mindestens zwei Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer, - der inhaltlichen Beschreibung des Auftrages, - des Leistungszeitraumes und - des Rechnungswertes netto in EUR unter Verwendung der Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung”
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY58FC#
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY58FC#
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter der Eignung zur Berufsausübung aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter den Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit aufgeführten Nachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen. 3) Die Auftraggeberin behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von den in der engeren Wahl befindlichen Bietern einen Test des angebotenen Logo- und/oder Kopierpapiers durchzuführen. Die Bieter haben deshalb innerhalb von drei Arbeitstagen nach vorheriger schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin von dem Logo-/Kopierpapier jeweils 250 Blatt geriest für einen Testlauf kostenfrei zu liefern. Die genaue Lieferanschrift wird mit der Aufforderung zur Lieferung für den Testlauf bekanntgegeben. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Durchführung eines Tests. Die Bemusterung ist für die Auftraggeberin kostenlos und unverbindlich. 4) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.11.2025.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 179-609467 (2025-09-16)