1) Die hier zu beauftragenden Rettungsdienstleistungen fallen unter den Anwendungsbereich der sogenannten Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB. In der Folge findet der 4. Teil des GWB keine Anwendung. Es wird ein transparentes und chancengleiches verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren unter den gemeinnützigen Organisationen und Vereinigungen im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 6 Abs. 1 ThürRettG durchgeführt. Die Auswahlentscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Aufgabenträgers in einem verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren nach transparenten und objektiven Kriterien. Es werden nur Angebote solcher Bieter, deren Eignung nach den unter Ziffer 12 der AzA angegebenen Kriterien festgestellt wurde, in die Wertung einbezogen. Ausgewählt und den Gremien des Aufgabenträgers zur Entscheidung vorgelegt wird das Angebot, welches sich als das nach der angegebenen Gewichtung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot darstellt. Die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV finden keine Anwendung. Das vorliegende Formular wird lediglich aus Transparenzgründen genutzt und weil das genutzte Portal kein gesondertes Bekanntmachungsformular für das hier durchgeführte verwaltungsrechtliche Auswahlverfahren vorsieht.
2) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind.
3) Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Verfahrens- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Bieterkommunikation auf der genutzten eVergabeplattform einzureichen.
Alle Fragen werden über das Vergabeportal
https://www.deutsche-evergabe.de/ (Bieterkommunikation) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 04.04.2025, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
4) Der Einsatz von Nachunternehmern ist nicht zulässig, weil es sich insoweit um eine bestimmte kritische Dienstleistung handelt, die es erforderlich macht, dass sie vom Bieter bzw. von einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst ausgeführt wird.
5) Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
6) Im Rahmen des vorliegenden Auswahlverfahrens erfolgt kein Zuschlag auf einen angebotenen Preis. Vielmehr bestimmt sich die Vergütung anhand des Anteils der zwischen dem Auftraggeber und den Kostenträgern gemäß § 20 Abs. 1 ThürRettG vereinbarten Kosten des Rettungsdienstes, der auf die Vorhaltung des Leistungserbringers entfällt. Für die jeweiligen Kostenverhandlungen reicht der Bieter einen vom Aufgabenträger bereitgestellten und zu verwendenden Kosten-Leistungs-Nachweis (KLN) mit den für die Vorhaltung des Leistungserbringers anfallenden Kosten ein, den der Auftraggeber zum Bestandteil seiner Verhandlungen gemäß § 20 ThürRettG macht. Auf Basis dieser Kosten verhandelt der Auftraggeber mit den Kostenträgern die Kosten des Rettungsdienstes gemäß § 20 Abs. 2 ThürRettG.
Als Vergütung erhält der Bieter dann den Anteil der verhandelten Gesamtkosten der auf die von ihm zu erbringende Vorhaltung entfällt.
Mit dem Angebot ist vom Bieter ein KLN für die ersten beiden Beauftragungsjahre einzureichen. Dieser KLN ist Grundlage für die Preiswertung und die Vergütung für die ersten beiden Beauftragungsjahre.
Insofern erhält der Bieter in diesen beiden Jahren maximal die Kosten erstattet, welche er in dem einzureichenden KLN angegeben hat. Erkennen die Kostenträger die vom Bieter im KLN angegebenen Kosten nicht umfassend an, so erhält der Bieter nur die anerkannten Kosten. In den Folgejahren erhält der Bieter die mit den Kostenträgern auf Grundlage der für diese Folgejahre eingereichten KLN verhandelten Kosten.
7) Für die Erstellung der Angebote erfolgt keine Kostenerstattung.