Reinigungsleistungen Verwaltungs-, Kultur- und Feuerwehrgebäude

Stadt Bautzen

Reinigungsleistungen für Verwaltungs-, Kultur- und Feuerwehrgebäude der Stadt Bautzen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-06-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-06-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsleistungen Verwaltungs-, Kultur- und Feuerwehrgebäude
Referenznummer: 60.3_2025-0035
Kurze Beschreibung:
Reinigungsleistungen für Verwaltungs-, Kultur- und Feuerwehrgebäude der Stadt Bautzen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung Verwaltungsgebäude
Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistung umfasst die regelmäßige Unterhaltsreinigung von Räumen in sechs Verwaltungsgebäuden.
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Postanschrift: Fleischmarkt 1
Postleitzahl: 02625
Stadt: Bautzen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bautzen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um zwölf Monate, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine der Parteien schriftlich erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit endet am 30.09.2029.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reinigungsstunden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis
Preis (Gewichtung): 70.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung Kultur- und Feuerwehrgebäude
Beschreibung der Beschaffung:
Unterhalts- und Grundreinigung von Räumen der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bautzen und der kulturellen Einrichtungen wie Bibliotheken und Archive.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Glasreinigung Verwaltungs-/ Kulturgebäude und Hauptfeuerwache
Beschreibung der Beschaffung:
Fensterreinigung (mit Rahmen, Falz, Wetterschenkel, Fensterbänken), Reinigung von Glastrennwänden, Reinigung von Glasbausteinen, Reinigung von Glasdächern und Staubdecken, Reinigung von Leuchtschriften, Reinigung von sonstigen Verglasungen
Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung 📦
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004
Titel: Unterhalts-/Grundreinigung und Schließdienst öffentlicher Toiletten
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
regelmäßige Reinigung von Sanitärräumen und Toiletten, regelmäßiges Auffüllen von Verbrauchsmaterial der Sanitäreinrichtungen sowie Schließdienst für öffentliche Toiletten
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungs- und Hygienedienste 📦
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-15 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-15 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 70 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-07-15 09:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Unklare oder fehlende Angaben bzw. Unterlagen zu den ZUSCHLAGSKRITERIEN können NICHT nachgefordert werden, da es sich hierbei um Informationen handelt, die die Wertung betreffen. Folglich werden Angebote, bei denen Angaben bzw. Unterlagen zu den Zuschlagskriterien fehlen etc. von der Wertung OHNE NACHFORDERUNG ausgeschlossen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 11 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer
6 bis 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), gemäß §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), gemäß § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) vorliegt.
1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt.
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer
4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer
2 und 3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen oder gemäß § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) vorliegt.
4 und 5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden vorliegt oder ein Tatbestand gemäß § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, vorliegt.
10: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemäß den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) vorliegt.
Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 4 Nummer 1 und 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
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Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer
2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
3: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 GWB Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Bautzen
Nationale Registrierungsnummer: 14625020-SV01-72
Postanschrift: Fleischmarkt 1
Postleitzahl: 02625
Postort: Bautzen
Region: Bautzen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bauverwaltungsamt
E-Mail: vergabe@bautzen.de 📧
Telefon: +49 03591 534-0 📞
Fax: +49 3591 534-633 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1966cb6c2f7-6599895c1508e4be 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder unklare Informationen und Unterlagen nicht nachzufordern. Folglich werden Angebote, bei denen Angaben bzw. Unterlagen fehlen, unvollständig oder unklar sind, ohne Nachforderung ausgeschlossen. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: FÜR DIE LEISTUNG: > ausgefülltes Angebotsschreiben (im AI Bietercockpit) > ausgefülltes Leistungsverzeichnis und Beantwortung der Fragen (im AI Bietercockpit) > ausgefüllte Kalkulationstabellen der Lose 1-4 (sind als excel- Dateien den Vergabunterlagen beigefügt) > Verzeichnis zu Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Nachauftragnehmer) > ggf. Erklärungen zu einer Bietergemeinschaft FÜR DIE BEWERTUNG DER EIGNUNG: > Angabe einer Präqualitfizierung oder > ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt) > Eigenerklärung zum Russland-Bezug (Anlage zum BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022) > Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung nicht älter als 6 Monate mit den im Dokument 5_Eignung.pdf genannten Mindestdeckungssummen > Nachweis drei vergleichbarer Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre mit Angaben zu: Auftraggeber/ Ansprechpartner; Art und Umfang der Leistung; Beschreibung des Referenzprojektes; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. FÜR DIE WERTUNG DER ZUSCHLAGSKRITERIEN: - Preisangaben im jeweiligen Leistungsverzeichnis - ausgefüllte Kalkulationstabellen Lose 1 bis 4 (als excel-Dateien den Vergabunterlagen beigefügt)
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Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: t:03419773800
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +493419773800 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 110-373064 (2025-06-10)