Für das Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee" im Rahmen des Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein (Beschreibung der Arbeitspakete AP siehe Anlage der Leistungsbeschreibung) wird ein externer Dienstleister (ext. DL) für eine Regionsanalyse zum Fischartenschutz in der Bodenseeregion (AP 1a/1 "Regionsanalyse Fischartenschutz") gesucht. Ziel der Regionsanalyse ist die Zusammenstellung grundsätzlicher Informationen zum Fischartenschutz für die Fokus-Fischarten Äsche, Nase und Strömer sowie für Bitterling, Groppe und Bachneunauge und die kartographische Aufbereitung der Informationen, unter anderem in einem QGIS-System. Die Erfassung der aktuellen Datenlage zum Fischartenschutz in der Bodenseeregion erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit den Projektpartnern des Interreg-Projekts und Fachexperten aus den Anrainerländern im Rahmen von regionalen und länderübergreifenden Workshops, welche vom Auftragnehmer organisiert, durchgeführt und moderiert werden. Es soll eine umfassende Darstellung der Gesamtkomplexität des Fischartenschutzes inklusive einer Aufzählung konkreter Handlungsempfehlungen mit Priorität und Zuständigkeiten zur Umsetzung erfolgen und kartographisch dargestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Regionsanalyse zum Fischartenschutz in der Bodenseeregion für das Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"
Referenznummer: MLR-446-2025/11/20-63
Kurze Beschreibung:
Für das Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee" im
Rahmen des Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein (Beschreibung der Arbeitspakete
AP siehe Anlage der Leistungsbeschreibung) wird ein externer Dienstleister (ext. DL) für eine Regionsanalyse zum Fischartenschutz in der Bodenseeregion (AP 1a/1 "Regionsanalyse Fischartenschutz") gesucht. Ziel der Regionsanalyse ist die Zusammenstellung grundsätzlicher Informationen zum Fischartenschutz für die Fokus-Fischarten Äsche, Nase und Strömer sowie für Bitterling, Groppe und Bachneunauge und die kartographische Aufbereitung der Informationen, unter anderem in einem QGIS-System. Die Erfassung der aktuellen Datenlage zum Fischartenschutz in der Bodenseeregion erfolgt dabei in Zusammenarbeit
mit den Projektpartnern des Interreg-Projekts und Fachexperten aus den Anrainerländern
im Rahmen von regionalen und länderübergreifenden Workshops, welche vom
Auftragnehmer organisiert, durchgeführt und moderiert werden. Es soll eine umfassende
Darstellung der Gesamtkomplexität des Fischartenschutzes inklusive einer Aufzählung
konkreter Handlungsempfehlungen mit Priorität und Zuständigkeiten zur Umsetzung erfolgen und kartographisch dargestellt werden.
Für das Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee" im
Rahmen des Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein (Beschreibung der Arbeitspakete
AP siehe Anlage der Leistungsbeschreibung) wird ein externer Dienstleister (ext. DL) für eine Regionsanalyse zum Fischartenschutz in der Bodenseeregion (AP 1a/1 "Regionsanalyse Fischartenschutz") gesucht. Ziel der Regionsanalyse ist die Zusammenstellung grundsätzlicher Informationen zum Fischartenschutz für die Fokus-Fischarten Äsche, Nase und Strömer sowie für Bitterling, Groppe und Bachneunauge und die kartographische Aufbereitung der Informationen, unter anderem in einem QGIS-System. Die Erfassung der aktuellen Datenlage zum Fischartenschutz in der Bodenseeregion erfolgt dabei in Zusammenarbeit
mit den Projektpartnern des Interreg-Projekts und Fachexperten aus den Anrainerländern
im Rahmen von regionalen und länderübergreifenden Workshops, welche vom
Auftragnehmer organisiert, durchgeführt und moderiert werden. Es soll eine umfassende
Darstellung der Gesamtkomplexität des Fischartenschutzes inklusive einer Aufzählung
konkreter Handlungsempfehlungen mit Priorität und Zuständigkeiten zur Umsetzung erfolgen und kartographisch dargestellt werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: MLR-446-2025/11/20-63
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen folgende Aufgaben:
- Organisation und Teilnahme an der Auftaktveranstaltung des Interreg-Projekts
- Organisation, Durchführung und Moderation von Workshops zur Erfassung des regionalen Fischartenschutzes
- Organisation, Durchführung und Moderation eines länderübergreifenden Workshops zu
Handlungsempfehlungen im Fischartenschutz
- Übertragung der Ergebnisse der Workshops in Karten (QGIS), Abgabe 20.08.2027
- Verfassen eines Ergebnisberichts über Handlungsempfehlungen im Fischartenschutz,
Abgabe 20.08.2027
Für weitere umfängliche Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen folgende Aufgaben:
- Organisation und Teilnahme an der Auftaktveranstaltung des Interreg-Projekts
- Organisation, Durchführung und Moderation von Workshops zur Erfassung des regionalen Fischartenschutzes
- Organisation, Durchführung und Moderation eines länderübergreifenden Workshops zu
Handlungsempfehlungen im Fischartenschutz
- Übertragung der Ergebnisse der Workshops in Karten (QGIS), Abgabe 20.08.2027
- Verfassen eines Ergebnisberichts über Handlungsempfehlungen im Fischartenschutz,
Abgabe 20.08.2027
Für weitere umfängliche Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-14 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur länderübergreifenden Zusammenarbeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0000
4.00000000
Kostenkriterium (Name): Preisobergrenze
Kostenkriterium (Gewichtung): 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-21 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 23 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-09 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern / Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern / Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ich/Wir kann/können die nachstehenden 3 Nachweise der letzten drei Jahre über die Ausrichtung von Workshops oder Tagungen oder ähnlichen Formaten zu interdisziplinären und komplexen Umweltthemen oder vergleichbaren Bereichen nachweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ich/Wir kann/können die nachstehenden 3 Nachweise der letzten drei Jahre über die Ausrichtung von Workshops oder Tagungen oder ähnlichen Formaten zu interdisziplinären und komplexen Umweltthemen oder vergleichbaren Bereichen nachweisen.
Referenzen - Ich/Wir kann/können die nachstehenden 3 Nachweise der letzten drei Jahre über die Ausrichtung von Workshops oder Tagungen oder ähnlichen Formaten zu interdisziplinären und komplexen Umweltthemen oder vergleichbaren Bereichen nachweisen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen (1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung):
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Eigenerklärung zur Personalqualifikation: Ich/Wir erkläre/n, dass das zur Leistungserbringung "Regionsanalyse Fischartenschutz in der Bodenseeregion" vorgesehene Personal über folgende Qualifikation verfügt:
Ausrichtung von Workshops oder Tagungen oder ähnlichen Formaten zu interdisziplinären und komplexen Umweltthemen oder vergleichbaren Bereichen inklusive der Zusammenfassung und Darstellung der Ergebnisse.
Einzureichende Unterlagen (1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung):
* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Eigenerklärung zur Personalqualifikation: Ich/Wir erkläre/n, dass das zur Leistungserbringung "Regionsanalyse Fischartenschutz in der Bodenseeregion" vorgesehene Personal über folgende Qualifikation verfügt:
Ausrichtung von Workshops oder Tagungen oder ähnlichen Formaten zu interdisziplinären und komplexen Umweltthemen oder vergleichbaren Bereichen inklusive der Zusammenfassung und Darstellung der Ergebnisse.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYTZ398QWK#
Es wird auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen verwiesen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-0📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 243-838208 (2025-12-16)