Ziel der Zusammenarbeit ist die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg sowie teilweise auch auf dem See- oder Landweg. Es sollen Rückführungen in das europäische Ausland wie auch weltweit geplant, gebucht und durchgeführt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reisebürodienstleistungen zur Durchführung von Rückführungsmaßnahmen
Referenznummer: 0270.ZV-33-25-01
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Zusammenarbeit ist die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg sowie teilweise auch auf dem See- oder Landweg. Es sollen...”
Kurze Beschreibung
Ziel der Zusammenarbeit ist die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg sowie teilweise auch auf dem See- oder Landweg. Es sollen Rückführungen in das europäische Ausland wie auch weltweit geplant, gebucht und durchgeführt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reisedienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Zusammenarbeit ist die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg sowie teilweise auch auf dem See- oder Landweg. Es sollen...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Zusammenarbeit ist die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg sowie teilweise auch auf dem See- oder Landweg. Es sollen Rückführungen in das europäische Ausland wie auch weltweit geplant, gebucht und durchgeführt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den AG zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils...”
Beschreibung der Optionen
Optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den AG zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom AG oder AN sechs Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird und endet automatisch spätestens zum 31.05.2029 bzw. bei Erreichen des Höchstauftragsvolumens, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-07 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EForms.DefaultText.BT_750_Lot...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten.
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiter zu leiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 047-149208 (2025-03-06)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-09) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-23 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40
“Änderung des Preisblattes mit Verzicht auf Musterbuchungen
Änderung der Eignungsanforderung "Mindestumsatz" mit Verzicht auf...”
Änderung des Preisblattes mit Verzicht auf Musterbuchungen
Änderung der Eignungsanforderung "Mindestumsatz" mit Verzicht auf "Rückführungsmaßnahmen"
Erläuternder Zusatz in der Leistungsbeschreibung_fachlicher Teil (Teil B), Ziffer 4.1
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Quelle: OJS 2025/S 072-236028 (2025-04-09)