Auftragsbekanntmachung (2025-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rückbaumaßnahmen und Flächenprofilierung Los 4 Deutzer Hafen
Referenznummer: 560/2024
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibung Rückbaumaßnahmen und Flächenprofilierung Los 4 Deutzer Hafen”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die moderne stadt GmbH plant in Kooperation mit der Stadt Köln die städtebauliche Entwicklung des Gesamtareals des Deutzer Hafens in Köln-Deutz. Ziel ist...”
Beschreibung der Beschaffung
Die moderne stadt GmbH plant in Kooperation mit der Stadt Köln die städtebauliche Entwicklung des Gesamtareals des Deutzer Hafens in Köln-Deutz. Ziel ist es, das Gebiet zu einem gemischt genutzten, innerstädtischen urbanen Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. Die moderne stadt GmbH plant hierzu den Rückbau, Baureifmachung und Schadstoffsanierung der hierzu maßgeblichen Flächen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Rückbaumaßnahmen und Flächenprofilierung für das Rückbaulos 4. Die Promenade / Hafenbahn West ist in Plänen von Gutachten ausgewiesen. Der Bereich ist auf der westlichen Seite des Hafenbeckens in Höhe der Alfred-Schütte-Allee 2 bis 24 gelegen. Im Rahmen der nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten sind hier Gleise und Kranbahnfundamente rückzubauen. Anschließend folgt Bodenaushub bis auf 0,5 m unter der aktuellen GOK als Vorbereitung für Kanalbauarbeiten. Auf angrenzenden Teilflächen sind Bodenaushub, Rückbau eines Kranbahnfundamentes, Rückbau von Oberflächen-Befestigungen aus Schwarzdecken und Beton sowie von Altfundamten auszuführen. Innerhalb des Entwicklungsbereiches "Deutzer Hafen" ist die moderne stadt Eigentümerin des größten Grundstücksanteils und übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben zur zügigen und umfassenden Entwicklung des Gesamtgebietes. Die Aufgabenerfüllung erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt Köln und dem von ihr beauftragten treuhänderischen Entwicklungsträger (SWK). In diesem Zuge führt die moderne stadt GmbH auch die Vergabe von Rückbaumaßnahmen sowie weiterer Leistungen (u. a. Sicherungsmaßnahmen am Bestand, Kampfmittelerkundungen im Deutzer Hafen) durch. Die näheren Anforderungen ergeben sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsverzeichnis (Anlage B), den Planungs- und Bestandsunterlagen (u.a. Flurkarte, Lageplan, Rückbaustatik, Rückbau- und Entsorgungskonzepte) (Anlage C) und den Besondere Vertragsbedingungen für die Durchführung von Rückbauleistungen (Anlage D). Weitere Einzelheiten sind der Allgemeinen Vergabeunterlage zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Vergabestelle führt, ohne gesetzlich hierzu verpflichtet zu sein, ein förmliches Vergabeverfahren durch, das sich an den Bestimmungen des 4. Abschnitts...”
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle führt, ohne gesetzlich hierzu verpflichtet zu sein, ein förmliches Vergabeverfahren durch, das sich an den Bestimmungen des 4. Abschnitts des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), Abschnitt 2 orientiert. Soweit in dieser Bekanntmachung auf Regelungen des GWB bzw. der VOB/A verwiesen wird, geschieht dies lediglich als Hinweis auf die entsprechend angewendeten Vorschriften. Das Verfahren wird in Anlehnung an die entsprechenden Regelungen ausgeführt, ohne dass hieraus ein Anspruch für den Bieter hergeleitet werden kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 GWB ist. Ein Bieter/Bewerber kann sich nicht darauf berufen, dass durch die freiwillige Beachtung der vorgenannten Normen der Anwendungsbereich des Vergaberechts i.S. der §§ 99, 106 GWB eröffnet wäre. Das ist nicht der Fall. Bieter/Bewerber haben daher insbesondere auch keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen nach § 97 Abs. 6 GWB. Aus demselben Grunde wäre eine Vergabenachprüfungsantrag vor einer Vergabekammer unzulässig, weil die Voraussetzungen der §§ 156, 160 Abs. 2 GWB nicht vorliegen. Zulässig ist ein Vergabenachprüfungsantrag nur, sofern für den zu vergebenden Auftrag der Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eröffnet ist. Das ist vorliegend nicht der Fall. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Vergabenachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen. Ist ein Bieter/Bewerber anderer Auffassung, steht es ihm in Kenntnis der möglichen Kostenfolge frei, die - aus diesen Gründen rein vorsorglich - angegebene Stelle für Nachprüfungsverfahren anzurufen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-30 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Persönliche Lage sowie Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 6a EU Nr. 1 VOB/A Die Angaben zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Persönliche Lage sowie Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 6a EU Nr. 1 VOB/A Die Angaben zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind Mindestkriterien. 1.1 Ausgefüllter Unterlagenbogen 1.2 Angaben zu Mitgliedern der Bietergemeinschaft 1.3 Darstellung der Projektorganisation 1.4 Bietergemeinschaftserklärung, soweit es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handelt 1.5 Verpflichtungserklärung bei Erbringung von Leistungen durch Unterauftragnehmer oder Eignungsleihe 1.6 Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, und/oder der Handwerksrolle des Sitzes. 1.7 Eigenerklärung u. a. hinsichtlich Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AEentG und § 21 SchwarzArbG, 1.8 Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“2. Wirtschaftliche und finanzielle Leitungsfähigkeit gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leitungsfähigkeit gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind Mindestkriterien. 2.1 Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre Beim Gesamtumsatz wird der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre gewertet, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Hierbei wird ein erforderlicher durchschnittlicher Mindestumsatz von EUR 6,0 Mio. (netto) pro Jahr zugrunde gelegt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften unterhalb dieser Schwelle nicht in der Lage sind, das Projekt bei unvorhergesehenen Ereignissen ohne finanzielle Schwierigkeiten oder Auswirkungen auf den Projektablauf zu Ende zu führen. Bewerbungen von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unterhalb dieser Schwelle werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“2. Wirtschaftliche und finanzielle Leitungsfähigkeit gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leitungsfähigkeit gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind Mindestkriterien. 2.2 Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis des Abschlusses einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Schadensfall in Höhe von EUR 10,0 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“3. Berufliche und technische Leistungsfähigkeit nach § 6a EU Nr. 3 VOB/A Anhand der vorgelegten Eigenerklärung sowie Lebensläufe,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3. Berufliche und technische Leistungsfähigkeit nach § 6a EU Nr. 3 VOB/A Anhand der vorgelegten Eigenerklärung sowie Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen sind die nachfolgenden Mindestanforderungen für gesammelte Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung nachzuweisen: 3.1 Qualifikation des für die Gesamtprojektleitung zuständigen technischen Personals (1) Einschlägiger Studienabschluss oder fachspezifischer Berufsabschluss (Bauingenieurwesen, Facharbeiter Rückbau oder vergleichbar) (Mindestanforderung), (2) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren im Rahmen von Rückbaumaßnahmen (Mindestanforderung), (3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Steuerung/Koordination von Rückbaumaßnahmen mit Auftragsvolumen EUR 3,0 Mio. (Kosten Rückbau und Entsorgung) (Mindestanforderung). 3.2 Qualifikation des für die Rückbaumaßnahmen zuständigen technischen Personals: Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren im Rahmen von Rückbaumaßnahmen (Mindestanforderung). 3.3 Qualifikation des für die Schadstoffsanierung zuständigen technischen Personal (1) Sachkundenachweis TRGS 524 - Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (Mindestanforderung), (2) Sachkundenachweis TRGS 551 - Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischen Material (Mindestanforderung), (3) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren im Rahmen von Schadstoffsanierungen (Mindestanforderung), (4) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Rückbaumaßnahmen mit Schadstoffbelastungen (PAK, KW) (Mindestanforderung).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“3.4 Technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens Anhand von der Eigenerklärung sowie Unterlagen sind folgende Mindestanforderungen für die technische...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.4 Technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens Anhand von der Eigenerklärung sowie Unterlagen sind folgende Mindestanforderungen für die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachzuweisen: (1) Nachweis der projektbezogenen Verfügbarkeit von > 10 Mitarbeiter für die auszuführenden Leistungen der Rückbaumaßnahmen (Mindestanforderung), (2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) gemäß § 56 KrWG nach der Entsorgungs-Fachbetriebe-Verordnung (EFBV) (Mindestanforderung), (3) RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten in folgenden Bereichen: AB (Abbruch im Bestand) und AK (Abbruch in kontaminierten Bereichen) (4) SCC-Zertifizierung (Sicherheits-Certifikat Cotraktoren) SCC ** Zertifikat (Mindestanforderung), (5) Zulassung des Unternehmens zum Transport von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG (Mindestanforderung). Die Qualifikationen und Kenntnisse können entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen nachgewiesen werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“3.5 Angaben zu Entsorgungsstellen Anhand der vorgelegten Eigenerklärung ist folgende Mindestanforderung nachzuweisen: Angaben zu den zur Verfügung stehenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.5 Angaben zu Entsorgungsstellen Anhand der vorgelegten Eigenerklärung ist folgende Mindestanforderung nachzuweisen: Angaben zu den zur Verfügung stehenden Entsorgungsstellen. Aus Nachhaltigkeitsgründen müssen die Entsorgungsstellen für die Deponieklasse DK 0 bis IV im Umkreis von ca. 50 km liegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“3.6 Vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre Es werden vergleichbare Referenzprojekte der letzten 5 Jahre gewertet. Mindestkriterium: Es sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.6 Vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre Es werden vergleichbare Referenzprojekte der letzten 5 Jahre gewertet. Mindestkriterium: Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Vergleichbare Referenzprojekte sind die die nachfolgenden Kriterien kumulativ erfüllen: (1) Rückbaumaßnahmen mit einem Auftragsvolumen > EUR 3,0 Mio. (Kosten Rückbau und Entsorgung), (2) Rückbaumaßnahmen unter Beachtung von Schadstoffbelastungen (PAK, KW). Die wesentlichen Projektleistungen müssen im Rahmen der letzten 5 Jahre (d.h. seit dem 01.08.2020) erbracht und innerhalb dieses Zeitraums (d.h. bis zur Vorlage des Angebots) abgeschlossen worden sein. Nur tatsächlich ausgeführte und erfolgreich abgeschlossene Referenzen (d.h. Fertigstellung und Abnahme) werden gewetet. Die Leistungen müssen entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein auch im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen ausgeführt worden sind.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einhaltung der Vertragstermine entsprechend der Besonderen Vertragsbedingungen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YUM5JRL
1. Einzelheiten und weitere Informationen sind in einer Allgemeinen Vergabeunterlage einschließlich Anlagen...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUM5JRL
1. Einzelheiten und weitere Informationen sind in einer Allgemeinen Vergabeunterlage einschließlich Anlagen zusammengefasst, die über den Link in dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden kann. 2. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Eventuelle Bieterfragen sind zur Gewährleistung einer rechtzeitigen Bearbeitung und Beantwortung bis zum 23. Juli 2025, 23.59 Uhr über die Vergabeplattform einzureichen. Für danach eingehende Bieterfragen kann eine rechtzeitige Beantwortung und Bearbeitung nicht gewährleistet werden. 3. Für den Download der Vergabeunterlagen ist eine Registrierung nicht erforderlich. Eine Registrierung als Bieter wird jedoch empfohlen, um eine Kommunikation über die Vergabeplattform zu ermöglichen. Ohne Registrierung obliegt es dem jeweiligen Bieter, sich regelmäßig über die Kommunikation im Verfahren und evtl. Änderungen inhaltlicher oder verfahrensmäßiger Art zu informieren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: DE812110859
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49221147-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber führt, ohne gesetzlich hierzu verpflichtet zu sein, ein förmliches Vergabeverfahren durch, das sich an den Bestimmungen des 4. Abschnitts...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber führt, ohne gesetzlich hierzu verpflichtet zu sein, ein förmliches Vergabeverfahren durch, das sich an den Bestimmungen des 4. Abschnitts des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), Abschnitt 2 orientiert. Soweit in dieser Allgemeinen Vergabeunterlage auf Regelungen des GWB bzw. der VOB/A verwiesen wird, geschieht dies lediglich als Hinweis auf die entsprechend angewendeten Vorschriften. Das Verfahren wird in Anlehnung an die entsprechenden Regelungen ausgeführt, ohne dass hieraus ein Anspruch für den Bieter hergeleitet werden kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB ist. Ein Bieter/Bewerber kann sich nicht darauf berufen, dass durch die freiwillige Beachtung der vorgenannten Normen der Anwendungsbereich des Vergaberechts i.S. der §§ 99, 106 GWB eröffnet wäre. Das ist nicht der Fall. Bieter/Bewerber haben daher insbesondere auch keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen nach § 97 Abs. 6 GWB. Aus demselben Grunde wäre eine Vergabenachprüfungsantrag vor einer Vergabekammer unzulässig, weil die Voraussetzungen der §§ 156, 160 Abs. 2 GWB nicht vorliegen. Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach wäre ein Nachprüfungsantrag neben den vorgenannten Hinweisen auch deshalb unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d.h. innerhalb von 10 Kalendertagen) gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 120-411560 (2025-06-25)
Auftragsbekanntmachung (2025-07-22) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“3.4 Technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens Anhand von der Eigenerklärung sowie Unterlagen sind folgende Mindestanforderungen für die technische...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.4 Technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens Anhand von der Eigenerklärung sowie Unterlagen sind folgende Mindestanforderungen für die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachzuweisen: (1) Nachweis der projektbezogenen Verfügbarkeit von > 10 Mitarbeiter für die auszuführenden Leistungen der Rückbaumaßnahmen (Mindestanforderung), (2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) gemäß § 56 KrWG nach der Entsorgungs-Fachbetriebe-Verordnung (EFBV) (Mindestanforderung), (3) RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten in folgenden Bereichen: AB (Abbruch im Bestand) und AK (Abbruch in kontaminierten Bereichen) (4) SCC-Zertifizierung (Sicherheits-Certifikat Cotraktoren) SCC ** Zertifikat oder vergleichbare Qualifikationsbescheinigungen und Zertifikate (z.B. ISO 45001 oder gleichwertig) (Mindestanforderungen), (5) Zulassung des Unternehmens zum Transport von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG (Mindestanforderung). Die Qualifikationen und Kenntnisse können entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen nachgewiesen werden.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Das Unterkriterium 3.4 Technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens (4) SCC-Zertifizierung der in Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung aufgeführten und...”
Text
Das Unterkriterium 3.4 Technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens (4) SCC-Zertifizierung der in Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung aufgeführten und geforderten Eignungskriterien wird neu gefasst: Ursprüngliches Eignungskriterium 5.1.9, 3.4 (4): "SCC-Zertifizierung (Sicherheits-Certifikat Cotraktoren) SCC ** Zertifikat (Mindestanforderungen)" Neu gefasstes Eignungskriterium 5.1.9, 3.4 (4): "SCC-Zertifizierung (Sicherheits-Certifikat Cotraktoren) SCC ** Zertifikat oder vergleichbare Qualifikationsbescheinigungen und Zertifikate (z.B. ISO 45001 oder gleichwertig) (Mindestanforderungen)"
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Quelle: OJS 2025/S 139-481265 (2025-07-22)