Die Metropolregion Rhine Ruhr begrüßt im Jahre 2025 rund 10.000 Athlet:innen aus etwa 170 Ländern. Die FISU World University Games sind eine der weltweit größten Multisportveranstaltungen und stellen die Olympischen Spiele für Student:innen während der akademischen Laufbahn dar. Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss von vier Rahmenvereinbarungen zur Lieferung und Errichtung von Veranstaltungstechnik unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe. Die Bereitstellung umfasst eine vollumfängliche Planung vorab, die Lieferung, Montage, Betreuung, Demontage und den anschließenden Abtransport des Materials.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-23.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rhine-Ruhr 2025 FISU GAMES - RV Veranstaltungstechnik
Referenznummer: P109
Kurze Beschreibung:
“Die Metropolregion Rhine Ruhr begrüßt im Jahre 2025 rund 10.000 Athlet:innen aus etwa 170 Ländern. Die FISU World University Games sind eine der weltweit...”
Kurze Beschreibung
Die Metropolregion Rhine Ruhr begrüßt im Jahre 2025 rund 10.000 Athlet:innen aus etwa 170 Ländern. Die FISU World University Games sind eine der weltweit größten Multisportveranstaltungen und stellen die Olympischen Spiele für Student:innen während der akademischen Laufbahn dar.
Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss von vier Rahmenvereinbarungen zur Lieferung und Errichtung von Veranstaltungstechnik unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe. Die Bereitstellung umfasst eine vollumfängliche Planung vorab, die Lieferung, Montage, Betreuung, Demontage und den anschließenden Abtransport des Materials.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Mikrofone und Lautsprecher📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Errichtung von Veranstaltungstechnik unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe.
Die Bereitstellung...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Errichtung von Veranstaltungstechnik unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe.
Die Bereitstellung umfasst eine vollumfängliche Planung vorab, die Lieferung, Montage, Betreuung, Demontage und den anschließenden Abtransport des Materials.
Hier wurde stellvertretend für alle Erfüllungsorte die Anschrift des Auftraggebers benannt. Die jeweiligen konkreten Erfüllungsorte ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Anlage 1 - RR 2025 Venue Matrix). Die Erfüllungsorte in "Anlage 1 - RR 2025 Venue Matrix" sind verbindlich.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-24 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-24 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Angabe des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft / Nachunternehmers / Eignungsleihers, ob er...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Angabe des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft / Nachunternehmers / Eignungsleihers, ob er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist, anhand des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung".
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Angabe des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft / Nachunternehmers / Eignungsleihers, ob er...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angabe zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Angabe des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft / Nachunternehmers / Eignungsleihers, ob er einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann, anhand des Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung".
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe zu Betriebshaftpflichtversicherung: Angaben des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft / Nachunternehmers / Eignungsleihers zu der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe zu Betriebshaftpflichtversicherung: Angaben des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft / Nachunternehmers / Eignungsleihers zu der Mindestanforderung hinsichtlich des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall, anhand des Formblatts "Eigenerklärung zur Eignung".
Hinsichtlich des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall gilt die folgende Mindestanforderung:
Die Bieter haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Ihrem Angebot einzureichen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall aufweisen:
EUR 5.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
EUR 2.000.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden
Ein-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Deckungserweiterungen (mindestens):
EUR 1.000.000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
EUR 1.000.000,00 für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebotes keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherbarkeit oder eine Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags besteht und er eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abschließen und diese dem Auftraggeber sodann unaufgefordert vorlegen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben zu Referenzen: Angaben des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft / Nachunternehmers / Eignungsleihers zu der Mindestanforderung an die Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben zu Referenzen: Angaben des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft / Nachunternehmers / Eignungsleihers zu der Mindestanforderung an die Eignung hinsichtlich der Referenzen, anhand des Formblatts "Eigenerklärung zur Eignung".
Hinsichtlich der Referenzen gilt die folgende Mindestanforderung an die Eignung:
Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar ist. Eine Vergleichbarkeit der Leistungen setzt mindestens voraus, dass die Referenz eine Großveranstaltung (Sport, Kultur, Politik, Messen, etc.) zum Gegenstand hat. Zudem muss die benannten Referenzen eine Netto-Auftragssumme aufweisen, die mindestens 50 %der Höchstabnahmemenge für das jeweilige Los entspricht, also bei Los 1 1.250.500 €, bei Los 2 622.718 €, bei Los 3 350.000 € und bei Los 4 150.000 € (jeweils netto).
“Die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann (Zuschlagslimitierung), beträgt zwei. Kommt die Zuschlagslimitierung zum Tragen, so...”
Die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann (Zuschlagslimitierung), beträgt zwei. Kommt die Zuschlagslimitierung zum Tragen, so wird im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ermittelt, in welcher Loskombination die Beauftragung am wirtschaftlichsten ist. Hierzu werden die Wertungssummen der Loskombinationen, auf die nach der o.g. Maßgabe der Zuschlagslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, in den vier Losen aufsummiert. Die vier Angebote der Loskombination mit der niedrigsten Gesamtsumme erhalten den Zuschlag.
1. Die Bieter können für den Fall, dass der Zuschlag in beiden Losen (Lose 1 und 2) auf ihr Angebot erteilt wird, einen Preisnachlass auf die von ihnen angebotenen Einheitspreise anbieten (Kombinationsrabatt).
2. Der Zuschlag wird auf die Loskombination erteilt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Vergabe auf die Loskombination wirtschaftlicher ist als die Einzelvergabe. Dies ist der Fall, wenn der kumulierte Wertungspreis eines Bieters für die Lose 1 und 2 nach Abzug des von ihm angebotenen Kombinationsrabatts niedriger ist als die Summe der jeweils niedrigsten Wertungspreise in den beiden Losen.
Zu den Einzelheiten wird auf das Formblatt "Angebot eines Kombinationsrabatts" in den Vergabeunterlagen verwiesen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: 49 221 147 3055📞
Fax: +49 221 147 2891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt. Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 017-051655 (2025-01-23)
Auftragsbekanntmachung (2025-02-24) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-03 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-03 14:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Änderung der Angebotsfrist, der Bindefrist und des Termins für die Öffnung der Angebote: Aufgrund der kurzfristigen Übermittlung der fünften...”
Text
Änderung der Angebotsfrist, der Bindefrist und des Termins für die Öffnung der Angebote: Aufgrund der kurzfristigen Übermittlung der fünften Bieterinformation wird die Angebotsfrist nach § 20 Abs. 3 VgV verlängert. Anstelle des bisherigen Endes der Angebotsfrist (24.02.2025, 14:00 Uhr) endet die Angebotsfrist nun erst am 03.03.2025, 14:00 Uhr. Der Termin für die Öffnung der Angebote wird entsprechend ebenfalls auf den 03.03.2025, 14:00 Uhr verlegt. Der Endtermin der Binderfrist bleibt unverändert, die Laufzeit wurde dazu von 35 auf 28 Tage verkürzt.
Die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen ist bereits abgelaufen (14.02.2025, 14:00 Uhr) und wird auch nicht verlängert.
Mehr anzeigen
Text:
“Änderung der Angebotsfrist, der Bindefrist und des Termins für die Öffnung der Angebote: Aufgrund der kurzfristigen Übermittlung der fünften...”
Text
Änderung der Angebotsfrist, der Bindefrist und des Termins für die Öffnung der Angebote: Aufgrund der kurzfristigen Übermittlung der fünften Bieterinformation wird die Angebotsfrist nach § 20 Abs. 3 VgV verlängert. Anstelle des bisherigen Endes der Angebotsfrist (24.02.2025, 14:00 Uhr) endet die Angebotsfrist nun erst am 03.03.2025, 14:00 Uhr. Der Termin für die Öffnung der Angebote wird entsprechend ebenfalls auf den 03.03.2025, 14:00 Uhr verlegt. Der Endtermin der Binderfrist bleibt unverändert, die Laufzeit wurde dazu von 35 auf 28 Tage verkürzt.
Die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen ist bereits abgelaufen (14.02.2025, 14:00 Uhr) und wird auch nicht verlängert.
Mehr anzeigen
Text:
“Änderung der Angebotsfrist, der Bindefrist und des Termins für die Öffnung der Angebote: Aufgrund der kurzfristigen Übermittlung der fünften...”
Text
Änderung der Angebotsfrist, der Bindefrist und des Termins für die Öffnung der Angebote: Aufgrund der kurzfristigen Übermittlung der fünften Bieterinformation wird die Angebotsfrist nach § 20 Abs. 3 VgV verlängert. Anstelle des bisherigen Endes der Angebotsfrist (24.02.2025, 14:00 Uhr) endet die Angebotsfrist nun erst am 03.03.2025, 14:00 Uhr. Der Termin für die Öffnung der Angebote wird entsprechend ebenfalls auf den 03.03.2025, 14:00 Uhr verlegt. Der Endtermin der Binderfrist bleibt unverändert, die Laufzeit wurde dazu von 35 auf 28 Tage verkürzt.
Die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen ist bereits abgelaufen (14.02.2025, 14:00 Uhr) und wird auch nicht verlängert.
Mehr anzeigen
Text:
“Änderung der Angebotsfrist, der Bindefrist und des Termins für die Öffnung der Angebote: Aufgrund der kurzfristigen Übermittlung der fünften...”
Text
Änderung der Angebotsfrist, der Bindefrist und des Termins für die Öffnung der Angebote: Aufgrund der kurzfristigen Übermittlung der fünften Bieterinformation wird die Angebotsfrist nach § 20 Abs. 3 VgV verlängert. Anstelle des bisherigen Endes der Angebotsfrist (24.02.2025, 14:00 Uhr) endet die Angebotsfrist nun erst am 03.03.2025, 14:00 Uhr. Der Termin für die Öffnung der Angebote wird entsprechend ebenfalls auf den 03.03.2025, 14:00 Uhr verlegt. Der Endtermin der Binderfrist bleibt unverändert, die Laufzeit wurde dazu von 35 auf 28 Tage verkürzt.
Die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen ist bereits abgelaufen (14.02.2025, 14:00 Uhr) und wird auch nicht verlängert.