Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen Eignungsleihgebern
vorzulegen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
Im Formblatt "Eigenerklärung AN_Art 5k" sind folgende Erklärungen abzugeben:
1. Erklärung darüber das der Bewerber/ Bieter/ alle Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft/ alle Nachunternehmer/ alle Eignungsleihgeber nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen
a. Russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b. juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c. natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
Betrifft nur den Fall der Bewerbung/des Angebots einer natürlichen Person, nicht den Fall der russischen Staatsangehörigkeit eines Mitarbeitenden oder auch des Führungspersonals eines Unternehmens.
2. Erklärung darüber, dass am Auftrag keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber i.S.d. § 47 SektVO oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf sie entfällt).
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung in Anspruch genommen werden im Sinne der vorgenannten Ziffer 2 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Die Eigenerklärung ist abzugeben von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften / allen Nachunternehmern / allen Eignungsleihgebern).
Im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
1. Eigenerklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB, dass keiner der in § 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
2. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB, dass keiner der in § 123 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
3. Eigenerklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG:
-dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
-dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 und Abs 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
-Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
-dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nicht vorliegen.
4. Erklärung zum Wettbewerbsregister, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt.
5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung, dass das Unternehmen über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe
•EUR 2.000.000,00 für Personen- und Sachschäden je Schadensfall
•EUR 1.000.000,00 für Vermögensschäden je Schadensfall verfügt.