Die Region Weser-Ems liegt mit einer Größe von 14.986 km² und ca. 2,6 Mio. Einwohnern im westlichen Teil Niedersachsens. Sie wird im Westen durch die Grenze zu den Niederlanden und die Ems, im Osten durch die Weser sowie den Landkreis Diepholz und im Norden durch die Nordsee begrenzt. Bereits seit den 1990er Jahren arbeiten die 17 Gebietskörperschaften der Region Weser-Ems im Rahmen der Regionalpolitik eng zusammen. Im Jahr 2013 wurde durch die Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten der Strategierat Bioökonomie eingerichtet, in dem Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zusammenarbeiten. Den Vorsitz übt der Landkreis Osnabrück aus. Für die Bioökonomie besonders bedeutsame regionale Branchen sind z.B. die Landwirtschaft, die Ernährungswirtschaft oder die Agrartechnik. Nach 10 Jahren der intensiven Zusammenarbeit und Kooperation im Strategierat Bioökonomie haben die Akteure ihre Zusammenarbeit evaluiert und Schwerpunkte für die zukünftige Kooperation identifiziert. Dabei wurde das Thema "Kreislaufwirtschaft" als übergreifender Anknüpfungspunkt für die Weiterentwicklung des Strategierats und zur wirtschaftsstrukturellen Stärkung der verschiedenen Wertschöpfungsketten der Bioökonomie identifiziert. Es wird angestrebt, im Rahmen eines regionalen Entwicklungsprozesses die verschiedenen Teilaspekte der Kreislaufwirtschaft gemeinsam zu bearbeiten, um hierüber regionale Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale in den Unternehmen der Bioökonomie zu erschließen. Für diesen Prozess soll ein GRW-Regionalmanagement "Kreislaufwirtschaft in der Bioökonomie" entwickelt und implementiert werden. Für das Vorhaben wurden Bundes- und Landesmittel (GRW-Mittel) beantragt, ein Fördergeldbescheid liegt noch nicht vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Regionalmanagement "Kreislaufwirtschaft in der Bioökonomie" für die Region Weser-Ems
Referenznummer: P747
Kurze Beschreibung:
Die Region Weser-Ems liegt mit einer Größe von 14.986 km² und ca. 2,6 Mio. Einwohnern im westlichen Teil Niedersachsens. Sie wird im Westen durch die Grenze zu den Niederlanden und die Ems, im Osten durch die Weser sowie den Landkreis Diepholz und im Norden durch die Nordsee begrenzt. Bereits seit den 1990er Jahren arbeiten die 17 Gebietskörperschaften der Region Weser-Ems im Rahmen der Regionalpolitik eng zusammen. Im Jahr 2013 wurde durch die Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten der Strategierat Bioökonomie eingerichtet, in dem Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zusammenarbeiten. Den Vorsitz übt der Landkreis Osnabrück aus. Für die Bioökonomie besonders bedeutsame regionale Branchen sind z.B. die Landwirtschaft, die Ernährungswirtschaft oder die Agrartechnik. Nach 10 Jahren der intensiven Zusammenarbeit und Kooperation im Strategierat Bioökonomie haben die Akteure ihre Zusammenarbeit evaluiert und Schwerpunkte für die zukünftige Kooperation identifiziert. Dabei wurde das Thema "Kreislaufwirtschaft" als übergreifender Anknüpfungspunkt für die Weiterentwicklung des Strategierats und zur wirtschaftsstrukturellen Stärkung der verschiedenen Wertschöpfungsketten der Bioökonomie identifiziert. Es wird angestrebt, im Rahmen eines regionalen Entwicklungsprozesses die verschiedenen Teilaspekte der Kreislaufwirtschaft gemeinsam zu bearbeiten, um hierüber regionale Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale in den Unternehmen der Bioökonomie zu erschließen. Für diesen Prozess soll ein GRW-Regionalmanagement "Kreislaufwirtschaft in der Bioökonomie" entwickelt und implementiert werden. Für das Vorhaben wurden Bundes- und Landesmittel (GRW-Mittel) beantragt, ein Fördergeldbescheid liegt noch nicht vor.
Die Region Weser-Ems liegt mit einer Größe von 14.986 km² und ca. 2,6 Mio. Einwohnern im westlichen Teil Niedersachsens. Sie wird im Westen durch die Grenze zu den Niederlanden und die Ems, im Osten durch die Weser sowie den Landkreis Diepholz und im Norden durch die Nordsee begrenzt. Bereits seit den 1990er Jahren arbeiten die 17 Gebietskörperschaften der Region Weser-Ems im Rahmen der Regionalpolitik eng zusammen. Im Jahr 2013 wurde durch die Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten der Strategierat Bioökonomie eingerichtet, in dem Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zusammenarbeiten. Den Vorsitz übt der Landkreis Osnabrück aus. Für die Bioökonomie besonders bedeutsame regionale Branchen sind z.B. die Landwirtschaft, die Ernährungswirtschaft oder die Agrartechnik. Nach 10 Jahren der intensiven Zusammenarbeit und Kooperation im Strategierat Bioökonomie haben die Akteure ihre Zusammenarbeit evaluiert und Schwerpunkte für die zukünftige Kooperation identifiziert. Dabei wurde das Thema "Kreislaufwirtschaft" als übergreifender Anknüpfungspunkt für die Weiterentwicklung des Strategierats und zur wirtschaftsstrukturellen Stärkung der verschiedenen Wertschöpfungsketten der Bioökonomie identifiziert. Es wird angestrebt, im Rahmen eines regionalen Entwicklungsprozesses die verschiedenen Teilaspekte der Kreislaufwirtschaft gemeinsam zu bearbeiten, um hierüber regionale Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale in den Unternehmen der Bioökonomie zu erschließen. Für diesen Prozess soll ein GRW-Regionalmanagement "Kreislaufwirtschaft in der Bioökonomie" entwickelt und implementiert werden. Für das Vorhaben wurden Bundes- und Landesmittel (GRW-Mittel) beantragt, ein Fördergeldbescheid liegt noch nicht vor.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: P747
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Regionalmanagementleistungen für die Region Weser-Ems für folgende Arbeitspakete (siehe auch Vergabeunterlagen, insbesondere Aufgaben- und Leistungsbeschreibung): - AP 1: Netzwerkaufbau, Vernetzung und Strategieentwicklung. - AP 2: Information, Wissensvermittlung und Beratung. - AP 3: Digitale Plattform zu Reststoffströmen in der Region Weser-Ems. - AP 4: Unternehmensvernetzung, Innovationsförderung und Pilotprojekte. - AP 5: Steuerung und Koordination wirtschaftsförderlicher Aktivitäten.
Regionalmanagementleistungen für die Region Weser-Ems für folgende Arbeitspakete (siehe auch Vergabeunterlagen, insbesondere Aufgaben- und Leistungsbeschreibung): - AP 1: Netzwerkaufbau, Vernetzung und Strategieentwicklung. - AP 2: Information, Wissensvermittlung und Beratung. - AP 3: Digitale Plattform zu Reststoffströmen in der Region Weser-Ems. - AP 4: Unternehmensvernetzung, Innovationsförderung und Pilotprojekte. - AP 5: Steuerung und Koordination wirtschaftsförderlicher Aktivitäten.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsort: Weser-Ems-Region
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Osnabrück, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 3 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Es besteht zugunsten des AG eine zweimalige Verlängerungsoption des Vertrages um jeweils 3 Jahre.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen des Projektleiters (=Hauptansprechpartner) seit 2018
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft. 2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen. 3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der angegebenen und in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Zuschlagkriterien gewertet. Pro Kriterium können max. 5 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl in einem Kriterium fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl (max. 5,000 Punkte) ein. 4. Das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft. 2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen. 3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der angegebenen und in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Zuschlagkriterien gewertet. Pro Kriterium können max. 5 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl in einem Kriterium fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl (max. 5,000 Punkte) ein. 4. Das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-10 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist die Anzahl von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben. Die Angabe hat im Vordruck "Bieterbogen" zu erfolgen.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV): Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären. 2) Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV): Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären. 2) Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Geforderte Mindeststandards: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mind. ein Referenzprojekt für die Erbringung von Regionalmanagementleistungen im Bereich Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie oder Innovationsförderung oder Beratungsleistungen im Bereich Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie oder Innovationsförderung seit 2018 nachweisen. Von Bietergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzangaben sind im Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geforderte Mindeststandards: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mind. ein Referenzprojekt für die Erbringung von Regionalmanagementleistungen im Bereich Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie oder Innovationsförderung oder Beratungsleistungen im Bereich Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie oder Innovationsförderung seit 2018 nachweisen. Von Bietergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzangaben sind im Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe des Jahresumsatz (gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV): Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe des Jahresumsatz (gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV): Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Geforderte Mindeststandards: Der Bieter/ die Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 0,5 Mio. EUR abgeben oder erklären, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 0,5 Mio. EUR im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis bzw. die Erklärung für jedes Mitglied einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Die Erklärungen haben im Vordruck "Bieterbogen" zu erfolgen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geforderte Mindeststandards: Der Bieter/ die Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 0,5 Mio. EUR abgeben oder erklären, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 0,5 Mio. EUR im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis bzw. die Erklärung für jedes Mitglied einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Die Erklärungen haben im Vordruck "Bieterbogen" zu erfolgen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. - Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, ggf. Benennung durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB im Vordruck "Bieterbogen" bzw. über die jeweiligen Verpfichtungserklärungen.
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. - Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, ggf. Benennung durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB im Vordruck "Bieterbogen" bzw. über die jeweiligen Verpfichtungserklärungen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe…
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB…
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5P5WM1#
- Anfragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. - Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. - WICHTIGER HINWEIS: Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. - Die angegebenen Kontaktdaten sind nur zu verwenden, wenn die Kontaktmöglichkeit über die Vergabeplattform aus technischen Gründen nicht möglich ist. Eine Abgabe des Angebots darf keinesfalls über die veröffentlichte E-Mailadresse erfolgen. - Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
- Anfragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. - Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. - WICHTIGER HINWEIS: Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. - Die angegebenen Kontaktdaten sind nur zu verwenden, wenn die Kontaktmöglichkeit über die Vergabeplattform aus technischen Gründen nicht möglich ist. Eine Abgabe des Angebots darf keinesfalls über die veröffentlichte E-Mailadresse erfolgen. - Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +494131153308📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 193-661147 (2025-10-07)