Reinigungsleistungen Schulcampus Innenstadt Anklam

Hansestadt Anklam

Die Hansestadt Anklam beabsichtigt, die Reinigung des kernsanierten und neu errichteten Schulgebäudes - Schulcampus Innenstadt Anklam - zu vergeben. Der Beginn der Reinigungsleistungen ist voraussichtlich der 16.02.2026. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 15.02.2026 bis zum 31.12.2029

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-11-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsleistungen Schulcampus Innenstadt Anklam
Kurze Beschreibung:
Die Hansestadt Anklam beabsichtigt, die Reinigung des kernsanierten und neu errichteten Schulgebäudes - Schulcampus Innenstadt Anklam - zu vergeben. Der Beginn der Reinigungsleistungen ist voraussichtlich der 16.02.2026. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 15.02.2026 bis zum 31.12.2029
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 21100-2025-RL
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag umfasst die Unterhaltsreinigung sowie die Grundreinigung sämtlicher im Leistungsverzeichnis aufgeführten Bereiche. Das unterkellerte, mehrgeschossige Schulgebäude besteht aus: - einem Altbauteil (Baujahr 1904, kernsaniert bis 2025) und - einem Neubauteil (Baujahr 2019–2025). Beide Gebäudeteile sind baulich miteinander verbunden. Reinigungsfläche Boden: ca. 7.300 m²
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Postanschrift: Baustraße
Postleitzahl: 17389
Stadt: Anklam
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002 21100-2025-RL
Titel: Glas- und Rahmenkomplettreinigung
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag umfasst die Glasreinigung. Der Beginn der Reinigung ist je nach Witterung voraussichtlich in den Osterferien 2026. Reinigungsfläche Glasfläche (einseitig): 1.755 m²
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-08 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-08 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronische Angebotsöffnung Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-08 09:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
elektronische Angebotsöffnung Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: keine

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt; Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/ die Eröffnung beantragt/ mangels Masse abgelehnt wurde bzw. ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet; Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens Präqualifikationsnachweis: Der Eignungsnachweis bei präqualifizierten Unternehmen erfolgt anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation hinterlegten Erklärungen und Nachweise. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der Eigenerklärung zur Eignung sowie der ggf. geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweisen oder durch Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Beim Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen nicht präqualifiziert, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen nach Aufforderung vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine deutschsprachige Übersetzung beizufügen.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Eigenerklärung sind vorzulegen: Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
Ausschlussgrund: Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Konkurs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Korruption: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vergleichsverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Betrugsbekämpfung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Entrichtung von Steuern: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Hansestadt Anklam
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 13075005-K000-62
Postanschrift: Markt 3
Postleitzahl: 17389
Postort: Anklam
Region: Vorpommern-Greifswald 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stadtverwaltung@anklam.de 📧
Telefon: 03971 83520 📞
URL: https://www.anklam.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E35511322 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E35511322 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: 03855885160 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Hansestadt Anklam
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 215-739814 (2025-11-05)