Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (
https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikations-systemen erbringen.
Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.
(2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar.
(4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf Preis und Leistung. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die folgenden Zuschlagskriterien bewertet:
• Preis (70%)
• Leistung (30%)
Die Bewertung der Angebote erfolgt durch Addition der gewichteten Punktzahlen für Preis und Leistung.
Dabei wird die Kennzahl der Angebots-Bewertung (Z) unter Berücksichtigung der Gewichtungen nach der folgenden Formel aus den Punkten (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt:
Z = P x 70 % + L x 30 %
Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:
Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots
L = Leistungspunktzahl (Summe der Bewertungspunkte x Gewichtungsfaktor) des zu bewertenden Angebotes (maximal 49.300 Punkte)
P = Preispunkte für das zu bewertende Angebot (maximal 49.300 Punkte)
Sämtliche vom Bieter im Preisblatt geforderten Preisangaben fließen in die Preispunkte (P) ein. Die Leistung (L) wird in Form einer Punktzahl ermittelt, die sich aus der Bewertung nach der Leistungsbewertungsmatrix ergibt.
Das Angebot, welches die höchste Kennzahl Z erreicht, hat das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot eingereicht und erhält den Zuschlag. Erreichen zwei (oder mehr) Bieter dieselbe Kennzahl Z, ist die höhere Leistungspunktzahl L für die Zuschlagsentscheidung ausschlaggebend. Liegt hier ebenso dieselbe Leistungspunktzahl vor, entscheidet das Los.
Das Nicht-Erfüllen einer Muss-Anforderung der Bewertungsmatrix führt zum Ausschluss des Angebotes.