Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister / Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit / Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“
Mit folgenden Angaben/Nachweisen:
—Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe- oder Handelsregister des Wohnsitzes,
—Nachweis Sozialversicherung,
—Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
—Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Wirtschaftlichkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen: ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ mit folgenden Angaben/Nachweisen:
—Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
—aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
—für Personenschäden: 2 000 000 EUR,
—für sonstige Schäden: 1 000 000 EUR.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Siehe Formblätter zum Leistungsverzeichnis
—vergleichbare Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre,
—Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Zudem bestehen Anforderungen an Nachhaltige Gebäude (QNG), DGNB Silber und QNG Plus, welche zwingend einzuhalten sind.