Die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg und teilweise auch auf dem See- oder Landweg (in Kooperation mit den Verwaltungsvollzugsgruppen) erfolgt bei der LAB NI im Fachbereich Flugrückführung- und Koordination. Es werden Rückführungen, Abschiebungen und Zurückschiebungen ins europäische Ausland sowie weltweit geplant, gebucht und durchgeführt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe benötigt die LAB NI verschiedene Dienstleistungen, die durch ein Reisebüro auszuführen sind. Um eine effiziente und wirtschaftliche Abwicklung, Organisation und Buchung von Reiseleistungen im Bereich der Rückführungsmaßnahmen sicherzustellen, ist eine kontinuierliche und fachkundige Unterstützung notwendig. In den Jahren 2023 und 2024 (01.01. - 31.10.2024) wurden insgesamt 5.623 Rückführungsversuche (2023: 2.836; 2024: 2.787) unternommen, denen entsprechende Buchungsanfragen vorausgegangen sind. Bei ca. einem Drittel der Rückführungsversuche waren Hotelbuchungen für Begleitpersonen vorgesehen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist darüber hinaus berechtigt, Flugbuchungen selbst über FAR (Frontex) vorzunehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reisebürodienstleistungen für den Bereich Flugrückführung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Referenznummer: 0092-DLG/2025-03.232
Kurze Beschreibung:
“Die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg und teilweise auch auf dem See- oder Landweg (in Kooperation mit den Verwaltungsvollzugsgruppen)...”
Kurze Beschreibung
Die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg und teilweise auch auf dem See- oder Landweg (in Kooperation mit den Verwaltungsvollzugsgruppen) erfolgt bei der LAB NI im Fachbereich Flugrückführung- und Koordination. Es werden Rückführungen, Abschiebungen und Zurückschiebungen ins europäische Ausland sowie weltweit geplant, gebucht und durchgeführt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe benötigt die LAB NI verschiedene Dienstleistungen, die durch ein Reisebüro auszuführen sind. Um eine effiziente und wirtschaftliche Abwicklung, Organisation und Buchung von Reiseleistungen im Bereich der Rückführungsmaßnahmen sicherzustellen, ist eine kontinuierliche und fachkundige Unterstützung notwendig. In den Jahren 2023 und 2024 (01.01. - 31.10.2024) wurden insgesamt 5.623 Rückführungsversuche (2023: 2.836; 2024: 2.787) unternommen, denen entsprechende Buchungsanfragen vorausgegangen sind. Bei ca. einem Drittel der Rückführungsversuche waren Hotelbuchungen für Begleitpersonen vorgesehen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist darüber hinaus berechtigt, Flugbuchungen selbst über FAR (Frontex) vorzunehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Reisebüros und ähnliche Dienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 336 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg und teilweise auch auf dem See- oder Landweg (in Kooperation mit den Verwaltungsvollzugsgruppen)...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg und teilweise auch auf dem See- oder Landweg (in Kooperation mit den Verwaltungsvollzugsgruppen) erfolgt bei der LAB NI im Fachbereich Flugrückführung- und Koordination. Es werden Rückführungen, Abschiebungen und Zurückschiebungen ins europäische Ausland sowie weltweit geplant, gebucht und durchgeführt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe benötigt die LAB NI verschiedene Dienstleistungen, die durch ein Reisebüro auszuführen sind. Um eine effiziente und wirtschaftliche Abwicklung, Organisation und Buchung von Reiseleistungen im Bereich der Rückführungsmaßnahmen sicherzustellen, ist eine kontinuierliche und fachkundige Unterstützung notwendig. In den Jahren 2023 und 2024 (01.01. - 31.10.2024) wurden insgesamt 5.623 Rückführungsversuche (2023: 2.836; 2024: 2.787) unternommen, denen entsprechende Buchungsanfragen vorausgegangen sind. Bei ca. einem Drittel der Rückführungsversuche waren Hotelbuchungen für Begleitpersonen vorgesehen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist darüber hinaus berechtigt, Flugbuchungen selbst über FAR (Frontex) vorzunehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-12 📅
Datum des Endes: 2028-02-29 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-08 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste mit mindestens zwei Referenzen der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Eine kurze Beschreibung der geleisteten Tätigkeit ist den Angebotsunterlagen als zusätzliche Anlage beizufügen. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung- die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen. Der Auftragnehmer muss bei der Erteilung des Zuschlags sowie während der gesamten Vertragslaufzeit Inhaber einer IATA-Hauptlizenz (International Air Transport Association) sein und muss ab Zuschlagserteilung an das Global Distribution System Amadeus angeschlossen sein und dies bei den Buchungen, soweit der Auftraggeber nicht im Einzelfall andere Vorgaben macht, aktiv nutzen. Die entsprechenden Nachweise über das Vorliegen der IATA-Hauptlizenz und eines bestehenden Amadeus-Anschluss bzw. eine Eigenerklärung, dass die Lizenz und der Anschluss zum Vertragsabschluss vorliegen werden, sind bereits mit der Angebotsabgabe zu erbringen. Alternativ zu der Eigenerklärung kann auch die Übersendung entsprechender Antragsvordrucke nach-gewiesen werden, dass die o.g. Lizenz und der Anschluss zum Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden. Es bleibt dem Bieter vorbehalten, bereits mit Angebotsabgabe Qualifizierungsnachweise einzureichen. Der Bieter ist willens und in der Lage, qualifiziertes Fachpersonal in der zur Aufgabenerfüllung benötigten Anzahl, zur Verfügung zu stellen. Die eingesetzten Fachkräfte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: - Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Business Travel - Umfassende Kenntnisse der verschiedenen Buchungsklassen und deren sichere Anwendung, um den speziellen Anforderungen im Bereich Flugrückführung gerecht zu werden - Umfangreiches Hintergrundwissen hinsichtlich der Besonderheiten der einzelnen Luftfahrtgesellschaften - Verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift, da die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt - Unerlässlich sind ebenfalls fundierte Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift, um bedarfsorientiert mit nicht deutschsprachigen Luftfahrtgesellschaften im Namen des Auftraggebers zu kommunizieren - Routine beim Absolvieren der notwendigen Arbeitsschritte und der zielführende Einsatz der vorhandenen Buchungsprogramme - Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, um den Wissenstand der Mitarbeiter auf dem neuesten Stand zu halten - Besondere Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit im Hinblick auf die o.g. sensible Aufgabenerfüllung Ebenso ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass während der vereinbarten Geschäftszeiten ausreichend Personal eingesetzt wird, um den vorgegebenen zeitlichen Rahmen aus Pkt. 2.2 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) für die Bearbeitung der angefragten Buchungen zu gewähr-leisten. Das Buchungsaufkommen wird durch ein festes Team oder einen Mitarbeiterpool mit den entsprechenden Qualifikationen bearbeitet. Es liegt im Ermessen des Auftragnehmers, die Team-/ Mitarbeiterpoolgröße entsprechend des Buchungsaufkommens festzulegen. Im Falle einer starken Erhöhung des Buchungsaufkommens während der Vertragslaufzeit, ist der Auftragnehmer außerdem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch weiterhin alle Anfragen im vorgegebenen zeitlichen Rahmen bearbeitet und bestätigt werden. Das Vorliegen der geforderten Voraussetzungen ist per Eigenerklärung bei der Angebotsabgabe nach-zuweisen. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die LAB NI kann nach Zuschlagserteilung von jedem einzelnen Mitarbeiter die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verlangen. Die Kosten für die Vorlage der angeforderten Führungszeugnisse trägt der Auftragnehmer.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 216-744887 (2025-11-07)