Die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH (nachfolgend: „RKiSH“) ist mit der Durchführung des Rettungsdienstes im Kreis Steinburg gemäß § 5 Abs. 1 SHRDG beauftragt. Zu den übertragenen Aufgaben gehört auch die notärztliche Versorgung gemäß § 13 SHRDG. Die RKiSH beabsichtigt als Auftraggeberin gemäß § 99 Nr. 2 GWB die ärztliche Besetzung des Intensivtransportwagens (ITW) an Dritte an der Rettungswache Nordoe ganzjährig von Montag bis Freitag – inklusive Wochenfeiertage – in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr, als Dienstleistungsauftrag gemäß § 5 Abs. 2 SHRDG an einen Leistungserbringer zu vergeben. Diese Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Intensivtransport im Wege einer Personalgestellung erfüllt nach Ansicht der Auftraggeberin die Voraussetzungen genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RKiSH - Vergabe der notärztlichen Besetzung des Intensivtransportwagens
Referenznummer: 80487-24
Kurze Beschreibung:
Die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH (nachfolgend: „RKiSH“) ist mit der Durchführung des Rettungsdienstes im Kreis Steinburg gemäß § 5 Abs. 1 SHRDG beauftragt. Zu den übertragenen Aufgaben gehört auch die notärztliche Versorgung gemäß § 13 SHRDG. Die RKiSH beabsichtigt als Auftraggeberin gemäß § 99 Nr. 2 GWB die ärztliche Besetzung des Intensivtransportwagens (ITW) an Dritte an der Rettungswache Nordoe ganzjährig von Montag bis Freitag – inklusive Wochenfeiertage – in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr, als Dienstleistungsauftrag gemäß § 5 Abs. 2 SHRDG an einen Leistungserbringer zu vergeben.
Diese Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Intensivtransport im Wege einer Personalgestellung erfüllt nach Ansicht der Auftraggeberin die Voraussetzungen genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH (nachfolgend: „RKiSH“) ist mit der Durchführung des Rettungsdienstes im Kreis Steinburg gemäß § 5 Abs. 1 SHRDG beauftragt. Zu den übertragenen Aufgaben gehört auch die notärztliche Versorgung gemäß § 13 SHRDG. Die RKiSH beabsichtigt als Auftraggeberin gemäß § 99 Nr. 2 GWB die ärztliche Besetzung des Intensivtransportwagens (ITW) an Dritte an der Rettungswache Nordoe ganzjährig von Montag bis Freitag – inklusive Wochenfeiertage – in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr, als Dienstleistungsauftrag gemäß § 5 Abs. 2 SHRDG an einen Leistungserbringer zu vergeben.
Diese Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Intensivtransport im Wege einer Personalgestellung erfüllt nach Ansicht der Auftraggeberin die Voraussetzungen genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Beschreibung der Beschaffung:
Vergeben wird die Beauftragung mit der notärztlichen Besetzung des Intensivtransportwagen (ITW) an der Rettungswache Nordoe ganzjährig von Montag bis Freitag – inklusive Wochenfeiertage – in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr.
Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Intensivtransport im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht der Auftraggeberin die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt (siehe hierzu insbesondere Ziff. 12.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe - AzA).
Folglich wird die Auftraggeberin als Entleiherin und der Leistungserbringer als Verleiher im Sinne von § 1 Abs. 1 AÜG tätig. Die zum Einsatz kommenden Notärzte und Notärztinnen sind dementsprechend als Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG zu klassifizieren.
Es ist daher beabsichtigt, einen öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (siehe Beauftragungsvertrag in der Anlage 2) gemäß § 121 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zu schließen.
Eine Losaufteilung erfolgt nicht.
Vergeben wird die Beauftragung mit der notärztlichen Besetzung des Intensivtransportwagen (ITW) an der Rettungswache Nordoe ganzjährig von Montag bis Freitag – inklusive Wochenfeiertage – in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr.
Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Intensivtransport im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht der Auftraggeberin die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt (siehe hierzu insbesondere Ziff. 12.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe - AzA).
Folglich wird die Auftraggeberin als Entleiherin und der Leistungserbringer als Verleiher im Sinne von § 1 Abs. 1 AÜG tätig. Die zum Einsatz kommenden Notärzte und Notärztinnen sind dementsprechend als Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG zu klassifizieren.
Es ist daher beabsichtigt, einen öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (siehe Beauftragungsvertrag in der Anlage 2) gemäß § 121 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zu schließen.
Eine Losaufteilung erfolgt nicht.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Steinburg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Es besteht eine zweimalige einseitige
Verlängerungsoption für die Aufgabenträgerin um jeweils
ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2032.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-22 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 131 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-04-22 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Unvollständige und/
oder verspätet eingereichte Angebote und/oder
Änderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen
zu diesem Angebotsverfahren können zum
Ausschluss des Angebotes führen. Der
Aufgabenträger behält sich vor, fehlende
Unterlagen (Angaben, Erklärungen und
Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für
fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt
sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren
Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb
nicht beeinträchtigen.
Unvollständige und/
oder verspätet eingereichte Angebote und/oder
Änderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen
zu diesem Angebotsverfahren können zum
Ausschluss des Angebotes führen. Der
Aufgabenträger behält sich vor, fehlende
Unterlagen (Angaben, Erklärungen und
Nachweise) nachzufordern. Dies gilt nicht für
fehlende Preisangaben, es sei denn, es handelt
sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren
Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb
nicht beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Auszug aus dem Gewerbezentralregister: Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Anlage 5 der Angebotsaufforderung "AzA")).
Hinweis: Die RKiSH wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung in das Gewerbezentralregister einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen. Dies gilt für die gesetzlichen Vertreter des Bieters und für die Personen, die der Bieter als Geschäftsführer einzusetzen beabsichtigt. Für Mitgliedstaaten der EU, die derartige Auszüge nicht veranlassen können, können gleichwertige Bescheinigungen anerkannt werden (siehe hierzu Näheres Ziff. 10.2.1.1 der AzA).
2) Auszug aus dem Bundeszentralregister: Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR. Für Mitgliedstaaten der EU, die derartige Auszüge nicht veranlassen können, können gleichwertige Bescheinigungen anerkannt werden (siehe hierzu Näheres Ziff. 10.2.1.2 der AzA).
3) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG). Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
1) Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Auszug aus dem Gewerbezentralregister: Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Anlage 5 der Angebotsaufforderung "AzA")).
Hinweis: Die RKiSH wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung in das Gewerbezentralregister einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen. Dies gilt für die gesetzlichen Vertreter des Bieters und für die Personen, die der Bieter als Geschäftsführer einzusetzen beabsichtigt. Für Mitgliedstaaten der EU, die derartige Auszüge nicht veranlassen können, können gleichwertige Bescheinigungen anerkannt werden (siehe hierzu Näheres Ziff. 10.2.1.1 der AzA).
2) Auszug aus dem Bundeszentralregister: Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR. Für Mitgliedstaaten der EU, die derartige Auszüge nicht veranlassen können, können gleichwertige Bescheinigungen anerkannt werden (siehe hierzu Näheres Ziff. 10.2.1.2 der AzA).
3) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG). Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1) Umsatznachweis: Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 6 der AzA)).
2) Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2026 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2032).
Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung der Aufgabenträgerin bei Schäden, für welche die Aufgabenträgerin im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder
• durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder
• durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen grundsätzliche Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
1) Umsatznachweis: Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 6 der AzA)).
2) Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2026 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2032).
Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung der Aufgabenträgerin bei Schäden, für welche die Aufgabenträgerin im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder
• durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder
• durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen grundsätzliche Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten
1) Referenzliste: Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung: Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen der notärztlichen Versorgung in der öffentlichen Notfallrettung. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist die Liste in der Anlage 7 der AzA (Formblatt „Referenz Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung“) auszufüllen.
2) Verfügbarkeitsnachweis Notärzte: Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen, zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
Hierzu hat er das Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Notärzte“ (Anlage 8 der AzA) auszufüllen. Verfügt der Bieter im Moment der Angebotsabgabe noch nicht über die erforderlichen Notärzte, hat er als Alternative zum Formblatt in der Anlage 8 durch ein Konzept darzustellen, wie er sicherstellt, dass er zu Leistungsbeginn über die erforderliche Anzahl an Notärzten verfügen wird.
Hinweis: MINDESTANFORDERUNG: Für die notärztliche Besetzung des ITW sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht der Auftraggeberin dienstplanerisch mindestens sechs (6) Personen erforderlich.
Erbringt der Bieter den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 8 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese sechs (6) Personen nicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
1) Referenzliste: Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung: Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen der notärztlichen Versorgung in der öffentlichen Notfallrettung. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist die Liste in der Anlage 7 der AzA (Formblatt „Referenz Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung“) auszufüllen.
2) Verfügbarkeitsnachweis Notärzte: Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen, zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
Hierzu hat er das Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Notärzte“ (Anlage 8 der AzA) auszufüllen. Verfügt der Bieter im Moment der Angebotsabgabe noch nicht über die erforderlichen Notärzte, hat er als Alternative zum Formblatt in der Anlage 8 durch ein Konzept darzustellen, wie er sicherstellt, dass er zu Leistungsbeginn über die erforderliche Anzahl an Notärzten verfügen wird.
Hinweis: MINDESTANFORDERUNG: Für die notärztliche Besetzung des ITW sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht der Auftraggeberin dienstplanerisch mindestens sechs (6) Personen erforderlich.
Erbringt der Bieter den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 8 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese sechs (6) Personen nicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1)Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die ausgeschriebene Leistung die Voraussetzungen für eine genehmigungspflichtige Arbeitnehmerüberlassung erfüllt. Der Beauftragte ist daher verpflichtet, unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Genehmigung nach dem AÜG zu beantragen und vor Leistungsbeginn der Auftraggeberin nachzuweisen. Die hierdurch anfallenden Kosten sind durch den Beauftragten zu kalkulieren. Dies gilt insb. für die maximal zulässige Überlassungsdauer für einen Leiharbeitnehmer von 18 Monaten am Stück und das Gleichstellungsgebot.
Die Auftraggeberin wendet für ihren Bereich den Tarifvertrag TVöD-VKA an.
2)Die vom Bieter eingesetzten Notärzte müssen durchschnittlich mind. zwei 12-Stunden-Dienste pro Monat absolvieren und entsprechend den Vorgaben der LB (Anlage 1) fortgebildet sein. Eine Abweichung von diesen Vorgaben ist nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der RKiSH bzw. des ÄLRD zulässig.
3)Erklärung zu Russlandsanktionen (Formblatt).
1)Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die ausgeschriebene Leistung die Voraussetzungen für eine genehmigungspflichtige Arbeitnehmerüberlassung erfüllt. Der Beauftragte ist daher verpflichtet, unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Genehmigung nach dem AÜG zu beantragen und vor Leistungsbeginn der Auftraggeberin nachzuweisen. Die hierdurch anfallenden Kosten sind durch den Beauftragten zu kalkulieren. Dies gilt insb. für die maximal zulässige Überlassungsdauer für einen Leiharbeitnehmer von 18 Monaten am Stück und das Gleichstellungsgebot.
Die Auftraggeberin wendet für ihren Bereich den Tarifvertrag TVöD-VKA an.
2)Die vom Bieter eingesetzten Notärzte müssen durchschnittlich mind. zwei 12-Stunden-Dienste pro Monat absolvieren und entsprechend den Vorgaben der LB (Anlage 1) fortgebildet sein. Eine Abweichung von diesen Vorgaben ist nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der RKiSH bzw. des ÄLRD zulässig.
3)Erklärung zu Russlandsanktionen (Formblatt).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Insolvenz
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung krimineller Vereinigungen
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Rein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind.
2) Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Vergabe- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese der RKiSH unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das Vergabeportal einzureichen.
Alle Fragen werden über das Vergabeportal (Bieternachrichten) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert.
Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 14.04.2025, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
3) Der Einsatz von Nachunternehmern (z. B. sog. Honorarnotärzte) ist nicht zulässig.
Nach Ansicht der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend um eine Personalgestellung, welche dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterfällt. Der Einsatz von Nachunternehmern wäre dann ein unzulässiger Kettenverleih gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 AÜG und ist demzufolge ausgeschlossen.
4) Eignungsleihe: Wenn sich ein Bieter ganz oder teilweise auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 47 Abs. 1 bis 3 VgV), hat er in seinem Angebot bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen:
• Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer;
• Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bieter im Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage 4) auszufüllen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt ist dem Angebot beizufügen.
• Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine Erklärung des Bieters und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften.
Der Bieter muss einen Wirtschaftsteilnehmer ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB der Auftraggeberin nicht nachgewiesen wurde oder das entsprechende Eignungskriterium vom Wirtschaftsteilnehmer nicht erfüllt wird (vgl. § 47 Abs. 2 VgV).
Es ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage 4 der AzA) zu verwenden.
5) Die jeweils zu beachtenden Besonderheiten bei Bietergemeinschaften, bei der Eignungsleihe als auch bei Bietern aus anderen Staaten ergeben sich aus Ziff. 10.2.1 der AzA.
6) Für die Erstellung der Angebote erfolgt keine Kostenerstattung.
1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind.
2) Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Vergabe- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese der RKiSH unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen.
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das Vergabeportal einzureichen.
Alle Fragen werden über das Vergabeportal (Bieternachrichten) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert.
Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 14.04.2025, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt.
3) Der Einsatz von Nachunternehmern (z. B. sog. Honorarnotärzte) ist nicht zulässig.
Nach Ansicht der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend um eine Personalgestellung, welche dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterfällt. Der Einsatz von Nachunternehmern wäre dann ein unzulässiger Kettenverleih gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 AÜG und ist demzufolge ausgeschlossen.
4) Eignungsleihe: Wenn sich ein Bieter ganz oder teilweise auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 47 Abs. 1 bis 3 VgV), hat er in seinem Angebot bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen:
• Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer;
• Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bieter im Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage 4) auszufüllen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt ist dem Angebot beizufügen.
• Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine Erklärung des Bieters und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften.
Der Bieter muss einen Wirtschaftsteilnehmer ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB der Auftraggeberin nicht nachgewiesen wurde oder das entsprechende Eignungskriterium vom Wirtschaftsteilnehmer nicht erfüllt wird (vgl. § 47 Abs. 2 VgV).
Es ist das Formblatt „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage 4 der AzA) zu verwenden.
5) Die jeweils zu beachtenden Besonderheiten bei Bietergemeinschaften, bei der Eignungsleihe als auch bei Bietern aus anderen Staaten ergeben sich aus Ziff. 10.2.1 der AzA.
6) Für die Erstellung der Angebote erfolgt keine Kostenerstattung.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: bfdd35b8-b397-4af0-bc03-5099f68ab335
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Dithmarschen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-10+00:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 049-157464 (2025-03-10)