Betoninstandsetzungsarbeiten im Rahmen der Kernsanierung und Umbaumaßnahmen, Sanierung 4.400 m² Rippendecken mit Untergrundvorbereitung und Betondeckungserhöhung durch Spritzmörtelauftrag (SRM), Instandsetzung chloridbelasteter Stützensockel durch Betonabtrag mittels Höchstdruckwasserstrahlen und Reprofilierung mit Spritzbeton/ Spritzmörtel (SRM) Einzelschadstelleninstandsetzungen des Bestandes
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RES - Rathaus Erlensee - Betoninstandsetzung - VE03
Referenznummer: 2024-BV040
Kurze Beschreibung:
“Betoninstandsetzungsarbeiten im Rahmen der Kernsanierung und Umbaumaßnahmen, Sanierung 4.400 m² Rippendecken mit Untergrundvorbereitung und...”
Kurze Beschreibung
Betoninstandsetzungsarbeiten im Rahmen der Kernsanierung und Umbaumaßnahmen, Sanierung 4.400 m² Rippendecken mit Untergrundvorbereitung und Betondeckungserhöhung durch Spritzmörtelauftrag (SRM), Instandsetzung chloridbelasteter Stützensockel durch Betonabtrag mittels Höchstdruckwasserstrahlen und Reprofilierung mit Spritzbeton/ Spritzmörtel (SRM) Einzelschadstelleninstandsetzungen des Bestandes
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Betonreparaturarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Betoninstandsetzungsarbeiten im Rahmen der Kernsanierung und Umbaumaßnahmen, Sanierung 4.400 m² Rippendecken mit Untergrundvorbereitung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Betoninstandsetzungsarbeiten im Rahmen der Kernsanierung und Umbaumaßnahmen, Sanierung 4.400 m² Rippendecken mit Untergrundvorbereitung und Betondeckungserhöhung durch Spritzmörtelauftrag (SRM), Instandsetzung chloridbelasteter Stützensockel durch Betonabtrag mittels Höchstdruckwasserstrahlen und Reprofilierung mit Spritzbeton/ Spritzmörtel (SRM) Einzelschadstelleninstandsetzungen des Bestandes
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Zusätzliche Informationen:
“Seit dem 18.10.2018 sind folgende Änderungen für EU-weite Vergaben gesetzlich wirksam:
- elektronische Veröffentlichung der EU-weiten Vergaben
-...”
Zusätzliche Informationen
Seit dem 18.10.2018 sind folgende Änderungen für EU-weite Vergaben gesetzlich wirksam:
- elektronische Veröffentlichung der EU-weiten Vergaben
- elektronische Kommunikation mit Bietern und Lieferanten
- Annahme von Angeboten AUSSCHLIEßLICH aus ELEKTRONISCHEM WEG (Es werden Angebote nur gewertet, wenn diese elektronisch eingereicht wurden!) Wir bitten dies dringend zur beachten!
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Ort der Leistung: Main-Kinzig-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-06 📅
Datum des Endes: 2026-07-14 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Clemensstraße 10, 60487 Frankfurt am Main
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A 4 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A 4 14 EU Absatz 6 werden die Bieter unverzüglich nach der erfolgten Öffnung über die Ergebnisse informiert (elektronisch über Vergabeplattform).
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Kosten die dem Auftragnehmer (AN) durch die Qualitätssicherung gemäß der Richtlinien des DAfStb entstehen, sind in die Positionen für Eigen- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Kosten die dem Auftragnehmer (AN) durch die Qualitätssicherung gemäß der Richtlinien des DAfStb entstehen, sind in die Positionen für Eigen- und Fremdüberwachung einzukalkulieren. Ausnahmen sind die im LV
ausgewiesenen Prüfungen, die abgerechnet werden können.
2. Mindestvoraussetzungen für Qualifikation der ausführenden Fachfirma:
- Mitglied einer anerkannten Gütegemeinschaft z.B. Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V. sein und das Güteüberwachungszeichen führen dürfen.
- Einsatz von qualifizierten Führungskräften und von Fachbauleitern in der Betoninstandsetzung/Betoninstandhaltung nach DAfStb-Richtlinie.
- Einsatz von handwerklich ausgebildeten Fachkräften mit regelmäßiger Schulung zur Betoninstandsetzung und Bescheinigung über SIVV-Weiterbildung, die betontechnische und baustofftechnische Kenntnisse, Fertigkeiten und praktische Erfahrung besitzen.
- Die Befähigung für Arbeiten nach dieser Richtlinie muss der Fremdüberwachungsstelle durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden.
- Eine Weiterbildung ist im Abstand von höchstens 3 Jahren nachzuweisen.
- Einsatz von Fachkräften mit Düsenführerschein.
die Nachweise sind bei Angebotsabgabe vorzulegen. Der Bauleiter ist schriftlich zu benennen. Er oder ein fachkundiger Vertreter muss während der Arbeiten ständig auf der Baustelle sein.
Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, gelten zuvor beschriebenen Qualifikationen auch für deren Fachpersonal. Die Nachunternehmer müssen ebenfalls die Nachweise vorlegen.
3. Die Baustelle muss durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle fremdüberwacht sein. Der überwachenden Stelle sind rechtzeitig vor Beginn die Instandsetzungsarbeiten anzuzeigen. Es werden nur Überwachungsinstitute
vom AG akzeptiert, die als Überwachungsstellen anerkannt sind. Die Überwachungsstelle muss vom AG genehmigt werden.
4. Die schriftlichen Arbeitsanweisungen des Bauleiters über Herstellen, Verarbeiten, Nachbehandeln und
Überwachen müssen auf der Baustelle vorliegen und dem AG vor Beginn der Arbeiten ausgehändigt werden.
5. Die SIVV-Arbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn die geforderten Grenzwerte nach der RiLi-SIB eingehalten werden können.
6. Zur Ausführung gelangen nur geprüfte Systeme von Herstellern, die in der neuesten Liste der geprüften Stoffe eingetragen sind. Die Prüfzeugnisse und die Ausführungsanweisungen der zu verwendeten Materialien sowie die DIN-Sicherheitsblätter sind vor möglicher Auftragserteilung vorzulegen.
7. In der RiLi-SIB sind im Teil 3 die Anforderungen an die Betriebe und die Überwachung der Ausführung zur Qualitätssicherung während der Bauausführung festgeschrieben. Art und Häufigkeit der
Überwachungsmaßnahmen für die Instandsetzungsstoffe sind im Teil 3 der RiLi-SIB dokumentiert und sind dementsprechend nachzuweisen. Das Ausführen, Prüfen und Überwachen von Arbeiten erfordern von
Unternehmen den Einsatz eines bauleitenden Fachingenieurs und von Fachpersonal, das mit ausreichenden Kenntnissen und Erfahrungen die ordnungsgemäße Ausführung, Überwachung und Dokumentation der
erforderlichen Arbeiten sicherstellt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere
Leistungen betreffend,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere
Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Als Mindestanforderung werden 3.000.000,00 EUR vorausgesetzt.
• Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch den Namen des Verantwortlichen in Druckbuchstaben im Angebot
mit abgegeben.
• Angaben, ob ein Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht
in Liquidation befindet. Alternativ Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, welcher auf Verlangen vorgelegt wird.
• Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der
Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen. Die Höhe der Versicherungssumme ergibt sich wie folgt:
bei einem Auftragswert bis einschließlich 3 Mio. € eine Deckungssumme für Personenschäden von 2 Mio. € , für sonstige Schäden 2 Mio. € ; bei
einem Auftragswert ab 3 Mio. bis einschließlich 10 Mio. € eine Deckungssumme für Personenschäden von 3 Mio. € , für sonstige Schäden 3 Mio. €.
• Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Die
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
vorzulegen. Bei Einsatz von eignungsverleihenden Unterauftragnehmern (Nachunternehmen) sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Angaben über die Ausführung von 3 Referenzprojekten in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Angaben über die Ausführung von 3 Referenzprojekten in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis bei
Angebotsabgabe beizufügen sind. Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen für die weiteren
Referenzleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis vorzulegen. Eine Referenzleistung der auf
gesondertes Verlangen vorzulegenden Referenzleistungen muss den Mindestauftragswert von 750.000 EUR ohne Umsatzsteuer übersteigen. Bei
Einsatz von Unterauftragnehmer (Nachunternehmen) sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Unterauftragnehmer
(Nachunternehmen) präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
• Angaben über die technischen Fachkräfte, sowie die technischen Stellen, welche dem Bieter zum Erbringen der angebotenen Leistung zu
Verfügung stehen; insbesondere die mit der Qualitätskontrolle beauftragten, sowie die zur Errichtung des Bauwerks.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt-Dieburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +611327648534 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt-Dieburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +611327648534 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt-Dieburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +611327648534 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 KT gegenüber dem Auftraggeber zur rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Der Auftrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 109-372171 (2025-06-06)