Auftragsbekanntmachung (2025-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung, Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung an Rückkühlanlagen
Referenznummer: ZR3-16120-2025-185-12-BG380
Kurze Beschreibung:
“Reinigung, Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung an Rückkühlanlagen in diversen Liegenschaften des Deutschen Bundestages”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeberin betreibt auf diversen Dächern ihrer Liegenschaften und an der Einfahrt zum Unterirdischen Erschließungssystem...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeberin betreibt auf diversen Dächern ihrer Liegenschaften und an der Einfahrt zum Unterirdischen Erschließungssystem Rückkühlwerke.
Vertragsgegenstand ist die turnusmäßige Wartung und Reinigung der Rückkühlwerke gemäß Leistungsverzeichnis, Bestandsliste und Arbeitskarten.
Es sind Arbeiten zur Störungsbeseitigung und Instandsetzung auszuführen.
Während des Betriebes von Rückkühlern lagern sich auf den Wärmetauscherflächen Schmutzstoffe aus der Luft ab. Diese Ablagerungen führen zu einer Reihe von Nachteilen, die durch die Reinigung behoben werden sollen. Die Reinigungsarbeiten der meisten Rückkühler haben dreimal im Jahr (jeweils im Frühling, Sommer und Herbst) nach Absprache mit der Auftraggeberin zu erfolgen. Hierbei ist geplant, eine der drei jährlichen Reinigungen als Warmwassertiefenreinigung durchführen zu lassen und zweimal eine Kaltwasserreinigung.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#Keine.” Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eingesetztes Reinigungsverfahren
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Substanzschutz der Rückkühler
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-15 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-15 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 70
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2022 - 2024) erbrachte Leistungen. Die Leistungen müssen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2022 - 2024) erbrachte Leistungen. Die Leistungen müssen vergleichbar sein hinsichtlich der Reinigung von Rückkühlern mit Lamellen und jeweils einen Auftragswert von mindestens 100.000 Euro netto aufweisen. Sie können anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Bei Angabe von mehr als zwei Referenzen sowie bei Angabe der Referenz durch die Präqualifizierungsdatenbank sind die geeigneten Referenzen konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2022 - 2024) beschäftigten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2022 - 2024) beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Es müssen jährlich im Durchschnitt mindestens drei technische Angestellte beschäftigt worden sein. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personenschäden und mindestens 1.000.000 Euro für Sachschäden). Im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personenschäden und mindestens 1.000.000 Euro für Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen (Reinigung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen (Reinigung von Rückkühlanlagen) betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 100.000 Euro betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister.”
“- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf...”
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 176-599863 (2025-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-12) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Keine.”
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-12-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: THD Technischer Hygiene Dienst GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE815174672
Postanschrift: Am Kleingewerbegebiet 3
Postleitzahl: 15745
Postort: Wildau
Region: Dahme-Spreewald🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@thd-berlin.de📧
Telefon: +49 30-667657750📞
Fax: +49 30-667657755 📠
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2025/S 241-831214 (2025-12-12)