Tiefbauarbeiten zur Verlegung der 110 kV-Leitung (3 St. Leerrohre DN 160 und 3 St. Leerrohre DN 110) der H2 GeNeSiS Wasserstoffleitung und der erforderlichen Mitverlegung für SSB, Stuttgart Netze, Telekom. Sämtliche Leistungen zum Bau der H2 GeNeSiS Wasserstoffleitung, sowie für die Mitverlegung von Gas- und Wasserleitungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohrverlege- und Tiefbauarbeiten zum Bau der H2 GeNeSiS Wasserstoffleitung der Stadtwerke Stuttgart
Referenznummer: SSTUW-2025-0001
Kurze Beschreibung:
“Tiefbauarbeiten zur Verlegung der 110 kV-Leitung (3 St. Leerrohre DN 160 und 3 St. Leerrohre DN 110) der H2 GeNeSiS Wasserstoffleitung und der...”
Kurze Beschreibung
Tiefbauarbeiten zur Verlegung der 110 kV-Leitung (3 St. Leerrohre DN 160 und 3 St. Leerrohre DN 110) der H2 GeNeSiS Wasserstoffleitung und der erforderlichen Mitverlegung für SSB, Stuttgart Netze, Telekom.
Sämtliche Leistungen zum Bau der H2 GeNeSiS Wasserstoffleitung, sowie für die Mitverlegung von Gas- und Wasserleitungen.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Tiefbauarbeiten zur Verlegung der 110 kV-Leitung (3 St. Leerrohre DN 160 und 3 St. Leerrohre DN 110) der H2 GeNeSiS Wasserstoffleitung und der...”
Beschreibung der Beschaffung
Tiefbauarbeiten zur Verlegung der 110 kV-Leitung (3 St. Leerrohre DN 160 und 3 St. Leerrohre DN 110) der H2 GeNeSiS Wasserstoffleitung und der erforderlichen Mitverlegung für SSB, Stuttgart Netze, Telekom.
Sämtliche Leistungen zum Bau der H2 GeNeSiS Wasserstoffleitung, sowie für die Mitverlegung von Gas- und Wasserleitungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): nur elektronisch - Bieter sind nicht zugelassen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“nur elektronisch - Bieter sind nicht zugelassen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bau-/Projektleitung mit mind. 3 Jahren Erfahrung bei vergleichbaren Projekten. Die persönliche Erfahrung bei Vorarbeitgebern wird dabei berücksichtigt....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bau-/Projektleitung mit mind. 3 Jahren Erfahrung bei vergleichbaren Projekten. Die persönliche Erfahrung bei Vorarbeitgebern wird dabei berücksichtigt. Nachweis über bereits ausgeführte Arbeiten in ähnlichem Umfang.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“G1 St, nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301, GW 302, GW 321, GW 329.
Nachweis über bereits ausgeführte Arbeiten in ähnlichem Umfang
Rohrbau: G1 St, nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über bereits ausgeführte Arbeiten in ähnlichem Umfang
Rohrbau: G1 St, nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301.
Tiefbau: GW 381 (gleichlautend mit AGFW FW 600 und VDE AR N 4220)
Für grabenlose Verlegeabschnitte zus.: GW 302, GW 321, GW 329.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
- für Sachschäden und Personenschäden i.H.v. je 5 Mio. EUR
- für Vermögensschäden i.H.v. 5 Mio. EUR
durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Der Nachweis kann für die Bietergemeinschaft gesamt erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
- Erklärung über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
- Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse).
- Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder des Wohnsitzes.
- Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs.
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/ oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der den Vergabeunterlagen beiliegende Vertrag (Bauvertrag.pdf) wird Bestandteil der Vergabeunterlagen und bei Zuschlag zu unterschreiben. Ebenso gelten die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der den Vergabeunterlagen beiliegende Vertrag (Bauvertrag.pdf) wird Bestandteil der Vergabeunterlagen und bei Zuschlag zu unterschreiben. Ebenso gelten die AGBs des AG. Von Bieter beigelegte AGBs gelten nicht. Mit Abgabe eines Angebotes wird dies seitens des Bieters ausdrücklich akzeptiert.
“>> Es sind mit dem Angebot einzureichen: <<
> Eigenerklärung zur Eignung (VHB_124) mit folgenden Angaben:
- Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name,...”
>> Es sind mit dem Angebot einzureichen: <<
> Eigenerklärung zur Eignung (VHB_124) mit folgenden Angaben:
- Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse)
- Umsatz im Bezug auf ausgeschrieben Leistung der letzten 3 Jahre
- Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder des Wohnsitzes
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung , dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
worden bin/sind.
-Eigenerklärung, für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt und zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die
für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
> Weitere Dokumente:
- Aufgliederung wichtiger Einheitspreise (VHB 223)
- Erklärung Bietergemeinschaft (bei Bedarf)
- Verzeichnis Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen (bei Bedarf)
- Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs
- Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung
- Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (eigenes Dokument)
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
> Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist. <
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordnung EU 2022/522 (Russlandsanktionen)
- Eigenerklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG (Verpflichtungserklaerung_zum_Mindestentgelt_BW.pdf)
- alle sonstigen, in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (VHB_211) unter Kategorie C genannten Dokumente
>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: <<
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.
Registrierung, Nutzung bestimmter Software
- Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen.
- Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich.
Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen
- Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter.
- Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet.
- Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren.
Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren.
Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung
- Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich.
- Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter.
- Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen.
- Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt.
- Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten.
- Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 157-540398 (2025-08-15)