Ziel der Zusammenarbeit ist die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg sowie teilweise auch auf dem See- oder Landweg. Es sollen Rückführungen in das europäische Ausland wie auch weltweit geplant, gebucht und durchgeführt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reisebürodienstleistungen zur Durchführung von Rückführungsmaßnahmen des Bay. LfAR
Referenznummer: 0270.ZV-33-25-04
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Zusammenarbeit ist die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg sowie teilweise auch auf dem See- oder Landweg. Es sollen...”
Kurze Beschreibung
Ziel der Zusammenarbeit ist die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg sowie teilweise auch auf dem See- oder Landweg. Es sollen Rückführungen in das europäische Ausland wie auch weltweit geplant, gebucht und durchgeführt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reisedienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Zusammenarbeit ist die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg sowie teilweise auch auf dem See- oder Landweg. Es sollen...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Zusammenarbeit ist die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg sowie teilweise auch auf dem See- oder Landweg. Es sollen Rückführungen in das europäische Ausland wie auch weltweit geplant, gebucht und durchgeführt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
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Ort der Leistung: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2027-02-28 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den AG zu jeweils höchstens 12 weiteren...”
Beschreibung der Optionen
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den AG zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom AG oder AN drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens zum 28.02.2030, bzw. bei Erreichen des Höchstauftragsvolumens gemäß Ziffer 4 dieses Vertrags, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 33
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/3812e5be-d1d6-4a22-ab6a-0da518f2429b/suitabilitycriteria”
“Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von...”
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 238-818060 (2025-12-08)