ROV-Winde

GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel

1 Stück ROV-Winde

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-11-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ROV-Winde
Referenznummer: 0090-2025
Kurze Beschreibung: 1 Stück ROV-Winde
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Ausrüstung für Motoren und Fahrzeuge 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Dauer: 12 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 24148
Stadt: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Vorzulegende Eignungsnachweise: - Eigenerklärung ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formblatt Unterauftragnehmer) - Eigenerklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Formblatt Ausschlussgründe) - Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket -RUS-Sanktionen Alle Zusatzinformationen (Hinweise, Bewerber- bzw. Bieterfragen) zur Ausschreibung sind in schriftlicher Form über tender24.de mit angemessener Frist, bis spätestens 02.01.2026, an das GEOMAR zu richten. Dabei muss das GEOMAR die Möglichkeit haben, die Fragen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten zu können, damit alle Bieter die Möglichkeit haben vor Ablauf der Angebotsfrist die Informationen zu erhalten. Alle rechtzeitig angeforderten Zusatzinformationen werden analog zu den Vergabeunterlagen der Ausschreibung eingestellt.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
Nationale Registrierungsnummer: 01-3014-50
Postanschrift: Wischhofstr. 1-3
Postleitzahl: 24148
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abteilung Einkauf
E-Mail: mmix@geomar.de 📧
Telefon: +49 431-600-2558 📞
URL: https://www.geomar.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19ab9b3b414-2e0cbae5ea26011b 🌏
Teilnahme-URL: https://www.tender24.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-26+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 230-792376 (2025-11-26)