Rommerskirchen Gebäudereinigung

Gemeinde Rommerskirchen

Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-04-29 Auftragsbekanntmachung
2025-05-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-04-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rommerskirchen Gebäudereinigung
Referenznummer: 5424409/TO
Kurze Beschreibung: Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: Los 1
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung
Beschreibung der Beschaffung:
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 8.700 m² Reinigungsfläche
Produkte/Dienstleistungen: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadt: Rommerskirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerung zweimal jeweils um 12 Monate
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Verlängerung um 12 Monate
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Flächenleistung Unterhaltsreinigung
Reinigungskontrollen
Anteil Stunden zus. Leistungen
Flächenleistung Grundreinigung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: Los 2
Beschreibung der Beschaffung:
Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 9.200 m² Reinigungsfläche
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: Los A
Titel: Glas- und Rahmenreinigung
Beschreibung der Beschaffung:
Glas- und Rahmenreinigung in diversen Objekten mit ca. 4.400 m² Reinigungsfläche
Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung 📦
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerung zweimalig um je 12 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Flächenleistung Glasreinigung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 149.0 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-06-04 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Folgende Unterlagen können nach Angebotsabgabeschluss nachgereicht werden: - Angebotsvordruck - Handelsregisterauszug - Nachweis zum Personaleinsatz und Schulung - Nachweise zur Bereichsleitung - Nachweise zur Objektleitung - Eigenerklärung zu Referenze (Auf Aufforderung sind hier Bestätigungen oder E-Mailadressen der Referenzgeber einzureichen) - Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen, Russland Sanktionnen, Nachunternehmer Bietergemeinschaften und Eignungsleihe Kalkulationsdateien zu allen Kalkulationen. Nähres siehe Vergabeunterlagen.
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Nachforderbar ist: - aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle - - Eigenerklärung zu Referenzen: - Kalkulationsdatei - Eigenerklärungen Formular 521 - Eigenerklärung Rußlandsanktionen - Bietergemeinschaft Formular 531 - Nachunternehmererklärung Formular 532 - Eignungsleihe Formular 533 -
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle Mindeststandards: Eigenerklärungen Korruption Steuern und Abgaben und Eigenerklärung zu Beteiligung Russlands oder russischer Staatsbürger gem. Verordnung (EU) 2022/576! Jeder Bieter, jedes andere Unternehmen, auf das verwiesen wurde und bei Bietergemeinschaften jedes Mitgliedder Bietergemeinschaft, muss einen maximal 12 Monate alten Handelsregisterauszug oder den hierzu in der Liste "Zusammenstellung der Unterlagen" geforderten anderen Nachweisvorlegen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Spracheeingereicht werden. - Bewerber- oder Bietergemeinschaftserklärung 531 bzw. 234 (UVgO, VgV, VOB, VOBEU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Unterauftragnehmer / Eignungsleiher Verpflichtungserklärung - Unteraufträge / Eignungsleihe Verzeichnis 532
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung Gebäudereiniger*In oder Weiterbildung Fachwirt*In Reinigungs-Hygienemanagment oder andere vergleichbare Qualifikation
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Personalangaben: Anzahl Mitarbeiter, Schulungen der Mitarbeiter - Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis - Objektleitung: Name und Qualifikationsnachweis - Referenzen Siehe auch Vergabeunterlagen! Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. Personalangaben - Bereichsleitung: Name und Qualifikationsnachweis abgeschlossene Berufsausbildung Gebäudereiniger*In oder Weiterbildung Fachwirt*In Reinigungs- Hygienemanagment oder andere vergleichbare Qualifikation. - Objektleitung: Name und Berufserfahrungsnachweis der vorgesehenen Objektleitung; Nachweis der Beruflichen Aus-/Weiterbildung zum/zur Fachwirt Reinigungs- und Hygienemanagement (FIGR oder TAW) oder vergleichbar, alternativ Gepr. Objektleiter/in (FA/BIV) - Zert. Objektleiter/in (BIV), Objektleitung Grundausbildung Stufe 1 – 3 (7 tägig) (FIGR) oder vergleichbar. Als vergleichbar werden anerkannt Aus-/ Weiterbildungsmaßnahmen welche die Lehrinhalte in mindestens 7 Tagen Präsenzunterricht von 09:00 bis 16:00 Uhr, oder mit mindestens 54 Unterrichtseinheiten vermitteln, alternativ: Nachweis der Berufserfahrung über: die Reinigungskontrolle, Arbeitszeitkontrolle der eingesetzten Reinigungskräfte, Überwachung des Einsatzes von Reinigungsverfahren, Reinigungsmitteln, Maschinen und Geräten, Reklamationsbearbeitung und Kommunikation mit dem Auftraggeber. Der eingesetzte Objektleiter muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Im Rahmen der Tätigkeit wurde die tägliche Unterhaltsreinigung zu jeder Zeit in mindestens 5 Liegenschaften betreut. Die Berufserfahrung hierzu beträgt mindestens ein Jahr (365 Tage) bis zum Angebotsabgabeschluss. - Personalqualifikation a) Angabe der Zahl vorgesehener beschäftigter Gebäudereinigungskräfte b) Eine Übersicht der Schulungen der Reinigungskräfte, die den Auftrag ausführen werden. Die Übersicht enthält Angaben zum Thema der Schulung, zum Referenten/ Unterweisenden, zur Häufigkeit pro Jahr. - Referenzen zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. Die Referenz muss die folgenden Angaben enthalten: - Auftraggeber - Bodenreinigungsfläche des Objektes - Gereinigte Objektarten - Leistungszeit mit Datumsangaben von/bis, - Rechnungswert in Euro und Mindestwerte an Flächen für eine bestimmte Gebäudeart enthalten. Die genauen Werte sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Abgabe mehrerer Referenzen ist möglich. Siehe auch Vergabeunterlagen! Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes Näheres siehe Vergabeunterlagen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Rommerskirchen
Nationale Registrierungsnummer: 051620028028-31001-64
Postanschrift: Bahnstraße 51
Postleitzahl: 41569
Postort: Rommerskirchen
Region: Rhein-Kreis Neuss 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: heike.hannen@rommerskirchen.de 📧
Telefon: 0218380030 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E77715239 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E77715239 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Objektbesichtung: Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte zu verschaffen. Die Objektbesichtigungen finden am 19. + 20. + 21. + 22.05.2025 statt. Sie ist nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 12.05.2025 für zwei der Wunschtermine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. . Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter https://www.subreport-elvis.de/E77715239 herunterladbar. Es ist vom Bieter eine EMail- Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und Dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 23.05.2025 bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag -Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
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Körper überprüfen
Name: Bezierksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: 02211473045 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 085-282719 (2025-04-29)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
- Nutzung des digitalen Qualitätsmesssystems Ko-CLEAN digital der Kommunal Agentur NRW, vor Zuschlagserteilung ist der Nutzungsvertrag und die Auftragsverarbeitungsvereinbarungunterzeichnet über die Vergabeplattform einzureichen.
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
5
Preis (Gewichtung): 65

Verfahren
Administrative Informationen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Biter sind nicht zugelassen
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 149 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Zusätzliche Informationen: Biter sind nicht zugelassen
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-23 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderungvon leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Nachforderbar ist: Angebotsformular -Datei Stundensatz - Kalkulationsdateien - aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle - Eigenerklärung zu Referenzen: Angaben zu mindestens einem Auftraggeber für eine Referenz über - mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - vergleichbaren Leistungen, die im Auftrag des Auftraggebers bisher vertragsgemäß mindestens ein Jahr lang durchgeführt wurden. Die Leistung muss in den letzten vier Jahren bis zum Angebotsabgabeschluss erbracht worden sein. - Eigenerklärungen Formular 521 - Eigenerklärung Rußlandsanktionen - Bietergemeinschaft Formular 531 - Nachunternehmererklärung Formular 532 - Eignungsleihe Formular 533 -
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
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Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oderVerfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
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Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Objektbesichtung: Der Auftraggeber empfiehlt sich einen Überblick über die Objekte zu verschaffen. Die Objektbesichtigungen finden am 19. + 20. + 21. + 22.05.2025 statt. Sie ist nicht verpflichtend. Bieter, die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 12.05.2025 für zwei der Wunschtermine per e-Mail anmelden. Der tatsächliche Termin wird anschließend mitgeteilt. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. . Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter https://www.subreport-elvis.de/E77715239 herunterladbar. Es ist vom Bieter eine EMail- Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und Dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 23.05.2025 bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag -Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Der Auftraggeber behält sich vor die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist: Der Name und eine E-Mailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der Auftraggeber wird im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per E-Mail, zur Bestätigung der Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die Referenz nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu verwenden. Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. — — Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2 TVgG. Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG zu berücksichtigen und einzuhalten. Hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 3 VgV für den Fall, dass der zunächst beauftragte Auftragnehmer innerhalb der ersten sechs Monate nach Vertragsbeginn ausfällt oder das Vertragsverhältnis endet (z. B. durch Kündigung oder sonstige Beendigungsgründe) vor, den im Vergabeverfahren zweitplatzierten Bieter auf Grundlage seines Angebotes mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Näheres siehe Vergabeunterlagen!
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Körper überprüfen
Abteilung: Vergabekammer Rheinland
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-undkultur/vergabekammer-rheinland 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-15+02:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Neuer Wert
Text:
Unter Punkt 5.1.6 allgemeine Informationen wird der Text: "- Nutzung des digitalen Qualitätsmesssystems Ko- CLEAN digital der Kommunal Agentur NRW, vor Zuschlagserteilung ist der Nutzungsvertrag und die Auftragsverarbeitungsvereinbarungunterzeichnet über die Vergabeplattform einzureichen." ergänzt Unter Punkt 5.1.10 Kriterium - Preis wird ergänzt Zuschlagskriterium 50 %; Gewichtung (Prozentanteil genau) - Qualität Flächenleistung Unterhaltsreinigung wird ergänzt Zuschlagskriterium 35 %; Gewichtung (Prozentanteil genau) - Qualität Flächenleistung Grundreinigung wird ergänzt Zuschlagskriterium 5 %; Gewichtung (Prozentanteil genau) - Reinigungskontrollen wird ergänzt Zuschlagskriterium 5 %; Gewichtung (Prozentanteil genau) - Anteil Stunden zusätzliche Leistung wird ergänzt Zuschlagskriterium 5 %; Gewichtung (Prozentanteil genau) Unter Punkt 5.1.11 wird ergänzt:Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23.05.2025 Unter Punkt 5.1.12 wird ergänzt: Bieter sind nicht zugelassen
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Neuer Wert
Text:
Unter Punkt 5.1.6 allgemeine Informationen wird der Text: "- Nutzung des digitalen Qualitätsmesssystems Ko- CLEAN digital der Kommunal Agentur NRW, vor Zuschlagserteilung ist der Nutzungsvertrag und die Auftragsverarbeitungsvereinbarungunterzeichnet über die Vergabeplattform einzureichen." ergänzt Unter Punkt 5.1.10 Kriterium - Preis wird ergänzt Zuschlagskriterium 50 %; Gewichtung (Prozentanteil genau) - Qualität Flächenleistung Unterhaltsreinigung wird ergänzt Zuschlagskriterium 35 %; Gewichtung (Prozentanteil genau) - Qualität Flächenleistung Grundreinigung wird ergänzt Zuschlagskriterium 5 %; Gewichtung (Prozentanteil genau) - Reinigungskontrollen wird ergänzt Zuschlagskriterium 5 %; Gewichtung (Prozentanteil genau) - Anteil Stunden zusätzliche Leistung wird ergänzt Zuschlagskriterium 5 %; Gewichtung (Prozentanteil genau)
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Andere zusätzliche Informationen
Unter 2.1.4 Allgemeine Informationen ursprünglicher Text wurde um folgendes ergänzt: Der Auftraggeber behält sich vor die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist: Der Name und eine E-Mailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der Auftraggeber wird im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per E-Mail, zur Bestätigung der Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die Referenz nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu verwenden. Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. — — Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2 TVgG. Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG zu berücksichtigen und einzuhalten. Hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 3 VgV für den Fall, dass der zunächst beauftragte Auftragnehmer innerhalb der ersten sechs Monate nach Vertragsbeginn ausfällt oder das Vertragsverhältnis endet (z.B. durch Kündigung oder sonstige Beendigungsgründe) vor, den im Vergabeverfahren zweitplatzierten Bieter auf Grundlage seines Angebotes mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Näheres siehe Vergabeunterlagen. der Punkt 2.1.6 wurde ergänzt: Schwere Verfehlung: Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB und Rein nationale Ausschlussgründe: Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: § 124 Der Vollständige Text ist unter 2.1.6 dieser Bekanntmachung nachzulesen!
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Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: daa7b906-6960-49da-b87c-822bad166df3-01
Quelle: OJS 2025/S 093-312796 (2025-05-13)