Auftragsbekanntmachung (2025-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Erdgaslieferung
Reference number: L_D-2025-0042
Kurze Beschreibung:
“Erdgaslieferung”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern und die Deutsche Rentenversicherung Schwaben benötigen Erdgas für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern und die Deutsche Rentenversicherung Schwaben benötigen Erdgas für die Bewirtschaftung ihrer Verwaltungsgebäude und Kliniken.
Die verschiedenen Träger treten zum Zwecke der Ausschreibung als Einkaufsgemeinschaft auf. Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern und die Deutsche Rentenversicherung Schwaben haben die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd zur Durchführung eines Vergabeverfahrens und zum Abschluss eines Erdgasliefervertrags durch Zuschlag im Vergabeverfahren bevollmächtigt.
Mit Zuschlagserteilung werden die teilnehmenden Rentenversicherungsträger Vertragspartner des jeweiligen Lieferanten. Die Vertragsabwicklung obliegt den Trägern der Deutschen Rentenversicherung in eigener Verantwortung.
Die Belieferung mit Erdgas erfolgt auf Rechnung der Abnahmestellen wie angegeben.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für die teilnehmenden Träger der Deutschen Rentenversicherung einerseits und einem Vertragspartner andererseits.
Ausgeschrieben wird Erdgasliefervertrag einschließlich Netznutzung frei Betrieb, d.h. die vertragliche Regelung der Netznutzung obliegt dem Lieferanten.
Der Erdgasbezug erfolgt über 35 Abnahmestellen. Der Jahresverbrauch beträgt insgesamt rund 22,5 GWh für alle Abnahmestellen.
Bei den zu versorgenden Liegenschaften handelt es sich um Verwaltungsgebäude und Klinikenmit Leistungsmessung (RLM), aber auch um kleinere Dienststellen und sonstige Liegenschaften, die ohne Leistungsmessung (SLP) zu beliefern sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-14 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 53
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der neue Liefervertrag wird für die Zeit ab 01.01.2026 bis 31.12.2029 geschlossen und kann nicht verlängert werden.”
“Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:
Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 15 Tage vor Ablauf der
Angebotsfrist...”
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:
Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 15 Tage vor Ablauf der
Angebotsfrist eingehen, nicht mehr zu beantworten (sh. Ziffer 1.3.2 der Bewerbungsbedingungen).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 173-588960 (2025-09-09)