Auftragsbekanntmachung (2025-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV: Machbarkeitsstudie Bundesgartenschau
Reference number: VGSt1-2-2025-0062
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung: Machbarkeitsstudie Bundesgartenschau - Münchner Nordosten”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgestaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Nach den Vorgaben der Deutschen Bundesgartenschau Gesellschaft mbH ist die Durchführung einer Machbarkeitsstudie die Voraussetzung für eine offizielle...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach den Vorgaben der Deutschen Bundesgartenschau Gesellschaft mbH ist die Durchführung einer Machbarkeitsstudie die Voraussetzung für eine offizielle Bewerbung um eine Gartenschau.
Ziel der Machbarkeitsstudie ist es, die Realisierbarkeit einer BUGA im Münchner Nordosten auf konzeptioneller, planerischer und wirtschaftlicher Ebene zu prüfen und eine Bewerbung vorzubereiten.
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Zusätzliche Informationen:
“Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20)...”
Zusätzliche Informationen
Die folgende Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Höchstabrufmenge: 408.000 Euro/Brutto (1,5-fache der geschätzten Abrufmenge)
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Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Grobkonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeit- und Ablaufplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-18 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1 vergleichbare Leistung: Als vergleichbare Leistungen gelten Machbarkeitsstudien oder Prämierung in einem Wettbewerb zu Landesgartenschauen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1 vergleichbare Leistung: Als vergleichbare Leistungen gelten Machbarkeitsstudien oder Prämierung in einem Wettbewerb zu Landesgartenschauen, Bundesgartenschauen (BUGA) oder Internationalen Gartenschauen (IGA) ab einem Auftragswert von 150.000,00 € netto
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Mindestumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre muss durchschnittlich 228.571 € netto betragen.”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 115-393919 (2025-06-17)